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Mit Osterfeuern verantwortungsvoll umgehen

Aufruf der Gemeinde Nottuln/Brauchtumsfeuer beim Ordnungsamt anmelden

Die Gemeinde Nottuln ruft die Bürgerinnen und Bürger zum verantwortungsvollen Umgang mit Osterfeuern auf. Diese beliebte Frühlingstradition kann für viele Wildtiere und deren Lebensräume erhebliche Gefahren bergen. 
Gerade in der Zeit vor Ostern, wenn das Brennmaterial aufgeschichtet wird, finden viele Tiere wie Frösche, Kröten, Igel und Spitzmäuse im darunter liegenden Reisighaufen Unterschlupf. Diese Tierarten sind auf solche natürlichen Rückzugsorte angewiesen und nutzen die Haufen, um sich zu verstecken und zu brüten. 
„Der Schutz von Kleintieren und Insekten beginnt oft im Kleinen – dazu gehören auch unscheinbare Strukturen wie Reisig- und Totholzhaufen. Sie bieten überlebenswichtige Rückzugs- und Überwinterungsmöglichkeiten und tragen damit wesentlich zu einem stabilen ökologischen Gefüge bei,“ erklärt Nina Teepe vom Grünflächenamt der Gemeinde.
Um sicherzustellen, dass Osterfeuer nicht zur tödlichen Falle für Kleintiere werden, gibt die Gemeinde folgende Hinweise:

  • Erst kurzfristig aufschichten: Schnittholz und Reisighaufen sollten idealerweise erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet werden. So haben Tiere keine Möglichkeit, das Brennmaterial als Wohnstätte anzunehmen
  • Umschichten des Materials: Falls bereits vor längerer Zeit aufgeschichtetes Material vorhanden ist, muss es am Tag des Anzündens vorsichtig umgeschichtet werden. Dies gibt den Tieren die Möglichkeit, sich in Sicherheit zu bringen
  • Alternativen in Betracht ziehen: Es ist wünschenswert, Schnittholz und Reisig nicht zu verbrennen, sondern in der Landschaft zu belassen. Auf diese Weise bleibt der wertvolle Lebensraum für Tiere erhalten. Reisig- und Holzstapel können außerdem zu einer naturnahen Gartengestaltung beitragen und damit zur Biodiversität vor Ort beitragen

Brauchtumsfeuer müssen vor Durchführung beim Ordnungsamt angemeldet werden – bis spätestens Gründonnerstag. Dabei müssen unter anderem getroffene Sicherheitsmaßnahmen angegeben werden. Mehr Informationen gibt es im Serviceportal der Gemeinde Nottuln: https://serviceportal.nottuln.de > „Osterfeuer“. 

 

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Osterfeuer müssen beim Ordnungsamt der Gemeinde Nottuln bis spätestens Gründonnerstag angemeldet werden. Symbolbild: Pixabay/Randgruppe
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