Briefwahl zur Europa-Wahl am 9. Juni

Unterlagen bis zum 7. Juni beantragen/1318 Erstwähler:innen

Bis zum 7. Juni um 18 Uhr besteht die Möglichkeit an der Europa-Wahl, die am 9. Juni stattfindet, per Briefwahl teilzunehmen. Die Briefwahlunterlagen können mit der Wahlbenachrichtigung beantragt werden, die in diesen Tagen an die Nottulnerinnen und Nottulner verschickt worden sind. Unter den rund 16 000 Wahlberechtigten sind 1318 Erstwählerinnen und Erstwähler im Alter von 16 und 17 Jahren, die ihre Stimme bei der Europa-Wahl abgeben dürfen. Das Wahlalter für die Europawahlen wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt. 
Auf der Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code abgedruckt, mit dem der Wahlscheinantrag online gestellt werden kann. Möglich ist das auch unter dem Link Briefwahl beantragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können entweder zugeschickt werden oder die Wähler:innen können sie sich im Briefwahlbüro der Gemeinde Nottuln an der Domherrengasse 4 zu den üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung abholen. Dazu sollten sie die Wahlbenachrichtigung oder den Personalausweis bereithalten.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen werden per Post zurückgeschickt. Der Wahlbrief muss spätestens bis zum 9. Juni um 18 Uhr eingegangen sein, damit die abgegebene Stimme gültig ist.
Die Wähler:innen können auch die Möglichkeit der Direkt-Briefwahl wahrnehmen. Dazu können sie im Wahlbüro der Gemeinde Nottuln an der Domherrengasse 4 zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung ihre Stimme abgeben.

 

 
 

Zurück
Das Wahlbüro der Gemeinde Nottuln befindet sich an der Domherrengasse 4. Dort können die Briefwahlunterlagen abgeholt und abgegeben oder direkt gewählt werden. Foto: Gemeinde Nottuln