10 000 Euro aus Windenergieanlagen für die Gemeinde Nottuln
Teil des Geldes fließt in Förderprogramm für privaten Klimaschutz der Bürger:innen
Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) erhalten Kommunen nach §6 die Möglichkeit, finanziell an Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet und in unmittelbarer Nähe beteiligt zu werden. Die Betreiber:innen solcher Anlagen können freiwillig bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde an die Kommune abführen. Dadurch sollen Gemeinden direkt vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren und Anreize für die Akzeptanz der Windkraft vor Ort geschaffen werden.
Die Gemeinde Nottuln hat mittlerweile mit den meisten Windkraftanlagenbetreibern, die dafür infrage kommen, entsprechende Verträge abgeschlossen. Dadurch sind bislang rund 10 000 Euro in die Gemeindekasse geflossen. Ein Teil dieser Mittel soll zukünftig direkt in das Förderprogramm fließen, mit dem Bürgerinnen und Bürger beim privatem Klimaschutz unterstützt werden. Im ersten Schritt sollen die Zuschüsse für Steckersolaranlagen, die sogenannten „Balkonkraftwerke“, wiederaufleben. Die Verwaltung wird darüber informieren, sobald es damit losgeht.
Solche Vereinbarungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sollen auch für zukünftige Windenergieanlagen im Gemeindegebiet getroffen werden. Aufgrund der mittlerweile gestiegenen Leistung solcher Anlagen ist davon auszugehen, dass die Einnahmen der Gemeinde dann noch einmal bedeutend höher ausfallen würden als bei den Bestandsanlagen.
„Die Windenergie ist nicht nur eine wichtige Säule für den Klimaschutz, sondern auch eine echte Chance für unsere Gemeinde. Mit den finanziellen Einnahmen aus den Windkraftanlagen können wir gezielt in unsere Umwelt und die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger investieren“, sagt Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes, der sich darüber freut, dass durch neue Gesetze dieser Weg für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung geebnet wurde.
Darüber hinaus wurde in Nordrhein-Westfalen mit dem 2023 in Kraft getretenen Bürgerenergiegesetz eine Regelung geschaffen, die bei der Errichtung neuer Windenergieanlagen eine finanzielle Beteiligung von Bürger:innen und Gemeinden zwingend vorsieht.
Vorhabenträger:innen und Standortgemeinden treten dazu mit dem Ziel in den Dialog, eine Beteiligungsform zu finden, die die Bedarfe und Wünsche vor Ort bestmöglich berücksichtigt.
Die Gemeinde Nottuln ist bestrebt, auch diese Chancen zu nutzen und die entsprechenden Prozesse transparent zu gestalten. So soll möglichst viel von der Wertschöpfung, die durch die Windenergie erzeugt wird, vor Ort verbleiben und zum Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden.

Straßenbeleuchtungsstörung-Hotline
Tel. 0800- 411 224 4
→ Link Störungsportal Helios
Wasserwerk
24-Stunden-Rufbereitschaft
Tel. 0171- 42 75 494
Störungen Stromversorgung (Westnetz)
Tel. 0800-411-22-44
Störungen Gasversorgung (Gelsenwasser-Energienetze)
24-Stunden-Entstörungsdienst
02505-9315-0
Wildunfälle
über die Leitstelle der Polizei werden die Jagdpächter informiert
Tel. 110
Bürgertelefon zur
Vorbeugung von Gewalt
Tel. 02502-942 500
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Tel. 08000 - 11 60 16
Feuerwehr Notruf
Tel. 112
Notarzt/Rettungsdienst
112
Polizei Notruf
Tel. 110
Defibrillatoren im Defikataster
Die Karte dient Demonstrationszwecken und bietet mit realen Echtzeitdaten einen Überblick über das Angebot im Defikataster.
Giftnotrufzentrale Bonn
Tel. 0228-19-240
Ärztlicher Notfalldienst der kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
Tel. 116 117 (bundesweit und kostenfrei)
Faxnummer für Sprach- und Hörgeschädigte Tel. 0800 58 95 210
Notfalldienst-Praxis
Die diensthabende Praxis ist über das Vinzenz-Hospital in Coesfeld (Tel. 02541- 890) abzufragen
Zahnärztlicher Notdienst
Die diensthabende Praxis ist über das Vinzenz-Hospital in Coesfeld (02541- 890) abzufragen
Apotheken-Notdienst
Der aktuelle Notdienst ist bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hinterlegt.
