Ausschuss für Bildung und Soziales

Der Ausschuss berät und beschließt empfehlend über:

  • Angelegenheiten der Schulorganisation, soweit der Schulträger dazu Entscheidungen treffen muss,
  • Personalangelegenheiten der Schulen gem. SchulG,
  • Aufstellung von Schulentwicklungsplänen,
  • Festlegung der Bezeichnung von Schulen,
  • Haushaltsangelegenheiten der Schulen,
  • Unterbringung, Errichtung und Änderung und Auflösung von öffentlichen Schulen,
  • Bau und Erweiterung von Schulen einschl. des Raumprogramms i.V.m. dem Ausschuss für Planen und Bauen,
  • Angelegenheiten privater Schulträger, soweit dazu Entscheidungen der Gemeinde erforderlich sind,
  • Bildung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen von öffentlichen Schulen,
  • Angelegenheiten der Volkshochschule und andere Erwachsenenbildungswerke,
  • Angelegenheiten der öffentlichen Büchereien,
  • Angelegenheiten der kommunalen Frauenpolitik,
  • Angelegenheiten der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und freien bzw. öffentlichen Trägern der Jugendhilfe und der Wohlfahrtspflege,
  • Angelegenheiten von Asylbewerbern, Aussiedlern, Übersiedlern und ausländischen Mitbürgern, soweit in kommunaler Zuständigkeit,
  • Durchführung von besonderen Maßnahmen zur Versorgung sozial benachteiligter Familien und Einzelpersonen,
  • Angelegenheiten der ärztlichen und pharmazeutischen Versorgung in der Gemeinde,
  • Angelegenheiten kommunaler Sozial-, Jugend-, Senioren- und Familienpolitik unter Berücksichtigung der am Ort tätigen freien Träger und Initiativen,
  • Angelegenheiten von Tageseinrichtungen für Kinder,
  • Angelegenheiten des Teilhabebeauftragten und -beirates.