Bauleitplanverfahren der Gemeinde Nottuln

Wenn es aktuelle Bauleitplanverfahren gibt, sind sie an dieser Stelle aufgeführt.

 

Aktuelle Bauleitplanverfahren

26. Änderung des Bebauungsplan Nr. 001 „Appelhülsen Süd-Ost“

An dieser Stelle finden Sie weitergehende Informationen zur 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 „Appelhülsen Süd-Ost“ der Gemeinde Nottuln im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Ziel des Verfahrens ist die Erhöhung der überbaubaren Geschossfläche und die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Nachverdichtung.

 

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung, per E-Mail an: info@nottuln.de oder auf anderem Wege abgegeben werden.
Zusätzlich liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit sämtlichen Planunterlagen, Planzeichnung, Begründung und Gutachten

vom 9. April 2024 bis einschließlich 9. Mai 2024

in der
Gemeinde Nottuln
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln

im Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt im Flur
vor den Zimmern 714 und 715

 

von

montags bis  freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr

montags, dienstags und mittwochs von 14 bis 16 Uhr

sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr aus.

 

Ansprechpartnerin im Verfahren
Frau Steinhoff


Wir bitten aus organisatorischen Gründen um vorherige telefonische Absprache und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02502 942 311 (Sekretariat) zu den genannten Zeiten. Fragen, die zu den offengelegten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch bei der zuständigen Ansprechpartnerin unter 02502 942 311 (Anfrage über das Sekretariat) gestellt werden.

 

6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 074 „Industriepark I/II“


An dieser Stelle finden Sie weitergehende Informationen zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 074 „Industriepark I/II“ der Gemeinde Nottuln im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung sowie zur Nachverdichtung.

 


Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung, per E-Mail an info@nottuln.de oder auf anderem Wege abgegeben werden.
Zusätzlich liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit sämtlichen Planunterlagen, Planzeichnung, Begründung und Gutachten

vom 9. April 2024 bis einschließlich 9. Mai 2024

in der
Gemeinde Nottuln
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln

im Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt
im Flur vor den Zimmern 714 und 715

von 

montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr

montags, dienstags, mittwochs von 14 bis 16 Uhr

sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr

aus

Ansprechpartnerin im Verfahren 
Frau Steinhoff


Wir bitten aus organisatorischen Gründen um vorherige telefonische Absprache und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02502 942 311 (Sekretariat) zu den genannten Zeiten. Fragen, die zu den offengelegten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch bei dem zuständigen Ansprechpartner unter 02502 942 311 (Anfrage über das Sekretariat) gestellt werden.