Beschlussvorschlag:

Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen. Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung (s. Anlage 2) wird beschlossen. Der vorliegende Bebauungsplan (s. Anlage 4) gem. § 10 BauGB wird als Satzung beschlossen. Die dazugehörigen Begründungen (Anlage 3 und 5) mit Umweltbericht werden beschlossen.


Sachverhalt:

Das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 zur Errichtung des neuen Baugebietes „Olympiastraße“ ist nun nahezu abgeschlossen.

Nach der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Januar und der förmlichen Offenlage und Behördenbeteiligung im März/April hat im April noch eine verkürzte Beteiligung für eine Dauer von zwei Wochen stattgefunden, da sich aufgrund der abgegebenen Stellungnahmen der Bürger und der Behörden noch einige kleinere Änderungen ergeben haben.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 1 wiedergegeben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1          Abwägungsempfehlungen

Anlage 2          Entwurf der 56. Flächennutzungsplanänderung

Anlage 3        Entwurf zur Begründung mit Umweltbericht zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes

Anlage 4          Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 112 „Westlich Dülmener Straße“

Anlage 5          Entwurf zur Begründung mit Umweltbericht des Bebauungsplan Nr. 112

Anlage 6          Landschaftspflegerischer Begleitplan