Am 14. September wird in NRW gewählt. Die Wählerinnen und Wähler stimmen über die Zusammensetzung der Gemeinde- und Stadträte sowie über die Kreistage ab. Auch Landrät:innen und Bürgermeister:innen werden gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres.
Voraussetzung ist, dass sie mindestens 14 Tage vorher ihren Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz in der Gemeinde Nottuln haben. Rund 16000 Wahlberechtige gibt es in Nottuln, das in 16 Wahlbezirke und vier Briefwahlbezirke eingeteilt ist.
Die Wahlbenachrichtigungen gehen den Wählerinnen und Wählern zwischen dem 20. und dem 23. August per Post zu.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch im Internet möglich. Nach Vorliegen der Wahlbenachrichtigung, welche die dafür notwendigen Informationen zu Wahlbezirk und Verzeichnisnummer enthält, kann die Beantragung über einen Link vorgenommen werden, der auf Website der Gemeinde Nottuln (→ Unterseite „Wahlen“ ) veröffentlicht ist.
Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist bis zum 12. September im Wahlbüro an der Domherrengasse 4 möglich, und zwar zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung.