Gutes tun im Ehrenamt

Gesellschaftliches Leben ohne die Menschen, die ein Ehrenamt ausüben, wäre kaum denkbar. Ehrenamtliche sind in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu Hause. Sie arbeiten als Kulturschaffende, engagieren sich in sozialen Projekten, sind im Freizeitbereich genauso wie im Sport tätig. Die Aufgaben, die sie übernehmen, sind so vielfältig wie das gesellschaftliche Leben selbst. Dabei bereichert das Ehrenamt nicht nur das Zusammenleben unserer Gesellschaft, sondern es bietet Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen Hilfe und Unterstützung.
Gesellschaftliches Engagement ist sinnvoll – und es macht Spaß. Bürgerschaftliches Engagement als  Ausgleich zum Job, als Aufgabe nach der Schule oder als sinnvolle Gestaltung des Ruhestandes – wer sich engagiert, tut sich auch selbst etwas Gutes.

 

 

Ehrenamtskarte NRW

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes NRW eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in einem besonderen zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können diese Karte bekommen und mit ihr die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen.

Die Antragstellenden der Ehrenamtskarte NRW müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche oder 250 Stunden im Jahr leisten,
  • bereits mindestens ein Jahr ehrenamtlich tätig gewesen sein,
  • ehrenamtliche Arbeit ausschließlich für Dritte ohne Aufwandsentschädigung leisten, die über
    die Erstattung von entstandenen Kosten nicht hinausgeht

► Antragsformular für die Ehrenamtskarte 

Ihre Bewerbung einschließlich der Erklärung zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten senden Sie bitte vollständig ausgefüllt an folgende Adresse:

Gemeinde Nottuln, Vanessa Kalkhoff, Stiftsplatz 7/8, 48301 Nottuln

An dieser Stelle finden Sie die → Datenschutzerklärung der Gemeinde Nottuln


 

Jubiläums-Ehrenamtskarte

Zusätzlich zur Ehrenamtskarte NRW hat das Land eine Jubiläums- Ehrenamtskarte für langjähriges ehrenamtliches Engagement eingeführt.
Die Jubiläums-Ehrenamtskarte ist eine besondere Ergänzung der bestehenden Ehrenamtskarte NRW.

Die Antragstellenden der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement
  • unterschiedlichen Organisationen / Vereine etc. sind zulässig
  • Unterbrechungen in der Engagement-Biografie sind zulässig

 ► Antragsformular für die Jubiläums-Ehrenamtskarte 

 ► Vorschlagsformular für die Jubiläums-Ehrenamtskarte 

Ihre Bewerbung einschließlich der Erklärung zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten senden Sie bitte vollständig ausgefüllt an folgende Adresse:

Gemeinde Nottuln, Vanessa Kalkhoff, Stiftsplatz 7/8, 48301 Nottuln

An dieser Stelle finden Sie die → Datenschutzerklärung der Gemeinde Nottuln


 

Digitale Ehrenamtsbörse

Seit Oktober 2022 betreibt die Gemeinde Nottuln die kostenlos nutzbare App „Digitale Dörfer“. Dabei wird im Rahmen des „DorfFunk“ eine digitale Ehrenamtsbörse angeboten, in der ehrenamtliche Engagements oder Materialien angeboten und ausgetauscht werden können.

 


 

Informationen zum Ehrenamt

Als ehrenamtlich Tätige haben Sie nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Hier bekommen Sie Informationen zum Führungszeugnis, zum Versicherungsschutz und zum Steuerfreibetrag für Ehrenamtliche.

  • Führungszeugnis
    Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist für ehrenamtlich Tätige kostenfrei. Seit dem 1. Mai 2010 ist die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich vorgeschrieben.
    Für die Gebührenbefreiung ist ausschlaggebend, dass die Tätigkeit ohne Entlohnung, Vergütung oder Stundenlohn ausgeübt wird. Zudem muss die Bestätigung der gemeinnützigen Trägereinrichtung vorliegen, dass das erweiterte Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird. Weitere Informationen über das Führungszeugnis für Ehrenamtliche sowie den Online-Antrag finden Sie hier.
  • Versicherungsschutz
    Ehrenamtliche, die in Vereinen oder Organisationen arbeiten, werden in der Regel über die Versicherungen der jeweiligen Vereine unfall- und haftpflichtversichert. Weitere Informationen dazu gibt es auch auf der ► Internetseite des Landes NRW.
  • Steuerfreibetrag für Engagierte
    Der Bundesrat hat 2007 das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet. Hiermit ergibt sich für bürgerschaftlich Engagierte die Möglichkeit eines Steuervorteils, da rückwirkend ab 1. Januar 2007 ein Freibetrag bei der Einkommenssteuererklärung eingeführt wurde. Dieser Freibetrag findet nur dann Anwendung, wenn für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gezahlt wurde. 2013 wurden mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts die steuerfreien Übungsleiter- (§ 3 Nr. 26 EStG) und Ehrenamtspauschalen auf 2400 Euro beziehungsweise 720 Euro angehoben. 
    Weitere Infos zum Thema „Ehrenamt und Steuern” gibt es hier ► Broschüre des NRW-Finanzministeriums  „Vereine & Steuern”