Anlass ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das den Bebauungsplan Nr. 135 aufgrund einer nach Auffassung des Gerichts nicht hinreichend bestimmten Festsetzung zur Firstrichtung am 10.09.2025 für unwirksam erklärt hat. Die Gemeindeverwaltung möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass weitere Mängel seitens des OVG Münster ausdrücklich nicht festgestellt worden.
Die Gemeindeverwaltung hat den einzigen festgestellten Mangel unverzüglich behoben und die zugehörigen Unterlagen entsprechend Überarbeitet. Im nächsten Schritt beteiligt die Gemeinde nun erneut die Öffentlichkeit sowie die berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, sodass in dem Veröffentlichungszeitraum vom 29.09.2025 bis einschließlich 14.10.2025 die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme besteht.
Wichtiger Hinweis:
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB können nur Stellungnahmen zu den im Heilungsverfahren geänderten Inhalten abgegeben werden.
Die geänderten Unterlagen werden in dem zuvor genannten Zeitraum auf der Homepage der Gemeinde Nottuln bereitgestellt und sind während der Veröffentlichungsfrist unter: https://www.o-sp.de/nottuln/ einsehbar. Zudem liegen die betreffenden Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist bei der Gemeinde Nottuln, Stiftsplatz 7/8, 48301 Nottuln, FB 3 Planen und Bauen, im Flur zwischen den Büros 714 und 715 in der Zeit von Mo.-Fr. 08.30 bis 12.30 Uhr, Mo., Di., Mi. 14.00 bis 16.00 Uhr, Do. 14.00 bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Aus organisatorischen Gründen bittet die Gemeindeverwaltung um vorherige telefonische Absprache und Terminvereinbarung z.B. unter der Telefonnummer 02502/942-311 zu den genannten Zeiten.
Ziel der Gemeinde Nottuln ist es, das Bauleitplanverfahren zeitnah zum Abschluss bringen zu könne, um den Bauwilligen damit schnellstmöglich Planungssicherheit zu geben und die geplante Entwicklung im Bereich „Südlich Lerchenhain“ voranbringen zu können.