Ausschuss für Planen und Bauen

Der Ausschuss berät und beschließt empfehlend über:

  • Bauleitplanung gem. BauGB,
  • Stellungnahmen in Planfeststellungsverfahren, auch unter ökologischen Gesichtspunkten,
  • Stellungnahme zu Raumordnungs-, Landesentwicklungs- u. Gebietsentwicklungsplanungen,
  • Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von kommunalen Gebäuden und anderen Einrichtungen,
  • Aufgaben und Maßnahmen nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) und nach Maßgabe der Satzung gem. § 23 II DSchG,
  • Benennung von Straßen und Wegen,
  • Liegenschaftsangelegenheiten.