Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Nottuln ist bemüht, ihre Website www.nottuln.de im Einklang mit der BITV NRW (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen) sowie des BGG NRW (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.nottuln.de und entspricht den Vorgaben des §4 BITV NRW.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.nottuln.de ist mit den Anforderungen gemäß der BITV NRW zurzeit nur teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- In die Website eingebundene Dateien (PDF, Word- oder Excel-Dateien, etc.)
Aufgrund der Vielzahl konnten noch nicht alle Dateien überarbeitet werden. Eine Anpassung soll sukzessive erfolgen. Hinzu kommen von Drittanbietern bereitgestellte Dokumente. - In die Website eingebundene Videos
Bereits vorhandene Videos wurden größtenteils ohne Untertitel o.ä. realisiert. - In die Website eingebundenes Kartenmaterial
Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann. - Redaktionelle Inhalte
Aufgrund der Komplexität der Inhalte ist eine einfache Sprachgestaltung nicht immer möglich. Auch verwendete Grafiken oder Tabellen sind unter Umständen nicht barrierefrei. - Informationen zum Inhalt und zur Navigation der Website in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
Die Gemeinde Nottuln arbeitet daran, diese Darstellungsform für die genannten Inhalte anzubieten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.01.2021 in Eigenleistung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Bitte schicken Sie uns über das Formular eine Nachricht, wenn Sie Fragen oder Anregungen zur barrierefreien Gestaltung der Internetseite haben.
Kontaktformular Barrierefreiheit
Ihre Ansprechperson:
Onlineredaktion der Gemeinde Nottuln
Christian Wermert
Tel. 02502 942 128
wermert@nottuln.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Anfrage keine Antwort erhalten oder mit der Antwort unzufrieden sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Ihr Fall wird dann geprüft und strebt unter Umständen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung an.
Sie erreichen die Ombudsstelle unter 0211 855 3451 oder ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de. Weitere Informationen gibt es hier.
Straßenbeleuchtungsstörung-Hotline
0800- 887- 6060
Wasserwerk
24-Stunden-Rufbereitschaft
0171- 42 75 494
Störungen Stromversorgung (Westnetz)
0800-411-22-44
Störungen Gasversorgung (Gelsenwasser-Energienetze)
24-Stunden-Entstörungsdienst
02505-9315-0
Wildunfälle
über die Leitstelle der Polizei werden die Jagdpächter informiert
110
Bürgertelefon zur
Vorbeugung von Gewalt
02502-942 500
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
08000 - 11 60 16
Feuerwehr Notruf
112
Notarzt/Rettungsdienst
112
Polizei Notruf
110
Giftnotrufzentrale Bonn
0228-19-240
Ärztlicher Notfalldienst der kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
116 117 (bundesweit und kostenfrei)
Faxnummer für Sprach- und Hörgeschädigte 0800 58 95 210
Notfalldienst-Praxis
Die diensthabende Praxis ist über das Vinzenz-Hospital in Coesfeld (02541- 890) abzufragen
Zahnärztlicher Notdienst
Die diensthabende Praxis ist über das Vinzenz-Hospital in Coesfeld (02541- 890) abzufragen
Apotheken-Notdienst
Der aktuelle Notdienst ist bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hinterlegt.
Einsatzplan Baubetriebshof
Der Wocheneinsatzplan des Baubetriebshofes ist umgezogen. Er ist nun auf der Seite der → Gemeindewerke zu finden.