Schwimmkurse für Kinder 

Im Hallenbad werden Schwimmkurse für Kinder ab fünf Jahren angeboten.
Informationen zu den Inhalten, den Zeiten und den Kosten der Seepferdchen-Kurse gibt es beim Bäder-Team unter der Rufnummer 02502 6339.
Das Team der Bäder Nottuln nimmt auch Anmeldungen für die Kurse entgegen.  

Aktuelles

Unsere  Bäder –  das Hallenbad

Wenn der Sommer zu Ende ist, wird es wieder Zeit, das Hallenbad zu öffnen. Mit einer Wasserfläche von 200 Quadratmetern ist es ideal für Schwimmer, die einfach nur ihre Bahnen im 25-Meter-Becken ziehen wollen. Und für die Nottulner Kinder bietet das Hallenbad eine schöne Möglichkeit, ihre Freizeit aktiv zu gestalten. Dafür bieten sich die Nachmittage an oder sie nutzen die kurzweiligen Veranstaltungen unserer Ferienprogramme. 


Tickets können an der Tageskasse in Form von Einzel- oder Zehnerkarten gekauft werden. Hier ist auch eine Kartenzahlung möglich. 

Saison- und Jahreskarten können ausschließlich bei den Gemeindewerken an der Stiftsstraße 10 erworben werden. Sie können auch mit der EC-Karte bezahlt werden. Siehe auch untenstehendes Bestellformular. 


Hinweis:
Jeden Mittwochabend von 18 Uhr bis 20.15 Uhr stellt die Gemeinde Nottuln das Hallenbad derzeit ausschließlich für Rehabilitationsgruppen zur Verfügung.

Letzter Einlass ist eine halbe Stunde vor Ende der öffentlichen Badezeit!


 

Formulare 

► Bestellformular für Schwimmbadkarten

► Datenschutzerklärung

► Gebührentarif zur Gebührensatzung (Eintrittspreise)

Die Preise für Einzelkarten, Zehnerkarten, Saison- und Jahreskarten sind hier einzusehen.
Kartenzahlung bei Einzel- und Zehnerkarten ist an der Tageskasse möglich.

Saison- und Jahreskarten können ausschließlich bei den Gemeindewerken, Stiftsplatz 10, erworben werden. 
Sie können auch mit der EC-Karte bezahlt werden. 

Schwerbehinderte Erwachsene mit einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent (Bei einem Eintrag „B” im Schwerbehindertenausweis hat die Begleitperson freien Eintritt) und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz werden Jugendlichen gleichgestellt.
Nachweis: Schwerbehindertenausweis/Nachweis Leistungsbezug.
Die Ermäßigung gilt nur für Einzelkarten.

Bei schwerbehinderten Kindern und Jugendlichen mit einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent ermäßigt sich die Gebühr um 50 Prozent. (Bei einem Eintrag „B” im Schwerbehindertenausweis hat die Begleitperson freien Eintritt).
Nachweis: Schwerbehindertenausweis

Jugendliche von Eltern als Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz werden den Kindern gleichgestellt.
Bei Kindern von Eltern als Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz ermäßigt sich die Gebühr um 50 Prozent.
Nachweis: Leistungsbezug

Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz haben Anspruch auf eine ermäßigte Familienjahres- oder Familiensaisonkarte. Die Ermäßigung richtet sich nach der gleichen prozentualen Ermäßigung „Erwachsener zu Jugendlicher” für Saison- und Jahreskarten.
Nachweis: Meldebescheinigung, Kindergeldbescheinigung und Leistungsbezug. 

Für die Dauer des Kindergeldbezuges besteht für Erwachsene Anspruch auf eine Familienkarte sowie eine Saison- oder Jahreskarte zum Tarif „Jugendliche”.
Nachweis: Kindergeldbescheinigung.


Voraussetzung für den Anspruch auf eine Familienkarte ist der Nachweis der häuslichen Gemeinschaft und Meldung mit Erstwohnsitz. Als Familie im Sinne dieser Satzung gelten Erwachsene mit mindestens einem Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht, unabhängig vom Wohnsitz der Kinder (z. B. Schüler/Studenten).
Nachweis: Meldebescheinigung und Kindergeldbescheinigung.