Korruptionsbekämpfungsgesetz – Veröffentlichungspflicht nach § 16
Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW am 16. Dezember 2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG NW) in Kraft getreten. Die Mitglieder in den Gremien der Gemeinde Nottuln sind danach verpflichtet, schriftlich Auskunft zu geben über
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Der Rat der Gemeinde Nottuln beschloss in seiner Sitzung am 6. Juli 2005 die nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz (§ 16 KorruptionsbG NW) geforderten Erklärungen aller Ratsmitglieder auf der gemeindlichen Homepage zu veröffentlichen.
Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei der/dem Meldepflichtigen.
- Erklärung der Ratsmitglieder
- Erklärung der sachkundigen Bürger:innen sowie ihrer Stellvertreter:innen
Der vollständige Text des Korruptionsbekämpfungsgesetzes ist auf den Seiten des Innenministeriums des Landes NRW zu finden.
Straßenbeleuchtungsstörung-Hotline
0800- 887- 6060
Wasserwerk
24-Stunden-Rufbereitschaft
0171- 42 75 494
Störungen Stromversorgung (Westnetz)
0800-411-22-44
Störungen Gasversorgung (Gelsenwasser-Energienetze)
24-Stunden-Entstörungsdienst
02505-9315-0
Wildunfälle
über die Leitstelle der Polizei werden die Jagdpächter informiert
110
Bürgertelefon zur
Vorbeugung von Gewalt
02502-942 500
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
08000 - 11 60 16
Feuerwehr Notruf
112
Notarzt/Rettungsdienst
112
Polizei Notruf
110
Giftnotrufzentrale Bonn
0228-19-240
Ärztlicher Notfalldienst der kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
116 117 (bundesweit und kostenfrei)
Faxnummer für Sprach- und Hörgeschädigte 0800 58 95 210
Notfalldienst-Praxis
Die diensthabende Praxis ist über das Vinzenz-Hospital in Coesfeld (02541- 890) abzufragen
Zahnärztlicher Notdienst
Die diensthabende Praxis ist über das Vinzenz-Hospital in Coesfeld (02541- 890) abzufragen
Apotheken-Notdienst
Der aktuelle Notdienst ist bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hinterlegt.
Einsatzplan Baubetriebshof
Der Wocheneinsatzplan des Baubetriebshofes ist umgezogen. Er ist nun auf der Seite der → Gemeindewerke zu finden.