Nur stark beschädigte Altkleider gehören in den Restmüll
Die Getrenntsammlungspflicht von alten Textilien gilt seit 1. Januar
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für die Entsorgung alter Textilien und Stoffe. Die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle gilt ab sofort EU-weit und gibt vor, dass die Stadt- und Landkreise in Deutschland Alttextilien getrennt von anderen Abfällen sammeln, damit sie wiederverwendet oder recycelt werden können. So sollen Ressourcen so lange wie möglich im Nutzungskreislauf enthalten bleiben.
In Nottuln sei die Getrenntsammlung von Alttextilien bereits flächendeckend möglich, wirbt die Gemeindeverwaltung Nottuln für einen verantwortungsvolle Umgang bei der Entsorgung von Alttextilien. Es stehen an mehreren Orten sowie am Wertstoffhof Altkleidercontainer gemeinnütziger und/oder gewerblicher Sammler zur Verfügung. Die Getrenntsammlungspflicht ist damit umgesetzt, für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch die neue Regelung vorerst nichts. Noch tragbare, gut erhaltene Altkleider und Schuhe (paarweise) sowie Bett- und Tischwäsche können wie gewohnt in die Sammelcontainer entsorgt werden.
Damit die Getrenntsammlung für die Bürgerinnen und Bürger kostengünstig umgesetzt werden kann, kommt es auf die Qualität und die sorgfältige Trennung von Alttextilien an. Stark beschädigte, verschmutzte oder kontaminierte Textilien sollten unbedingt weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden, da bei ihnen keine Weiterverwendung und kein Recycling sinnvoll umsetzbar ist. Aktuell sind die Recyclingkapazitäten ausgelastet und die Nachfrage nach Produkten wie Putzlappen oder Dämmstoffen ist gesättigt.
In Deutschland werden sehr viele Alttextilien gesammelt, sodass es hierzulande keine Frage der Menge, sondern eher eine Frage der guten Qualität ist, dass die Altkleider auch einen Absatzmarkt finden können.
Die Getrenntsammlungspflicht markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. Doch nur durch ein Zusammenspiel aller Beteiligten und mit der Weiterentwicklung innovativer Recyclingverfahren wird es gelingen, eine nachhaltige und funktionierende Textilkreislaufwirtschaft zu etablieren.
Hier finden Sie die →Auflistung aller Altkleider-Sammelcontainer in Nottuln und seinen Ortsteilen.
Straßenbeleuchtungsstörung-Hotline
Tel. 0800- 411 224 4
→ Link Störungsportal Helios
Wasserwerk
24-Stunden-Rufbereitschaft
Tel. 0171- 42 75 494
Störungen Stromversorgung (Westnetz)
Tel. 0800-411-22-44
Störungen Gasversorgung (Gelsenwasser-Energienetze)
24-Stunden-Entstörungsdienst
02505-9315-0
Wildunfälle
über die Leitstelle der Polizei werden die Jagdpächter informiert
Tel. 110
Bürgertelefon zur
Vorbeugung von Gewalt
Tel. 02502-942 500
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Tel. 08000 - 11 60 16
Feuerwehr Notruf
Tel. 112
Notarzt/Rettungsdienst
112
Polizei Notruf
Tel. 110
Defibrillatoren im Defikataster
Die Karte dient Demonstrationszwecken und bietet mit realen Echtzeitdaten einen Überblick über das Angebot im Defikataster.
Giftnotrufzentrale Bonn
Tel. 0228-19-240
Ärztlicher Notfalldienst der kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
Tel. 116 117 (bundesweit und kostenfrei)
Faxnummer für Sprach- und Hörgeschädigte Tel. 0800 58 95 210
Notfalldienst-Praxis
Die diensthabende Praxis ist über das Vinzenz-Hospital in Coesfeld (Tel. 02541- 890) abzufragen
Zahnärztlicher Notdienst
Die diensthabende Praxis ist über das Vinzenz-Hospital in Coesfeld (02541- 890) abzufragen
Apotheken-Notdienst
Der aktuelle Notdienst ist bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hinterlegt.