Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner vergangenen Sitzung die Planungsaufgabe für die Konzeptvergabe „Ehemaliges Feuerwehrgerätehaus Appelhülsen“ beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, das Verfahren auf dieser Grundlage durchzuführen. Damit ist ein weiterer Schritt für die zukünftige Nachnutzung des ehemaligen Feuerwehrstandortes in Appelhülsen am Rohlmannsweg getan.
„Wir wollen das Grundstück nicht einfach nur verkaufen. Entscheidend ist vielmehr, welches Gesamtkonzept für diesen Standort insgesamt überzeugt“, erklärt Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes. „Mit dieser Konzeptvergabe können wir unterschiedliche Ansätze anhand definierter Kriterien vergleichen und so die qualitativ beste Lösung für den Standort auswählen.“
Ehemaliger Feuerwehrstandort Appelhülsen soll neu genutzt werden
Mit der Errichtung des neuen Feuerwehrgerätehauses an der Lindenstraße wird der bisherige Standort frei für andere Zwecke. Das rund 1.615 m² große Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Nottuln und soll einer neuen, qualitätsvollen Nachnutzung zugeführt werden.
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung wurden bereits mit der 27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ geschaffen.
Der Bebauungsplan ermöglicht eine vorwiegend dem Wohnen dienende Nutzung und eröffnet damit Spielraum für unterschiedliche Konzepte.
Qualität des Gesamtkonzepts steht im Mittelpunkt
Die Gemeinde Nottuln setzt bei der Grundstücksvergabe bewusst auf eine Konzeptvergabe. Anders als bei einer reinen Veräußerung soll nicht allein der Kaufpreis über die Vergabe entscheiden. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Qualität des Gesamtkonzeptes für die zukünftige Entwicklung des Grundstücks.
Für den Erwerb des Grundstücks wurde ein Kaufpreis von 330.000 Euro festgelegt.
„Für den ehemaligen Feuerwehrstandort soll eine Entwicklung entstehen, die architektonisch und städtebaulich überzeugt und gleichzeitig auf die Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen sowie ergänzende Nutzungen eingeht“, berichtet Elisa Hohenhövel (Sachgebietsleitung Stadtplanung der Gemeinde Nottuln). „Dabei möchten wir den teilnehmenden Teams bewusst Raum für eigene Ideen lassen.“
Die Planungsaufgabe gibt hierfür einen klaren Rahmen vor – ohne eine bestimmte bauliche Lösung vorwegzunehmen. So ist der Umgang mit dem vorhandenen Feuerwehrgerätehaus nicht vorgegeben. Darüber hinaus sind ausdrücklich weitere, dem Wohnen zugeordnete Nutzungen denkbar. Dazu zählen etwa im verträglichen Rahmen ambulante medizinische Versorgungseinrichtungen oder sonstige nicht störende Gewerbebetriebe.
Interessenbekundung startet am 19. November 2026
Bevor die eigentliche Konzeptvergabe beginnt, wird die Gemeinde Nottuln ein vorgelagertes Interessenbekundungsverfahren durchführen. Hierzu können sich interessierte Teams aus Investor:innen und Architekt:innen für eine Teilnahme an der späteren Konzeptvergabe bewerben.
„Wer sich für die Entwicklung des Grundstücks interessiert, sollte die anstehende Veröffentlichung der Interessenbekundung im Blick behalten“, weist Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes auf den nächsten Verfahrensschritt hin. „Ich möchte alle Investor:innen und Architekt:innen einladen, sich an der Interessenbekundung zu beteiligen. Sie bildet den ersten Schritt auf dem Weg zur späteren Teilnahme an der Konzeptvergabe.“
Die Interessenbekundung soll am 19. November 2026 veröffentlicht werden. Die entsprechenden Unterlagen und Teilnahmebedingungen werden zu diesem Zeitpunkt auf der Website der Gemeinde Nottuln unter dem Link -> Konzeptvergabe Appelhülsen bereitgestellt: