Förderprogramm „Klimaschutz“ : Verlängerung für „Mobilität“ und „Energieberatung“ bis 30. April 2023
In allen Bereichen des Förderprogramms „Klimaschutz“ der Gemeinde Nottuln gab und gibt es Verzögerungen durch Lieferprobleme und auch wegen der hohen Belastung von Energieberater:innen. Dies war zum Zeitpunkt der Erstellung der Förderrichtlinie nicht abzusehen.
Um den Nottulner Bürgerinnen und Bürgern trotzdem die Möglichkeit zu bieten, vom Programm zu profitieren, aber andererseits die Geduld derjenigen, die auf der Warteliste für die PV-Förderung stehen nicht zu sehr zu strapazieren, soll die Laufzeit der Förderrichtlinie bis zum 30. April 2023 verlängert werden.
Es können also auch weiterhin Anträge gestellt werden, und zwar für die Förderbereiche „Mobilität“ und „Energieberatung“. Entsprechende Mittel sind vorhanden.
Die genauen Bedingungen sind in den Förderrichtlinien nachzulesen.
Es ist wichtig, die Anträge mit den vollständigen, auch im Antrag vermerkten Nachweisen einzureichen.
Wegen der großen Nachfrage: Fördermittel im Bereich Photovoltaik sind ausgeschöpft
Das freut uns: Die Nachfrage bei den Fördermitteln für Maßnahmen in Sachen „Klimaneutralität 2030“ ist groß. Und zwar so, dass im Bereich Photovoltaikanlagen und Steckersolargeräte keine Mittel mehr zur Verfügung stehen.
Für alle weiteren Interessent:innen gilt, dass darüberhinaus eingangene oder eingehende Anträge auf einer Warteliste gesammelt werden und dann Berücksichtigung finden, falls in anderen Förderbereichen die bereit stehenden Mittel nicht ausgeschöpft werden oder Anträge zurückgezogen werden sollten.
In den Bereichen „Energieberatung“ und „Mobilität“ stehen noch Gelder zur Verfügung.
Wichtig ist bei der Antragstellung, dass die der Förderrichtlinie entsprechenden Nachweise nur ab Beginn des Programmes (11. Juli 2022) berücksichtigt werden können.
Alle Antragsteller:innen bekommen per Post von der Gemeindeverwaltung eine Rückmeldung zu ihren Anträgen zugesandt.
Wir bitten wegen der hohen Anzahl an Anträgen, Nachfragen und Beratungsgesprächen um etwas Geduld.
Klimaschutz-Förderprogramm der Gemeinde Nottuln
Viele Nottulnerinnen und Nottulner möchte durch eigene Maßnahmen zur „Klimaneutralität 2030“ beitragen. Unterstützung können sie dabei durch das Förderprogramm „Klimaschutz“ der Gemeinde Nottuln bekommen.
Ist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach geplant oder im kleineren Format als Steckersolaranlage auf dem Balkon?
Steht vielleicht die Überlegung an, auf ein E-Bike umzusteigen oder die Einkäufe künftig mit einem Lastenrad oder Fahrradanhänger zu erledigen?
Für solche Maßnahmen kann ab dem 11. Juli 2022 bei der Gemeindeverwaltung eine Förderung beantragt werden. Für die Anschaffung eines E-Bikes, Lastenrades oder Fahrradanhängers ist dies auch für ortsansässige Gewerbetreibende möglich.
Und falls Hausbesitzer:innen gerade über die Sanierung ihres Heims nachdenken und sich fragen, wo sie am besten anfangen sollen und wie das am besten geht, ist eine Beratung durch einen qualifizierten Energieberater sinnvoll – und auch diese kann gefördert werden.
Für den „Klimaschutz-Fördertopf“ stehen Kompensationsmittel für durch Corona ausgebliebene Maßnahmen für den Klimaschutz (Billigkeitsrichtlinie) bereit.
Richtlinien
Hier können Sie die Förderrichtlinien nachlesen:
→ Förderrichtlinien Klimaschutz-Programm
Antrag auf Förderung von Klimaschutzmaßnahmen
Hier finden Sie den Antrag zum Ausdrucken:
→ Antrag
Ausgefüllte Anträge können entweder per E-Mail an die Klimaschutzbeauftragte der Gemeinde Nottuln (Marquardt-Wissmann@nottuln.de) gesandt werden oder per Post an: Martina Marquardt-Wißmann, Stiftsplatz 7/8, 48301 Nottuln.