Mieten um durchschnittlich 16 Prozent gestiegen

Neuer Mietspiegel für den Kreis Coesfeld gilt ab dem 1. Dezember für zwei Jahre

Zum 1. Dezember 2022 treten die neuen Mietspiegel in Kraft, die durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld im Auftrag der einzelnen Städte und Gemeinden, erstellt wurden.
Die Mietspiegel für die Stadt Coesfeld sowie die Gemeinden Ascheberg, Havixbeck, Nottuln, Nordkirchen, Rosendahl und Senden wurden mittels Verbraucherpreisindex um +15,8 Prozent fortgeschrieben. Für die Städte Billerbeck, Dülmen, Lüdinghausen und Olfen erfolgte eine Neuaufstellung der Mietspiegel. Die Mietspiegel haben eine Gültigkeit von zwei Jahren.
Für die Neuaufstellung wurden in den vergangenen Monaten etwa 7600 Fragebögen an die Vermieter:innen versendet, von denen mehr als 70 Prozent beantwortet wurden.
Insgesamt konnten somit 3548 Mietinformationen zusammengetragen werden. „Wir sind mit der Rücklaufquote überaus zufrieden. Mit der Mietrechtsreform besteht nunmehr auch eine rechtliche Verpflichtung der Mieter- und Vermieter uns entsprechende Angaben zur Wohnung zur machen. Das fördert die Qualität der Mietspiegel außerordentlich.“ erklärt Sebastian Schnute, Geschäftsführer der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Der gesamte Datenbestand wurde anschließend nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen statistisch ausgewertet.
Aus der Auswertung zur Neuaufstellung der Mietspiegel resultiert insgesamt, dass die Mieten zwischen 11 und 20 Prozent angestiegen sind. Im Durchschnitt ist das eine Steigerung von 16 Prozent. Differenzierter stellt sich das in den einzelnen betroffenen Städten und Gemeinden dar. Bei einer Wohnung mit rd. 80 m² und einem Baujahr zwischen 2011 und 2021 beträgt die durchschnittliche Miete in Billerbeck rd. 7,75 €/m², in Dülmen rd. 8,90 €/m², in Lüdinghausen rd. 8,60 €/m² sowie in Olfen 7,70 €/m² Wohnfläche.
Auch die Wohnwertmerkmale wie Größe, Lage, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung wurden im Rahmen dieser Auswertung untersucht. So gelten die Tabellenwerte für Wohnungen in Zwei- und Mehrfamilienhäusern, in Wohn- und Geschäftshäusern sowie in Einliegerwohnungen.
Freistehende Einfamilienhäuser begründen zum Beispiel einen Zuschlag von zehn Prozent, gehobene Ausstattungen ebenfalls von zehn Prozent. Bei einer sehr einfachen Ausstattung sind 13 Prozent in Abzug zu bringen. Wohnungen, die überwiegend in den vergangenen Jahren modernisiert wurden, erhalten wiederum einen Zuschlag auf den Mietwert von neun Prozent. 
Gute Lagen werden mit einem Zuschlag von zwei Prozent berücksichtigt, eher mäßige Lagen sowie Wohnlagen im Außenbereich werden mit Abschlägen von fünf bzw. sieben Prozent versehen. Auch unterschiedliche Ortslagen finden Berücksichtigung.
Detaillierte Informationen sind in den jeweiligen Mietspiegel enthalten – diese sind unter anderem in den örtlichen Bürgerbüros der Städte und Gemeinden zu erhalten. Zudem sind sie ab sofort auf der Homepage des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld unter http://gutachterausschuss.kreis-coesfeld.de/produkte/mietspiegel veröffentlicht.

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Die Mieten im Kreis Coesfeld sind in vergangenen Jahren um durchschnittlich 16 Prozent gestiegen. Symbolbild: Pixabay
Die Karte des Kreises Coesfeld gibt einen Überblick über die Durchschnittsmieten in den Städten und Kommunen. Grafik: Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld