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Ölspur im Gewerbegebiet

Gemeindeverwaltung sucht den/die Verursacher:in und Zeug:innen

Wie ein buntschillerndes Band zog sich am Montagvormittag (17. August) eine mehrere Hunderte Meter lange Ölspur von der Hagenstraße über die Schapdettener Straße bis zur Otto-Hahn-Straße im Gewerbegebiet über den nassen Asphalt. 
Der Verursacher/die Verursacherin ist bislang unbekannt. 
Das Ordnungsamt der Gemeinde Nottuln sucht auf diesem Wege nach Zeug:innen, die eine Beobachtung gemacht haben, wer oder was diese Ölspur verursacht hat, beziehungsweise den/die Verursacher:in selbst. 
Es habe zwar Zeugen gegeben, berichtet das Ordnungsamt, aber diese haben lediglich das ausgelaufene Öl auf der Straße entdeckt und den Vorfall bei der Polizei, beim Baubetriebshof und dem Ordnungsamt selbst gemeldet.  
Inzwischen ist das ausgelaufene Öl beseitigt und die Straßen sind wieder sauber. Auch konnten die Hinweisschilder „Ölspur“, die der hinzugerufene Baubetriebshof zur Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer:innen entlang der betroffenen Strecke aufgestellt hatte, wieder abgebaut werden. 
Die Reinigung der Straßendecke übernahm eine Spezialfirma aus Drensteinfurt, die den rutschigen und umweltschädlichen Belag mit einer Kehrmaschine entfernte. Je nach Umfang des Schadens zahlt die Gemeinde Nottuln einen vierstelligen Betrag für die Reinigung, sofern die Verursacherin oder der Verursacher nicht ermittelt werden kann. 
Das sei leider in rund einem Drittel der Fälle so, erklärt das Ordnungsamt und appelliert an das Verantwortungsgefühl der Fahrzeugführer:innen: Wer eine Ölspur verursacht, muss sie bei der Feuerwehr oder der Polizei melden. Die Kosten für den entstandenen Schaden übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters – wenn bei dem Fahrzeug ein technischer Defekt vorliegt.
Wer bei einer Ölspur seiner Meldepflicht nicht nachkommt und die verunreinigte Stelle nicht absichert, muss mit Konsequenzen rechnen, da der Gesetzgeber ein solches Fehlverhalten als Ordnungswidrigkeit wertet.
Darüber hinaus müssen die verantwortlichen Fahrzeugführer:innen, die eine Ölspur nicht melden, unter Umständen mit weiteren Folgen rechnen. Denn ereignet sich durch das Öl auf der Fahrbahn ein Verkehrsunfall, haftet die/der Verursacher:in der Ölspur. Unfallopfer könnten dann gegebenenfalls neben den Schäden an ihren Fahrzeugen auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Nottuln wird mindestens einmal im Monat zu einem solchen Öleinsatz gerufen. Meistens sind es technische Defekte, weshalb ein Fahrzeug eine Ölspur hinter sich herziehe, heißt es. Sind es große Mengen und droht zudem eine Verschmutzung des Erdreiches, kommt die Feuerwehr zum Einsatz, die gegebenenfalls Ölsperren anlegt und Ölbindemittel ausbringt. 
Zeug:innen des Vorfalls vom 17. August oder der/die Verursacher:in selbst können sich mit dem Ordnungsamt unter der E-Mail-Adresse ordnungsamt@nottuln.de oder bei der Zentrale der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 02502 942 0 melden.

 

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Von der Hagenstraße bis zur Otto-Hahn-Straße im Gewerbegebiet zog sich am Montagvormittag eine mehrere Hundert Meter lange Ölspur. Die Gemeinde Nottuln sucht nach Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben. Foto: Gemeinde Nottuln
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