Dank neuer Einnahmen aus der Windenergie kann die Förderung der Steckersolaranlagen nun fortgesetzt werden. Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) haben Kommunen nach § 6 die Möglichkeit, finanziell an Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet und in unmittelbarer Nähe beteiligt zu werden.
Betreiber:innen der Anlagen können dabei freiwillig bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde an die Kommune abführen.
Die Gemeinde Nottuln hat mit vielen Betreiber:innen entsprechende Verträge abgeschlossen.
Ein Teil dieser auf diese Weise generierten Mittel – insgesamt 4000 Euro – fließt direkt in die Förderung dieser sogenannten Balkonkraftwerke für Nottulner:innen.
Förderanträge können für alle ab dem 1. Januar 2025 gekauften Balkonkraftwerke gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, und zwar solange das Budget ausreicht.
Bei Fragen steht die Klimaschutzbeauftragte der Gemeinde Nottuln, Martina Marquardt-Wißmann, unter der E-Mail-Adresse klimaschutz@nottuln.de zur Verfügung.
Aktuelle Meldungen
Balkonkraftwerke werden wieder finanziell gefördert
Gemeinde Nottuln stellt 4000 Euro zur Verfügung/Jetzt Förderanträge stellen