Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster hat zwar heute den Bebauungsplan „Südlich Lerchenhain“ für unwirksam erklärt. Ausdrücklich vom Gericht zurückgewiesen wurden aber sämtliche von den Kläger:innen in einer Normenkontrollklage gerügten Inhalte des Bebauungsplanes – insbesondere die Punkte Entwässerung, Verkehrsbelastung und die Belange des Klimaschutzes.
Grund für die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes ist letztlich nur eine gestalterische Kleinigkeit: Die Formulierung zur Firstrichtung der Gebäude sei laut Gericht nicht hinreichend bestimmt.
In seiner Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende allerdings, dass „das Baugebiet südlich Lerchenhain entstehen wird“.
Voraussetzung dafür ist, dass der Bebauungsplan für „Südlich Lerchenhain“ geheilt wird. Das Gericht bestätigt, dass eine schnelle Heilung des B-Planes über ein ergänzendes Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB) durchgeführt werden kann.
Die Gemeindeverwaltung ist zuversichtlich, das Verfahren noch im Herbst abzuschließen, sodass der ursprünglich kommunizierte Erschließungszeitplan bis Ende des Jahres eingehalten werden kann.
Für die Grundstückskäuferinnen und -käufer bedeute das Urteil, dass bereits erteilte Baugenehmigungen uneingeschränkt ihre Gültigkeit behalten, betont die Gemeindeverwaltung und weist darauf hin, dass alle Grundstücke bereits vergeben sind.
Die Grundstückseigentümer:innen werden im Nachgang persönlich über das OVG-Urteil informiert und zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Die Gemeinde wird die Festsetzung zur Firstrichtung präzisieren und die Öffentlichkeit sowie die Träger:innen öffentlicher Belange in einem verkürzten Verfahren erneut beteiligen. Bereits nach der Offenlage können gem. § 33 BauGB Baugenehmigungen auf Grundlage des geheilten Bebauungsplanes erteilt werden. Danach kann das so genannte Heilungsverfahren durch den Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.
„Verloren und dennoch gewonnen – so lässt sich das Urteil in einfachen Worten zusammenfassen“, sagt Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes zum OVG-Urteil. „Inhaltlich hat das Gericht unsere Planung voll bestätigt; nur eine formelle Nuance zur Firstrichtung war ausschlaggebend. Wir waren von Anfang an sicher, das Verfahren zu gewinnen. Daher haben wir auch bereits mit der Erschließung begonnen und erste Baugenehmigungen wurden erteilt“, so der Verwaltungschef weiter. Jetzt werde diese Unschärfe korrigiert, damit das Baugebiet wie geplant entstehe und der Erschließungszeitplan bis Ende des Jahres eingehalten werden könne: „Nun können Dutzende Familien endlich ihren lang gehegten Wunsch nach einer Immobilie in Nottuln verwirklichen“.