Bauleitplanverfahren der Gemeinde Nottuln

Wenn es aktuelle Bauleitplanverfahren gibt, sind sie an dieser Stelle aufgeführt.

 

Aktuelle Bauleitplanverfahren

An dieser Stelle finden Sie weitergehende Informationen zur Auslegung der Planunterlagen zum sechsstreifigen Ausbau der A 1 vom Autobahnkreuz Kamen (o.) bis zur Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne (m) – Abschnitt 12 – von Bau-km 136+800 bis Bau-km im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch die Bezirksregierung Arnsberg.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bis zum 07.07.2023 schriftlich, mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung, per E-Mail an: info@nottuln.de oder auf anderem Wege abgegeben werden.

Zusätzlich liegen die oben genannten Unterlagen

vom 08.05.2023 bis einschließlich 07.06.2023

in der

Gemeinde Nottuln
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln

Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt
Zimmer 715

in der Zeit

Mo.-Fr.            08.30 bis 12.30 Uhr

Mo., Di., Mi.    14.00 bis 16.00 Uhr

Do.                 14.00 bis 18.00 Uhr 

aus.

 

 

Ansprechpartnerin im Verfahren:
Frau Steinhoff



Wir bitten aus organisatorischen Gründen um vorherige telefonische Absprache und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02502 942 311 zu den genannten Zeiten.
Fragen, die zu den offengelegten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch bei der zuständigen Ansprechpartnerin unter 02502 942 311 gestellt werden.

An dieser Stelle finden Sie weitergehende Informationen zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Buxtrup“ der Gemeinde Nottuln im Rahmen der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Ziel des Änderungsverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für Modernisierungen bzw. Umstrukturierungen des am Standort vorhandenen Klinkerwerkes.



Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung, per E-Mail an: info@nottuln.de oder auf anderem Wege abgegeben werden.

Zusätzlich liegen die oben genannten Unterlagen

vom 15.05.2023 bis einschließlich 15.06.2023

in der Gemeinde Nottuln
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln

im Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt im Flur vor den Zimmern 714 und 715

von

montags bis freitags       8.30 bis 12.30 Uhr

montags, dienstags, mittwochs    14 bis 16 Uhr

und donnerstags          14 bis 18 Uhr aus

 

Ansprechpartnerin im Verfahren:
Frau Steinhoff

 

Wir bitten aus organisatorischen Gründen um vorherige telefonische Absprache und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02502 942-311 zu den oben genannten Zeiten.
Fragen, die zu den offengelegten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch bei der zuständigen Ansprechpartnerin unter der Rufnummer 02502 942 311 gestellt werden.

An dieser Stelle finden Sie weitergehende Informationen zur Aufstellung der 1.Änderung Bebauungsplanes Nr. 132 „EKZ nördlich der Appelhülsener Straße“ sowie zur 84. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes.



Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung, per E-Mail an: info@nottuln.de oder auf anderem Wege abgegeben werden.
Zusätzlich liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit sämtlichen Planunterlagen, Planzeichnung, Begründung und Gutachten

vom 1.06.2023 bis einschließlich 3.07.2023

in der Gemeinde Nottuln, Stiftsplatz 7/8, 48301 Nottuln

Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt im Flur vor den Zimmern 714 und 715

von

montags bis freitags  von 8.30 bis 12.30 Uhr

montags, dienstags, mittwochs von 14 bis 16 Uhr

und donnerstags von 14 bis 18 Uhr

aus.

Ansprechpartner:innen im Verfahren
Frau Mütherig
Herr Lange

 

Wir bitten aus organisatorischen Gründen um vorherige telefonische Absprache und Terminvereinbarung z.B. unter der Telefonnummer 02502 942 311 zu den genannten Zeiten. Fragen, die zu den offengelegten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch bei den zuständigen Ansprechpartner:innen unter 02502 942 311 gestellt werden.