Gemeindesatzung und Ortsrecht

Unter das Ortsrecht fallen alle örtlichen Satzungen und Verordnungen, die in einer Gemeinde gelten. Zugleich ist das Ortsrecht das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte, gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen.
Darunter fallen zum Beispiel die Festsetzung der Hundesteuer oder auch das Marktrecht.
Zusammengefasst sind die Satzungen und Verordnungen in der Gemeindesatzung (= Ortsrecht), die immer mal wieder Veränderungen unterliegt, die zuvor durch einen Ratsbeschluss festgelegt werden.

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