Kommunaler Wärmeplan für die Gemeinde Nottuln

Die Bereitstellung von Warmwasser, Raum- und Prozesswärme macht zusammen etwa die Hälfte der benötigten Energie in Deutschland aus. Aktuell wird ein Großteil dieser Energie fossil erzeugt. Um die Klimaziele zu erreichen, ist es daher wichtig, Wärme mit klimaneutralen Alternativen zu erzeugen und dadurch die sogenannte Wärmewende umzusetzen. 
Doch die Fortschritte im Wärmesektor fallen bisher im Vergleich zum Stromsektor gering aus − die langen Investitionszyklen bei baulichen und auch technischen Maßnahmen in der Wärmeinfrastruktur bedingen die Trägheit der Wärmewende. In Anbetracht der Tatsache, dass die heutigen Entscheidungen Auswirkungen bis weit in die Zukunft haben, ist der Handlungsbedarf im Wärmesektor enorm. Um diese Aufgabe zielgerichtet anzugehen, erstellt die Gemeinde Nottuln mit der kommunalen Wärmeplanung eine wichtige Orientierungsgrundlage.

Die folgenden Abschnitte sollen dabei genauer erläutern, warum eine kommunale Wärmeplanung notwendig ist und welche Bedeutung bzw. welchen Nutzen sie für die Bürger:innen sowie die Unternehmen in Nottuln hat.

Nottuln startet früh
Ende 2023 haben Bundestag und Bundesrat das sogenannte Wärmeplanungsgesetz verabschiedet. Ab 2024 verpflichtet es Städte und Gemeinden, Konzepte für die Wärmewende vor Ort zu erstellen (Mitteilung der Bundesregierung).

Die Gemeinde Nottuln hat bereits früher Maßnahmen ergriffen: Im März 2023 beschloss der Gemeinderat die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Kommunalrichtlinie.
Nach der Bewilligung wurde im November 2023 ein Büro mit der Konzepterstellung beauftragt.
Die Veröffentlichung des Wärmeplans ist voraussichtlich für Ende 2024/Anfang 2025 geplant.

Der kommunale Wärmeplan wird der Gemeinde einen klaren Leitfaden bieten, um die Wärmewende anzugehen und dabei Planungssicherheit für Mieter:innen und Immobilieneigentümer:innen zu schaffen. 
Je früher Gemeindewerke, Energieversorger und Gebäudeeigentümer:innen Orientierung für Investitionsentscheidungen erhalten, je früher sie zukunftsweisende Entscheidungen treffen können, desto günstiger wird die zukünftige Energieversorgung für jeden Einzelnen.

An dieser Stelle werden wir Sie regelmäßig über den Fortschritt der kommunalen Wärmeplanung informieren.

 

Inhalte der kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung gliedert sich in vier aufeinander aufbauende Schritte:

  1. Im ersten Schritt, der Bestandsanalyse, erfolgt eine systematische Datenerhebung mit dem Ziel, ein umfassendes Bild der aktuellen Wärmesituation zu erhalten. Wie hoch ist der Wärmebedarf? Wie ist der Sanierungstand vorhandener Gebäude? Welche Wärmequellen werden aktuell genutzt? Wo entsteht industrielle Prozesswärme, die potenziell genutzt werden kann?
  2. In der Potenzialanalyse, dem zweiten Schritt der kommunalen Wärmeplanung, liegt der Fokus auf der Identifizierung der bestehenden Chancen zur Reduzierung des Wärmebedarfs. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Es werden auch Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme zur Erzielung einer klimaneutralen Wärmeversorgung untersucht.
    Als potenzielle Energie- bzw. Wärmequellen kommen Solarthermie, Umweltwärme, Geothermie, Biomasse, Windkraft und Photovoltaik sowie die Nutzung von Industrieabwärme infrage. Ziel ist es, auf der Basis dieser Ergebnisse im nächsten Schritt eine Prognose für das Zielszenario zu erstellen und den voraussichtlichen zukünftigen Wärmebedarf abzuschätzen.
  3. Der dritte Schritt ist das Zielszenario: Dieses beschreibt, wie sich die Wärmeversorgung in Nottuln langfristig entwickeln soll – sowohl für das Zieljahr (Vorgaben der Bundesrepublik: 2045, Beschluss des Gemeinderats: Klimaneutralität bis 2030) als auch für Zwischenziele. Dabei wird aufgezeigt, wie die geplante Struktur für die Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme in verschiedenen Gebieten aussehen kann. Dabei erfolgt auch die Identifikation von Gebieten, die sich für ein Wärmenetz oder die Versorgung durch Einzelheizsysteme eignen. Für diese Gebiete werden unter realistischen Annahmen die indikativen Wärmeentstehungskosten für verschiedene Systeme berechnet.
  4. Schlussendlich wird es in der Wärmewendestrategie konkret: Sie skizziert einen Transformationspfad, der von einem im Rahmen der Bestandsaufnahme ermittelten Ist-Zustand ausgeht und auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung abzielt. Dabei wird deutlich gemacht, welche entscheidenden Schritte zeitnah unternommen werden müssen, um das vorgegebene Ziel innerhalb des geplanten Zeitraums zu erreichen. Die Wärmewendestrategie zeichnet sich durch eine klare strategische Ausrichtung aus, in der das erarbeitete Szenario nachvollziehbar und transparent in konkrete Handlungsempfehlungen sowie eine Abfolge von Maßnahmen mit groben Zeitplänen umgewandelt wird. Hierbei werden auch örtliche Herausforderungen und Hindernisse analysiert, und es werden Lösungsansätze skizziert, um diese zu überwinden.



In ausgewählten Bereichen geht die Wärmeplanung tiefer ins Detail. Für zwei bis drei Fokusgebiete, die kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind, gilt es zusätzlich konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten. Auswahlkriterien für die Fokusgebiete können beispielsweise ein hohes Energieeinsparpotenzial, ein Potenzial für den Aufbau oder die Erweiterung eines Wärmenetzes oder auch lokal verfügbare erneuerbare Wärmequellen sein.

Die Konzepterstellung wird von intensiver Akteurs- und Bürgerbeteiligung begleitet, ebenso wie von der Entwicklung von Controlling- und Verstetigungsstrategien, die den langfristigen Erfolg des Vorhabens sicherstellen sollen.

 

 

FAQ

Die kommunale Wärmeplanung ist ein informelles Planungsinstrument für das gesamte Stadtgebiet, welches der „Wärmewende“, also der Transformation hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung, einen koordinierten Rahmen gibt. Neben technischen Energieversorgungslösungen werden dabei auch zeitliche, räumliche, wirtschaftliche und soziale Aspekte mitgedacht. Diese Wärmeplanung ist als übergeordnete kommunale Strategie zu verstehen. Einhergehende Pflichten und Fristen rund um die Durchführung der Wärmeplanung betreffen dabei die Kommune. Für Privatpersonen ergeben sich hingegen keine direkten Verpflichtungen aus den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG).

Wärme lässt sich im Gegensatz zum Strom nicht verlustfrei über eine lange Distanz transportieren. Deshalb spielen die räumlichen Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle für die kommunale Wärmeplanung. Die örtlichen Gegebenheiten der Bestandssituation werden dabei mit den lokal verfügbaren Potenzialen verschnitten, sodass es sich bei kommunalen Wärmeplänen immer um individuelle Planungen für die jeweilige Kommune handelt.

Die Gemeinde Nottuln hat das Dienstleistungsunternehmen energielenker projects GmbH damit beauftragt, den kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Energielenker ist ein ganzheitlicher Energiedienstleister im Kontext der Energiewende, der für eine zukunftssichere und klimagerechte Energieversorgung für heutige und nachfolgende Generationen steht (www.energielenker.de). Bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung stehen die Gemeinde Nottuln und Energielenker in engem Austausch miteinander und stimmen alle Schritte und Meilensteine miteinander ab. Im Verlauf der Wärmeplanung werden darüber hinaus verschiedene lokale Akteure, beispielsweise die Gemeindewerke, Vertreter der Wohnungswirtschaft sowie lokale Industrie- und Gewerbeunternehmen mit einbezogen.

Im Gemeindegebiet gibt es zahlreiche Akteur:innen, die einen Bezug zur kommunalen Wärmeplanung haben. Neben verwaltungsinternen Akteur:innen wie dem Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, dem Klimaschutzmanagement und der Verwaltungsspitze sind beispielsweise Akteur:innen aus der Forst- und Landwirtschaft, der Wohnungswirtschaft, Industrie- und Gewerbeunternehmen sowie Energiegenossenschaften wichtige Akteure für die kommunale Wärmeplanung. Um zunächst einen Überblick zu erhalten, welche Akteur:innen im Gemeindegebiet vertreten sind, wird ein Akteur:innen-Kataster erstellt. Daraufhin werden geeignete Beteiligungsformate erarbeitet, um die wichtigsten Akteur:innen konstruktiv in die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung einzubeziehen. Und auch für Bürger:innen wird es Information- und Beteiligungsmöglichkeiten geben.

Um mit der kommunalen Wärmeplanung eine möglichst präzise und umsetzungsorientierte Basis für die lokale Wärmewende zu erhalten, werden insbesondere die Energieverbrauchsdaten in Übereinstimmung mit dem Wärmeplanungsgesetzes (WPG) erhoben und verarbeitet. Wichtig ist, dass diese Daten nur zusammengefasst veröffentlicht werden, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Verbraucher:innen möglich sind. In der Veröffentlichung werden die Daten daher zu größeren Einheiten bspw. auf Baublockebene zusammengefasst.

Die wesentlichen Ergebnisse der Wärmeplanung werden in einem Wärmeplan räumlich aufgelöst dargestellt. Dabei werden unter anderem potenzielle Gebiete für eine Wärmenetz-, Wasserstoffnetz- oder dezentrale Wärmeversorgung ausgewiesen. Die kommunale Wärmeplanung bietet damit eine Orientierungsgrundlage für Gebäudeeigentümer:innen und Unternehmen, welche klimaneutralen Wärmeversorgungslösungen zukünftig in ihrem Quartier verfügbar sein könnten. Wichtig: Die kommunale Wärmeplanung identifiziert zwar günstige Standorte für Wärmenetze, ob und wann diese aber tatsächlich gebaut werden, wird erst im Anschluss im Rahmen einer politischen Beschlussfindung entschieden.

Durch die frühzeitige Erstellung und Fertigstellung eines Wärmeplans entstehen Kommunen, Privatpersonen und Energieversorgern keine Nachteile. Die Befürchtung, dass Kommunen, die zügig eine Wärmeplanung erstellen, benachteiligt werden, ist aufgrund des zunächst rein informellen, nicht verbindlichen Charakters des Wärmeplans unbegründet. Im Gegenteil: Durch die frühe Bereithaltung eines Wärmeplans liegen Privatpersonen und Energieversorgern wichtige Informationen vor, wie die Zukunft ihrer Wärmeversorgung aussehen könnte. Je früher diese Informationen vorliegen, desto schneller kann es auch an die Umsetzung der Wärmewende gehen und Fehlinvestitionen durch Privatpersonen und Energieversorger vermieden werden.
Erst durch eine gesonderte Ausweisung von Versorgungsgebieten, z. B. durch einen Ratsbeschluss, werden die Ergebnisse der Wärmeplanung rechtsverbindlich. Ein Ergebnis der Ausweisung von Versorgungsgebieten ist, dass in diesen Teilbereichen des Gemeindegebietes die Pflichten und Fristen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bereits früher greifen.

 

 

 

Das Projekt wird gefördert


Unser Vorhaben „KSI: Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Nottuln” wird durch die Nationale Klimaschutzinitiative der Bundesregierung im Rahmen der Kommunalrichtlinie unterstützt. Laufzeit: 1.10.2023 – 30.09.2024, Förderkennzeichen: 67K25671.

Weitere Informationen zur Förderung unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

 

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.