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Kommunalwahlen am 14. September 2025

Rund 16000 Wahlberechtigte in Nottuln  

Am 14. September wird in NRW gewählt. Die Wählerinnen und Wähler stimmen über die Zusammensetzung der Gemeinde- und Stadträte sowie über die Kreistage ab. Auch Landrät:innen und Bürgermeister:innen werden gewählt. 
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 14 Tage vorher ihren Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz in der Gemeinde Nottuln haben. 
Weitere Informationen dazu stehen im → hier verlinkten Merkblatt.

In Nottuln gibt es insgesamt rund 16000 Wahlberechtige, 16 Wahlbezirke und vier Briefwahlbezirke. 
 

Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen gehen den Wählerinnen und Wählern zwischen dem 20. und dem 23. August per Post zu.
 
Briefwahlunterlagen
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch im Internet möglich. Nach Vorliegen der Wahlbenachrichtigung, welche die dafür notwendigen Informationen zu Wahlbezirk und Verzeichnisnummer enthält, kann die Beantragung über folgenden Link vorgenommen werden → Briefwahl zu den Kommunalwahlen 2025.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist bis zum 12. September im Wahlbüro an der Domherrengasse 4 möglich, und zwar zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung.  

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