Die Gemeinde Nottuln weist darauf hin, dass bei Hecken, Bäumen und Sträuchern ein Rückschnitt durchgeführt werden muss – wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist. Die Bürger:innen sind dazu aufgerufen, Gehölze, die auf Gehwege, Radwege oder in Straßen hineinragen, zurückzuschneiden.
Ein Rückschnitt ist notwendig, wenn zum Beispiel ein Verkehrsschild verdeckt ist, die Sicht auf Verkehrsbereiche oder die Nutzung öffentlicher Flächen beeinträchtigt wird. In letzterem Fall besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung der Eigentümer:innen, sich um den Rückschnitt zu kümmern sowie im Anschluss die Straßen und Wege zu reinigen – so dass die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet ist.
Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen zwischen März und September Gehölze wie Hecken und Gebüsche nicht auf Stock gesetzt, beseitigt oder komplett abgeschnitten werden, da sie Tieren als Brut- und Aufzuchtstätte und Jungtieren als Unterschlupf dienen. Jedoch regelt Paragraf 39 auch, dass ein schonender Form- und Pflegeschnitt, der den Zuwachs reguliert, jederzeit möglich ist.
Behördlich angeordnete Maßnahmen zur Beseitigung von Überwuchs auf öffentlichen Verkehrsflächen und zu Rückschnitten von Gehölzen, die zur Sicherung der Verkehrssicherheit im Allgemeinen dienen, sind Folge zu leisten. Und auch wenn der Nachbar beeinträchtigt wird, muss gehandelt werden.
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Rückschnitt von Gehölzen für Verkehrssicherheit
Geh-, Radwege und Straßen sind freizuhalten