Leben in Nottuln

Förderprogramm „Klimaschutz“: Förderung für E-Bikes, Lastenräder und Fahrradanhänger und neu wieder dabei: Steckersolargeräte  

Für die Förderung von Steckersolargeräten standen zwischenzeitlich keine Mittel mehr zur Verfügung. Dank Windenergie kann diese Förderung nun fortgesetzt werden. Denn mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) haben Kommunen nach § 6 die Möglichkeit erhalten, finanziell an Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet und in unmittelbarer Nähe beteiligt zu werden. Betreiber:innen solcher Anlagen können freiwillig bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde an die Kommune abführen. Die Gemeinde Nottuln hat mittlerweile mit den meisten Windkraftanlagenbetreibern, die dafür infrage kommen, entsprechende Verträge abgeschlossen oder ist in Gesprächen. Ein Teil dieser Mittel (4000 €) fließt nun direkt in die Förderung von Steckersolaranlagen, die sogenannten „Balkonkraftwerke“. 
Förderanträge können für alle ab 01. Januar dieses Jahres gekauften Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) gestellt werden. Vollständige Anträge (mit den entsprechenden Nachweisen) werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet, bis das Budget ausgeschöpft ist.

Auch die Förderung im Bereich Mobilität geht in gleicher Weise bis zur Ausschöpfung der dafür bereitgestellten Mittel (Kompensationsmittel der sog. Billigkeitsrichtlinie) weiter. Ein Restbetrag ist noch vorhanden.
Gefördert werden E-Bikes, Lastenräder und Fahrradanhänger, egal ob Neu- oder Gebrauchtkauf. Wichtig ist der vollständig ausgefüllte Antrag und der Nachweis durch einen Kaufbeleg.

Die Förderung für eine Energieberatung wird ausgesetzt, da die deutlich höhere Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln anderer Förderprogramme für dieselbe Maßnahme ausschließt. Nähere Informationen zur Bundesförderung finden Sie hier: 
BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude 
Umfangreiche Beratungsangebote rund um das Thema Energiesparen und Sanieren finden Sie in unserem Serviceportal unter Informations- und Beratungsangebote - Gemeinde Nottuln

 

Richtlinien und digitaler Förderantrag 

Die ausführlichen Richtlinien des Förderprogrammes Klimaschutz (allgemeine Bestimmungen, Förderhöchstgrenzen, zu erbringende Nachweise und mehr) gelten für die o. g. Förderbereiche weiterhin und können hier nachgelesen werden:

Förderrichtlinien Klimaschutz-Programm

Hier geht es zu den digitalen Antragsformular:
Förderantrag Klimaschutz-Programm
Wenn noch etwas unklar ist, wenden Sie sich gerne an die Klimaschutzbeauftragte der Gemeinde Nottuln (E-Mail Klimaschutz@nottuln.de oder Tel.-Nr. 942 348). 

Kontakt

Martina Marquardt-Wißmann
Klimaschutz-Beauftragte

Stiftsplatz 7, Zimmer 712
48301 Nottuln
Telefon 02502 942 348
E-Mail: marquardt-wissmann@nottuln.de 

Erreichbarkeitszeiten
Mo. 8 Uhr bis 16 Uhr
Die. 8 Uhr bis 16 Uhr
Mi. 8 Uhr bis 16 Uhr
Do. 8 Uhr bis 16 Uhr

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