Leben in Nottuln

Innovative Wohnkonzepte gesucht: Gemeinde startet Konzeptvergabe in Schapdetten

Die Gemeinde Nottuln startet eine Konzeptvergabe für den Bereich „ehemalige Schule Schapdetten“ und lädt Teams aus Investor:innen und Architek:innen zur Teilnahme ein. Im Rahmen der Konzeptvergabe soll ein Konzept erarbeitet werden, welches  für die wohnbauliche Entwicklung eine zeitgemäße Bebauung aus Perspektive der architektonischen sowie städtebaulichen Gestaltung, der Klimafolgenanpassung und nicht zuletzt der verschiedenen Nutzungsinteressen Berücksichtigung findet. Das überzeugendste Konzept soll den Zuschlag erhalten und wird anhand zuvor definierter Bewertungskriterien ermittelt.
„Wir suchen nach kreativen und nachhaltigen Lösungen, die das Ortsbild von Schapdetten positiv prägen und gleichzeitig den Bedürfnissen unserer Bürger:innen entsprechen“ erläutert Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes. Dieses Verfahren biete die Chance, ein zukunftsweisendes Wohnprojekt zu realisieren, so der Verwaltungschef.
Das Verfahren erfolgt in zwei Phasen: Zunächst startet am 15. Juli die Markterkundung (Stufe 1), bei der sich Teams aus Investoren:innen und Architekt:innen für das Verfahren bewerben können. Die Interessensbekundung dient der Identifikation potenzieller Teilnehmer:innen und ist auf maximal sechs Teams begrenzt. Sollten sich mehr Teams bewerben, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer:innen bei Punktgleichheit durch Losverfahren. Die Bewerbungsfrist endet am 4. August um 23.30 Uhr.
In Stufe 2 erfolgt dann die eigentliche Konzeptvergabe, im Rahmen derer die maximal sechs Teilnehmer:innen zur Erarbeitung eines Konzeptes aufgefordert werden. Die Bewertung der anonymisiert eingereichten Konzepte erfolgt anhand von zuvor festgelegten Kriterien. Das Auswahlgremium wird im Rahmen einer Auswahlsitzung die eingereichten Konzepte prüfen und eine Empfehlung für den Zuschlag an den Rat der Gemeinde Nottuln richten. Die Entscheidung wird voraussichtlich im Dezember dieses Jahres getroffen.
 

Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Nottuln beabsichtigt die wohnbauliche Entwicklung eines gemeindeeigenen Grundstückes (Flächengröße ca. 4750 m2) im Ortsteil Schapdetten. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen (33. Änderung des B-Plan 4 Schapdetten Nord; Begründung zur 33. Änderung) dafür wurden bereits im Jahr 2023 durch eine entsprechende Bebauungsplanänderung geschaffen. Die Veräußerung und Entwicklung der Fläche (Flurstücke 1093, 1094 und1530, Flur 1, Gemarkung Schapdetten) soll nun durch ein Konzeptvergabeverfahren erfolgen. Auf Grundlage zuvor klar definierter Rahmenbedingungen und Kriterien können Teams aus Architekt:innen und Investor:innen Ideen erarbeiten und Konzepte einreichen. Die Entscheidung zur Vergabe wird aufgrund der Qualität der eingereichten Konzepte anhand einer Bewertungsmatrix erfolgen.
 

Verfahren und Verfahrensablauf

Die angestrebte Konzeptvergabe dient insbesondere dazu, die kommunalen Zielsetzungen der Gemeinde Nottuln hinsichtlich der Schaffung von Wohnraum in zentraler Lage im Ortsteil Schapdetten zu sichern.
Das Verfahren ist zweistufig und erfolgt in Form eines begrenzten anonymen Konzeptvergabeverfahrens mit vorgeschalteter Interessenbekundung. Dabei dient die 1. Stufe (Interessensbekundung) der Markterkundung, um Interessent:innen für das Verfahren zu gewinnen.
In Stufe 2 erfolgt die eigentliche Konzeptvergabe, in deren Rahmen die ausgewählten, beziehungsweise (sofern mehr Interessent:innen vollständig eingereichte Unterlagen vorweisen sollten) ausgelosten sechs Teilnehmer:innen zur Erarbeitung eines Konzeptes aufgefordert werden. Die Abgabe der Konzepte in Stufe 2 erfolgt anonym, sodass dem Auswahlgremium nicht bekannt ist, von wem welches Konzept eingereicht wurde. Nach Aussprache einer Empfehlung zur Konzeptauswahl an den Rat der Gemeinde Nottuln wird die Anonymität aufgehoben.


Stufe 1: Interessenbekundung

Die Interessensbekundung wurde über die Internetseite der Gemeinde Nottuln und weitere geeignete Plattformen am 15.07.2025 bekannt gemacht. Das in diesem Rahmen auszufüllende Formblatt sowie das zugehörige Exposé und die „Auswahlmatrix Teilnehmende“ können auf dieser Seite (siehe rechte Spalte) unter der Rubrik „Dokumente” heruntergeladen werden.

Interessent:innen werden gebeten, die unterschriebene Interessenbekundung (Formblatt) bis zum 4. August 2025 um 23.30 Uhr an das verfahrensbetreuende Büro per Email an sonja.pack@wolterspartner.de zu senden.

Zur Teilnahme berechtigt sind Teams aus Investor:innen und Architekt:nnen. 

Die Architekt:innen haben folgende Voraussetzung zu erfüllen:

  • Nachweis zur Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt:in“ nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.

Die Investor:innen haben folgende Voraussetzung zu erfüllen:

  • Mindestens ein Referenzprojekt im Wohnungsbau, in dem auch bezahlbarer/geförderter Wohnraum enthalten ist (je Referenz max. 1 DinA3 Blatt in graphischer und textlicher Form)

Sofern mehr als sechs vollständig eingereichte Interessenbekundungen vorliegen, entscheidet die Rangfolge durch erreichte Punktzahl. Sollten mehrere Teams die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los. 

Stufe 2: Konzeptvergabe

Das Konzeptvergabeverfahren beginnt voraussichtlich nach Ablauf der Interessensbekundung mit dem Versand der ausführlichen Aufgabenbeschreibung an die ausgewählten beziehungsweise ausgelosten Teilnehmer:innen. Ebenso werden weitere Unterlagen zur Bearbeitung der Aufgabenstellung übergeben (Kartengrundlagen etc.).
Die Teilnehmer:innen werden zu einem Auftakt- /Rückfragenkolloqium eingeladen.
Das Protokoll über das Kolloquium wird Teil der Aufgabenstellung. Die Teilnehmer:innen haben sechs Wochen Zeit, ein Konzept für das Grundstück gemäß der in der Aufgabenbeschreibung formulierten Leistungen zu erarbeiten.
Die Erarbeitung der Konzepte erfolgt durch die Architekt:innen. Es handelt sich hierbei um eine vergütungspflichtige Leistung gemäß Leistungsphase 2, Vorentwurf, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) durch den/die jeweilige(n) Investor:in als Auftraggeber:in des/der Architekten:in zu entgelten ist.

Die Angebote mit den geforderten Inhalten sind an das verfahrensbetreuende Büro zu senden. Nach Eingang der Arbeiten erfolgt eine Vorprüfung durch das verfahrensbetreuende Büro sowie Vertreter:innen der Verwaltung der Gemeinde Nottuln nach formellen und inhaltlichen Gesichtspunkten.
Die Ergebnisse werden in einem Vorprüfbericht festgehalten, der dem Auswahlgremium im Rahmen seiner Sitzung als Grundlage der Entscheidung zur Aussprache einer Empfehlung an den Rat der Gemeinde Nottuln dient.

Kontakt

Frau Mütherig
Gemeinde Nottuln, Sachgebietsleitung Stadtplanung

Telefon 02502 942 350
E-Mail muetherig@nottuln.de
 

Frau Steinhoff
Gemeinde Nottuln, Bauleitplanung
Telefon 02502 942 352
E-Mail steinhoff@nottuln.de
 

Frau Pack-Hast
WoltersPartnerStadtplaner GmbH

Telefon 02541 9408-0
E-Maill sonja.pack@wolterspartner.de   

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