Betriebsausschuss

Der Betriebsausschuss berät und beschließt im Rahmen der Wirtschaftspläne bzw. im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entscheidend über:

  • die Bau- und Errichtung von kommunalen Spielplätzen
  • bauliche und sonstige Maßnahmen zur Nutzung der kommunalen Badeeinrichtungen
  • Ausbauprogramm für Kanäle
  • Bau und Errichtung von Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen, Parkplätzen

Der Betriebsausschuss berät und beschließt empfehlend zudem über:

  • Angelegenheiten der Wasser- und Bodenverbände
  • Angelegenheiten der Energieerzeugung und -verteilung soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fallen