Leben in Nottuln

Lerchenhorst eG: Die ersten sechs Wohnungen ab April bezugsfertig

Anfang Februar 2025 setzten die Vertreter der Kommunale Genossenschaft Lerchenhorst eG den ersten Spatenstich für zwei Gebäude mit insgesamt 14 Wohnungen im Baugebiet Südlich Lerchenhain an der Dülmener Straße. Nach einem guten Jahr Bauzeit ist das erste Gebäude (Haus A) zum 1. April bezugsfertig. Haus B folgt zum 1. Juni. 
Wer sich um eine der 14 Wohnungen bewerben möchte, hat bis Ende Februar Zeit dazu.  
 

Überblick

Haus A

Haus B

 

Bis zum 28. Februar bewerben

Interessent:innen für die 14 Wohnungen der Lerchenhorst eG im Baugebiet Südlich Lerchenhain können sich bis zum 28. Februar über den folgenden Link bewerben: 

→ Bewerbung für die Wohnungen der Lerchenhorst eG im Baugebiet Südlich Lerchenhain 

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Bürgerinnen und Bürger, die über einen → Wohnberechtigungsschein verfügen beziehungsweise die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllen. 

 


Vergabekriterien für Wohnungen der Lerchenhorst eG

Um eine faire, transparente und sozial ausgewogene Vergabe der Wohnungen zu gewährleisten, legten Kommunalpolitik und die Verwaltung der Gemeinde Nottuln verschiedene Kriterien fest, die bei der Bewerbung um eine Wohnung berücksichtigt werden.

 
Bewertungskriterien im Überblick

Anzahl der Kinder: Für jedes Kind erhalten die Bewerber:innen 1 Punkt.

Wohnort Nottuln: Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptwohnsitz in Nottuln erhalten 2 Punkte.

Arbeitsort Nottuln: Personen, die in Nottuln arbeiten, werden ebenfalls mit 2 Punkten berücksichtigt.

Ehrenamtliches Engagement in Nottuln: Wer sich in Nottuln ehrenamtlich engagiert, erhält 2 Punkte. 

50%-Schwerbehinderung: Eine anerkannte Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent wird mit 1 Punkt bewertet.

Alleinerziehende: Alleinerziehende erhalten 1 Punkt.


Bei Punktgleichheit der Bewerber:innen gilt Folgendes: Sollten mehrere Bewerbungen gleich viele Punkte erzielen, hat das Kriterium „Ehrenamtliches Engagement in Nottuln“ Vorrang. 
Ist auch anhand dieses Kriteriums keine Entscheidung möglich, entscheidet das Los.


 

Die Lerchenhorst eG

Die kommunale Genossenschaft Lerchenhorst eG wurde 2023 von der Gemeinde Nottuln, der Gewerbe- und Industrieförderungsgesellschaft mbH und der Pyramis Immobilien Entwicklungs GmbH aus Münster gegründet – nach dem Vorbild des  Detmolder Modells. Ziel dieses Genossenschaftsmodells ist  die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum –  so wie er in Nottuln künftig  an drei verschiedenen Standorten entstehen wird. Damit kommt die Gemeinde Nottuln zum einen der Anregung von ortsansässigen Unternehmen nach, deren Auszubildende keine bezahlbare Wohnung in der Nähe ihres Arbeitgebers mehr finden, sowie der Nachfrage von Familien, Paare und Singles aus Nottuln und Umgebung, die gerne in der Gemeinde wohnen und leben möchten, bisher aber kaum Möglichkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Weitere Infos 

→  auf einen Blick: Die Lerchenhorst eG

→ Satzung der Wohnbau-Genossenschaft Lerchenhorst eG

Kontakt

Vorstand Lerchenhorst eG
Stefan Kohaus (Gemeinderechtsdirektor)
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln
Tel. 02502 942 300
E-Mail kohaus@nottuln.de  

oder

Lerchenhorst eG
Tel. 02504 88 88 80
E-Mail info@kwg-nottuln.de

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