Der Rat der Gemeinde

Der Rat der Gemeinde Nottuln ist das oberste beschlussfassende Gremium der Gemeinde. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen sämtliche Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung.
Der Rat erteilt der Verwaltung Aufträge, gibt Richtlinien und Grundsätze vor, nach denen die Verwaltung arbeiten soll und kontrolliert damit gleichzeitig auch die Verwaltung. Die Zusammensetzung des Gemeinderates wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Nottulns durch die Kommunalwahlen festgelegt. Die letzte Kommunalwahl fand am 13. September 2020 statt.
Die Ratssitzungen sind öffentlich. Jede Person hat das Recht, als Zuhörerin oder Zuhörer an öffentlichen Ratssitzungen teilzunehmen – soweit dies die räumlichen Verhältnisse gestatten. Das Publikum ist außer bei einer Einwohnerfragestunde nicht berechtigt, das Wort zu ergreifen oder sich sonst an den Verhandlungen des Rates zu beteiligen. 
Die Sitzungen des Rates finden so oft es die Geschäftslage erfordert jedoch wenigstens alle zwei Monate statt. Einberufen wird der Rat vom Bürgermeister.