Dank neuer Einnahmen aus der Windenergie kann diese Förderung nun fortgesetzt werden. Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) haben Kommunen nach § 6 die Möglichkeit, finanziell an Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet und in unmittelbarer Nähe beteiligt zu werden. Betreiber:innen der Anlagen können freiwillig bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde an die Kommune abführen. Die Gemeinde Nottuln hat mit vielen Betreiber:innen entsprechende Verträge abgeschlossen.
Ein Teil der so generierten Mittel, insgesamt 4000 Euro, fließt direkt in die Förderung von Steckersolaranlagen für Nottulner Bürger:innen. Förderanträge können für alle ab dem 1. Januar 2025 gekauften Balkonkraftwerke gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, solange das Budget ausreicht.
Bei Fragen steht die Klimaschutzbeauftragte der Gemeinde Nottuln, Martina Marquardt-Wißmann, gerne zur Verfügung unter klimaschutz@nottuln.de.