Satzungen zum Erhalt des historischen Ortskerns
An dieser Stelle sind die Satzungstexte der Erhaltungssatzung sowie der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für den historischen Ortskern der Gemeinde Nottuln einsehbar. Die Satzungen sollen dazu beitragen, den historischen Charme des Ortskerns zu bewahren und eine angemessene Gestaltung der Gebäude und Werbeanlagen zu fördern.
Erhaltungssatzung
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 gemäß § 172 Baugesetzbuch vom 20.12.2023 in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 in der zurzeit geltenden Fassung, die Erhaltungssatzung beschlossen.
Ziel dieser Satzung ist die Erhaltung und der Schutz der städtebaulichen Eigenart des historisch gewachsenen Ortskerns von Nottuln. In einer Ortsbildanalyse wurden die zu erhaltenden ortsbild- und stadtgestaltprägenden Gestaltungsmerkmale und städtebaulichen Besonderheiten des Nottulner Ortskerns herausgearbeitet und dokumentiert: Prägend für das homogene Gesamterscheinungsbild sind der historische Stadtgrundriss mit seinen an der Stifts- und Pfarrkirche St. Martinus ausgerichteten Wegen, Straßen und Plätzen und dem nach einem Großbrand im Jahr 1748 neu aufgebautem barockem Stiftsbezirk sowie die Architektur der Einzelgebäude mit ihrer Materialität, ihrer Farbigkeit und ihrem typischen Aufbau und Gliederung der Fassaden. Die prägenden gebietstypischen Gestaltmerkmale der städtebaulichen Eigenart und der städtebaulichen Gestalt des historischen Ortskerns von Nottuln werden in Anlage 2 zusammengefasst. Anlage 2 ist Bestandteil dieser Satzung.
Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des historischen Ortskerns von Nottuln aufgrund seiner städtebaulichen Gestaltung bedürfen der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung. Dieses wird durch die Aufstellung der vorliegenden Erhaltungssatzung gewährleistet.
Zur Darstellung des Plangebiets wird auf den Lageplan (Anlage 1) verwiesen.
Die Erhaltungssatzung, ihre Begründung und ihre Anlagen können unter den folgenden Links heruntergeladen werden:
- Erhaltungssatzung – Satzungstext
- Erhaltungssatzung – Begründung
- Erhaltungssatzung – Anlage 1 Geltungsbereich
- Erhaltungssatzung – Anlage 2 prägende gebietstypische Gestaltmerkmale der städtebaulichen Eigenart und der städtebaulichen Gestalt
Für weitere Informationen steht
- Günther Ring, Bauverwaltung, Tel. 02502-942342, Email: ring@nottuln.de
gerne zur Verfügung.
Zusätzlich sind die betreffenden Unterlagen bei der Gemeinde Nottuln, Stiftsplatz 7/8, 48301 Nottuln, FB 3 Planen und Bauen, im Büro 712 (Herr Ring) in der Zeit von Mo.-Fr. 08.30 bis 12.30 Uhr, Mo., Di., Mi. 14.00 bis 16.00 Uhr, Do. 14.00 bis 18.00 Uhr für Jedermann öffentlich einsehbar. Wir bitten aus organisatorischen Gründen um vorherige telefonische Absprache und Terminvereinbarung z. B. unter der Telefonnummer 02502/942-342 zu den genannten Zeiten. Fragen, die zu den offengelegten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch bei dem zuständigen Ansprechpartner unter 0251/942-342 gestellt werden.
Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 gemäß § 89 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, die Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung beschlossen.
Ziel dieser Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung ist es, das städtebauliche und baukulturelle Erbe des Ortskerns zu schützen, indem an notwendige Veränderungen und Erneuerungen der Bausubstanz sowie die Gestaltung von Neubauten und Werbeanlagen besondere Ansprüche nach Maßgabe der vorliegenden Satzung gestellt werden. Die Satzung soll zur Verbesserung des Ortsbildes, der Stadtidentität und der Aufenthaltsqualität beitragen.
Neubauten und alle baulichen Veränderungen, Umbauten und Erweiterungen sowie Werbeanlagen, Warenautomaten und andere additive Gebäudeelemente baulicher und sonstiger Anlagen sind so auszuführen, dass sie sich insbesondere hinsichtlich Form, Maßstab, Gliederung sowie Material und Farbe der Oberflächen in das Ortsbild einfügen, damit dessen Eigenart und Wirkung nicht beeinträchtigt wird. Auf Gebäude, Ensembles und gebäudebezogene Freiräume von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung ist hierbei besondere Rücksicht zu nehmen.
Die Vorgaben dieser Satzung sind langfristig und für die Zukunft des Ortskerns von Nottuln angelegt. Genehmigte Anlagen unterliegen dem Bestandsschutz. Für diese baulichen Anlagen findet die Satzung erst bei künftigen Um- oder Ausbauten oder Neuerrichtungen Anwendung. Die Satzung gilt für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Vorhaben i. S. d. § 29 Baugesetzbuch und § 60 ff. Landesbauordnung 2018.
Die Vorschriften dieser Satzung sind nicht anzuwenden, soweit durch Bebauungsplan, dessen Geltungsbereich innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieser Satzung liegt, abweichende Festsetzungen getroffen werden.
Die Vorschriften des Nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes über Schutz und Pflege von Denkmälern bleiben unberührt. Für Maßnahmen an eingetragenen Denkmälern gem. §§ 3 und 4 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz bzw. deren engeren Umgebung sowie innerhalb von Denkmalbereichen gem. § 5 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz gelten die Vorschriften des Denkmalrechts, die von den Vorschriften der vorliegenden Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung abweichen können und im Rahmen des denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahrens gem. § 9 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz zu prüfen sind.
Zur Darstellung des Plangebiets wird auf den Lageplan (Anlage 1) verwiesen.
Die Erhaltungssatzung, ihre Begründung und ihre Anlagen können unter den folgenden Links heruntergeladen werden:
- Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung – Satzungstext
- Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung – Begründung
- Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung– Anlage 1 Geltungsbereich
Die Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung wurde zu 60 % von der Bezirksregierung Münster im Rahmen des Projektes Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren gefördert.
Für weitere Informationen steht
- Günther Ring, Bauverwaltung, Tel. 02502-942342, Email: ring@nottuln.de
gerne zur Verfügung.
Zusätzlich sind die betreffenden Unterlagen bei der Gemeinde Nottuln, Stiftsplatz 7/8, 48301 Nottuln, FB 3 Planen und Bauen, im Büro 712 (Herr Ring) in der Zeit von Mo.-Fr. 08.30 bis 12.30 Uhr, Mo., Di., Mi. 14.00 bis 16.00 Uhr, Do. 14.00 bis 18.00 Uhr für Jedermann öffentlich einsehbar. Wir bitten aus organisatorischen Gründen um vorherige telefonische Absprache und Terminvereinbarung z. B. unter der Telefonnummer 02502/942-342 zu den genannten Zeiten. Fragen, die zu den offengelegten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch bei dem zuständigen Ansprechpartner unter 0251/942-342 gestellt werden.