Bauleitplanverfahren der Gemeinde Nottuln
Wenn es aktuelle Bauleitplanverfahren gibt, sind sie an dieser Stelle aufgeführt.
Aktuelle Bauleitplanverfahren
An dieser Stelle finden Sie weitergehende Informationen zur Auslegung der Planunterlagen zum sechsstreifigen Ausbau der A 1 vom Autobahnkreuz Kamen (o.) bis zur Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne (m) – Abschnitt 12 – von Bau-km 136+800 bis Bau-km im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bis zum 07.07.2023 schriftlich, mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung, per E-Mail an: info@nottuln.de oder auf anderem Wege abgegeben werden.
Zusätzlich liegen die oben genannten Unterlagen
vom 08.05.2023 bis einschließlich 07.06.2023
in der
Gemeinde Nottuln
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln
Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt
Zimmer 715
in der Zeit
Mo.-Fr. 08.30 bis 12.30 Uhr
Mo., Di., Mi. 14.00 bis 16.00 Uhr
Do. 14.00 bis 18.00 Uhr
aus.
Ansprechpartnerin im Verfahren:
Frau Steinhoff
Wir bitten aus organisatorischen Gründen um vorherige telefonische Absprache und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02502 942 311 zu den genannten Zeiten.
Fragen, die zu den offengelegten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch bei der zuständigen Ansprechpartnerin unter 02502 942 311 gestellt werden.
An dieser Stelle finden Sie weitergehende Informationen zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Buxtrup“ der Gemeinde Nottuln im Rahmen der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Ziel des Änderungsverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für Modernisierungen bzw. Umstrukturierungen des am Standort vorhandenen Klinkerwerkes.
- Amtliche Bekanntmachung vom 4. 5. 2023
- Vorlage Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
- Anlage 1 – Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81
- Anlage 2 – Entwurf der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81
- Anlage 3 – Schalltechnische Untersuchung
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung, per E-Mail an: info@nottuln.de oder auf anderem Wege abgegeben werden.
Zusätzlich liegen die oben genannten Unterlagen
vom 15.05.2023 bis einschließlich 15.06.2023
in der Gemeinde Nottuln
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln
im Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt im Flur vor den Zimmern 714 und 715
von
montags bis freitags 8.30 bis 12.30 Uhr
montags, dienstags, mittwochs 14 bis 16 Uhr
und donnerstags 14 bis 18 Uhr aus
Ansprechpartnerin im Verfahren:
Frau Steinhoff
Wir bitten aus organisatorischen Gründen um vorherige telefonische Absprache und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02502 942-311 zu den oben genannten Zeiten.
Fragen, die zu den offengelegten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch bei der zuständigen Ansprechpartnerin unter der Rufnummer 02502 942 311 gestellt werden.
An dieser Stelle finden Sie weitergehende Informationen zur Aufstellung der 1.Änderung Bebauungsplanes Nr. 132 „EKZ nördlich der Appelhülsener Straße“ sowie zur 84. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes.
- Amtliche Bekanntmachung vom 25.05.2023
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zur 84. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 132
- 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.132
- Vorhaben- und Erschließungsplan zur 1. Änderung des VBP Nr.132
- Begründung zur 1. Änderung des VBP Nr.132
- Umweltbericht zur 1. Änderung des VBP Nr.132
- 84. Änderung des Flächennutzungsplanes
- 84. Änderung des Flächennutzungsplanes – Begründung
- 84. Änderung des Flächennutzungsplanes – Umweltbericht
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Auswirkungsanalyse Einzelhandel
- Schalltechnische Untersuchung
- Verkehrstechnische Untersuchung
- Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag Erläuterung u. Nachweis
- Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag Plan
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, mündlich zur Niederschrift nach Terminvereinbarung, per E-Mail an: info@nottuln.de oder auf anderem Wege abgegeben werden.
Zusätzlich liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit sämtlichen Planunterlagen, Planzeichnung, Begründung und Gutachten
vom 1.06.2023 bis einschließlich 3.07.2023
in der Gemeinde Nottuln, Stiftsplatz 7/8, 48301 Nottuln
Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt im Flur vor den Zimmern 714 und 715
von
montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr
montags, dienstags, mittwochs von 14 bis 16 Uhr
und donnerstags von 14 bis 18 Uhr
aus.
Ansprechpartner:innen im Verfahren
Frau Mütherig
Herr Lange
Wir bitten aus organisatorischen Gründen um vorherige telefonische Absprache und Terminvereinbarung z.B. unter der Telefonnummer 02502 942 311 zu den genannten Zeiten. Fragen, die zu den offengelegten Unterlagen bestehen, können auch telefonisch bei den zuständigen Ansprechpartner:innen unter 02502 942 311 gestellt werden.