Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument einer Kommune, mit der sie die städtebauliche Entwicklung steuern, Fehlentwicklungen vermeiden und Bauvorhaben ermöglichen kann. Ihr Ziel ist es, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu erreichen. Es soll eine Entwicklung sein, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen miteinander in Einklang bringt. Dabei ist nicht nur der allgemeine Klimaschutz zu berücksichtigen, sondern auch die städtebauliche Gestalt sowie das Orts- und Landschaftsbild müssen baukulturell erhalten und dementsprechend weiter entwickelt werden.
Bei der Bauleitplanung müssen die Kommunen die Öffentlichkeit und Behörden in einem förmlichen Verfahren beteiligen. Rechtsgrundlage der Bauleitplanung ist das deutsche Baugesetzbuch (amtliche Abkürzung BauGB).
Im Rahmen der Bauleitplanung gibt es zwei Stufen:
- aktuelle Bauleitplanung
- vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan)
- verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan)