Mit Beginn der Herbstsaison fällt auch bei den Bäumen der Gemeinde Nottuln vermehrt Laub an. Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Anliegerinnen und Anlieger grundsätzlich für die Reinigung der Gehwege vor ihren Grundstücken verantwortlich sind. Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Beseitigung des anfallenden Laubs.
Als freiwilliges Unterstützungsangebot stellt die Gemeindeverwaltung Laubtonnen zur Verfügung, wenn sich ein Baum der Gemeinde am betreffenden Gehweg befindet und dadurch zusätzliches Laub anfällt. Pro Haushalt können bis zu zwei Laubtonnen für einen Zeitraum von zwei Monaten bestellt werden.
Die Bestellung kann formlos per E-Mail an steuern@nottuln.de erfolgen. Bitte geben Sie dabei Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift sowie die gewünschte Anzahl der Laubtonnen an.
Die Gemeinde bestellt die Laubtonnen laufend bei der Firma Remondis. Da die Auslieferung möglicherweise nicht kurzfristig erfolgen kann, sollten die Tonnen möglichst frühzeitig angefordert werden. Um eine Bereitstellung vor Beginn der Herbstsaison zu erleichtern, wird eine Bestellung bis zum 15. September 2026 empfohlen. Eine rechtzeitige Bestellung kann jedoch keine sofortige Auslieferung garantieren.
Hinweis zur Laubentsorgung
Das Laub darf nicht auf die Straße gekehrt oder dort abgelagert werden. Dies kann den Verkehr behindern und insbesondere für Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmende eine Gefahr darstellen. Die Reinigungspflicht für den Gehweg bleibt auch bei Inanspruchnahme der Laubtonnen bei den jeweiligen Anliegerinnen und Anliegern bestehen.
Die Laubtonnen dürfen ausschließlich für Laub von gemeindeeigenen Bäumen am betreffenden Gehweg genutzt werden. Eine Befüllung mit sonstigen Gartenabfällen ist nicht zulässig.
Für weitere Informationen zur Straßenreinigung und zur Bestellung der Laubtonnen steht der Fachbereich 1 – Steuern und Gebühren zur Verfügung.