Kulturförderung in der Gemeinde Nottuln

Kultur ist vielfältig – sie macht Spaß, regt zum Nachdenken an, unterhält, bringt zusammen, lädt zum Mitmachen ein und ist ein wesentlicher Bestandteil des menschlichen und gemeinschaftlichen Daseins. Der ehrenamtliche und eigeninitiative Einsatz vieler Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffenden und Kulturinteressierten bereichert die kulturelle Landschaft.

Um kulturelle Akteure zu unterstützen und Kultur in ihrer Relevanz zu stärken, gibt es ein Kulturförderungsprogramm, mit dem kulturelle Projekte finanziell gefördert werden können. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Kulturbeirat, der sich aus Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Nottuln zusammensetzt und durch nicht stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter aus Gemeindeverwaltung und Politik unterstützt wird.

Die Kulturkoordinatorin steht rund um Fragen und Themen zum kulturellen Leben in Nottuln zur Verfügung – von der Vernetzung kultureller Akteure miteinander bis hin zur Unterstützung bei der Umsetzung einer Projektidee.
 

Kulturbeirat

Der Kulturbeirat und wurde mit der Ratsperiode im Dezember 2020 neu gewählt. Als stimmberechtigte Mitglieder hat der Rat Thomas Brieden, Dr. Gabriele Hovestadt, Nathan Schmedt und Ursula Schulze Tilling in diesen Beirat berufen. Als nichtstimmberechtigte Mitglieder gehören diesem Gremium der Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes, die Kulturkoordinatorin und der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, Sport und Ehrenamt, Manfred Gausebeck, an.
Aufgabe des Kulturbeirates ist es, die Kulturarbeit in der Gemeinde Nottuln zu unterstützen.
Seine Mitglieder sollen bei der Planung sowie bei der Förderung von künstlerischen und kulturellen Vorhaben und Projekten Kulturschaffender nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Nottuln beraten.  
Der Kulturbeirat soll sowohl kulturpolitische Impulse setzen, als auch über die Vergabe der Fördergelder Empfehlungen an den zuständigen Ausschuss aussprechen. 

In dieser vom Rat beschlossenen Konstellation arbeitet der Kulturbeirat bis zum Ende der Ratsperiode in 2025.

Anfragen an den Kulturbeirat können an die E-Mail-Adresse kulturbeirat@nottuln.de gerichtet werden.

 

Antrag auf Fördermittel

Förderungsberechtigt sind Projekte, die im Gemeindegebiet realisiert werden und einen klaren und unmittelbaren Bezug zur Gemeinde haben. Unsere Kulturförderrichtlinien finden Sie  →hier. Die Antragstellung für geldliche Förderungen kann das ganze Jahr über erfolgen.
Bei Antragsstellung sind die jeweiligen Sitzungstermine (empfehlende Beratung im Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt; beschließende Beratung im Rat) zu beachten.
Der Eingang der Kulturförderunganträge muss spätestens vier Wochen vor der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Ehrenamt erfolgen.
Mit der Umsetzung des Projekts bzw. der Veranstaltung kann erst nach der Zusendung der Bewilligung, das heißt frühestens zwei bis drei Tage nach der beschließenden Ratssitzung begonnen werden.
 

Termine des Ausschusses für Kultur, Sport und Ehrenamt und die darauffolgenden Ratssitzungen für 2024
  • Stichtag Eingang Kulturförderantrag 22.3 | KSE 24.4. | Rat 14.5.
  • Stichtag Eingang Kulturförderantrag 15.5. | KSE 12.6. | Rat 2.7.
  • Stichtag Eingang Kulturförderantrag 25.7. | KSE 22.8. | Rat 17.9.
  • Stichtag Eingang Kulturförderantrag 16.10. | KSE 13.11. | Rat 10.12.

Der aktuelle Antrag auf Fördermittel steht →hier zum Download bereit.


Der Antrag muss gerichtet werden an:
Gemeinde Nottuln
Fachbereich Wirtschaft, Kultur, Marketing
Stiftspatz 7/8
48301 Nottuln


Jährliche Pauschalförderung

Die kulturellen Vereine und Vereinigungen mit Sitz in Nottuln, die sich im besonderen Maße der Jugendarbeit widmen, können auf Antrag zusätzlich eine individuelle Förderung für die Jugendarbeit (Zuschuss pro aktives Mitglied bis 18 Jahre) erhalten. Diese Förderung dient zur Aktivierung der kulturellen Betätigung von Jugendlichen sowie der teilweisen Abdeckung der hierfür entstehenden allgemeinen Geschäftskosten.

Die Förderung wird nicht von einer bestimmten Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrags abhängig gemacht. Der Fördersatz wird im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen jeweils für das Folgejahr festgelegt. Maßgebend ist allein die Mitgliederzahl der aktiven Mitglieder nach dem Stand vom 01.01. des Vorjahres. Es gelten nachweislich den Dachverbänden gemeldete Mitgliederzahlen. Gehört der Verein keinem Dachverband an, so ist der Gemeinde Nottuln ein Mitgliederverzeichnis nach dem neusten Stand vorzulegen. Ehrenmitglieder oder Mitglieder auf Zeit, die für ein Jahresereignis eine Mitgliedschaft erwerben, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Die Anträge auf Pauschalförderung sind bis zum 30.06. des Vorjahres schriftlich und unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde Nottuln einzureichen. Die Pauschalförderung von Kultur und Sport schließen sich gegenseitig aus.

Der aktuelle Erhebungsbogen auf Pauschalförderung steht →hier zum Download bereit. Der Antrag ist an die Gemeinde Nottuln, Fachbereich6: Wirtschaft, Kultur, Marketing, Stiftspatz 7/8, 48301 Nottuln zu richten.