Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem jüngsten Urteil den von Klägerseite geltend gemachten Vorwürfen gegen den Bebauungsplan „Südlich Lerchenhain“ weitestgehend widersprochen. Lediglich ein einziges, heilbares Verfahrenserfordernis wurde festgestellt. Die Gemeinde Nottuln wird diesen Punkt – entsprechend der im Urteil beschriebenen „Reparatur-Regel“ nach § 214 BauGB – unverzüglich korrigieren.
Gericht stützt Position der Gemeinde
Mehrere unabhängige Gutachten – unter anderem zu Immissions-, Arten- und Verkehrsthemen – belegten bereits im Planverfahren die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans. Das Gericht hat diese Einschätzung nun vollumfänglich bestätigt und sich damit der Argumentation der Gemeinde angeschlossen.
Verantwortung gegenüber Steuerzahlenden
Die Fortführung der Klage erzeugt vermeidbare Kosten, die letztlich von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Gleichzeitig verzögert sie die dringende benötigte Bereitstellung von Wohnraum – ein zentrales gesellschafts- und sozialpolitisches Anliegen, insbesondere im Sinne der Generationengerechtigkeit.
Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner wurden abgewogen
Die von den Klägerinnen und Klägern vorgetragenen Einwände sind ernsthaft im Bauleitplanverfahren geprüft worden. Die erstellten Gutachten untermauern, dass nach Abwägung aller Belange keine Beeinträchtigungen verbleiben.
Zügiges weiteres Vorgehen
Die Gemeinde Nottuln wird das ergänzende Verfahren zur Heilung des einzigen festgestellten Fehlers innerhalb weniger Monate in Abhängigkeit von gesetzlich vorgegebenen Fristen einleiten.
Sie wird außerdem eine Informationsveranstaltung für Grundstückskäufer:innen durchführen, deren genaue Daten kurzfristig bekanntgegeben werden.
Appell an die Klägerseite
Die Gemeinde Nottuln respektiert das Recht auf gerichtliche Überprüfung. Angesichts der klaren Entscheidung des Gerichts appelliert sie jedoch an die Klägerseite, den Weg für die Umsetzung des Bebauungsplans frei zu machen. Wohnraum zu schaffen ist eine der drängendsten Aufgaben unserer Zeit – für Familien, Senioren und künftige Generationen gleichermaßen.
„Wir würden auch kein neues Auto ausmustern, wenn es lediglich einen Reifenschaden hätte“, erklärt Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes. „Genauso wenig darf ein heilbarer Verfahrensfehler ein ganzes Baugebiet stoppen.“
Die Gemeinde Nottuln wird alles Erforderliche tun, um das ergänzende Verfahren rechtssicher, transparent und so schnell wie möglich abzuschließen.
Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen jederzeit an das Bauamt wenden.