Beschlussvorschlag:
Die Vorstellung der
Planung zur Stiftsstraße 5 in Nottuln wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Zur
Erinnerung:
Die
Firma DWS Baumanagement GmbH, vertreten durch Herrn Richard Dammann,
Haverlandhöhe 4 in 48249 Dülmen, hat erstmals im Januar 2022 einen Bauantrag
beim Landrat des Kreises Coesfeld als zuständige Bauaufsichtsbehörde gestellt.
Geplant ist die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 17 Wohneinheiten,
einer Tiefgarage und Fahrradabstellräumen. Bauort ist die Stiftsstraße 5 in
Nottuln, angrenzend an den Kastanienplatz.
Zur
Errichtung des Bauvorhabens ist es erforderlich, dass das Bestandgebäude
abgerissen wird. In der denkmalgeschützten Fassade des Bestandsgebäudes
befindet sich ein integrierter Wappenstein des Baudenkmals A 119 der ehemaligen
„Velenschen Kurie“. Lt. Aussage des Antragstellers soll der Wappenstein
fachgerecht demontiert werden und später in das neue Gebäude erneut integriert
werden.
Das
Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich der Gemeinde Nottuln. Das
heißt, ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich nicht. Ein Baurecht
entwickelt sich aus § 34 BauGB. Hiernach muss sich das Gebäude in die nähere
Umgebung einfügen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein
Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die
Anforderung an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben;
das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Da
sich das Bauvorhaben in zentraler Lage im historischen Ortskern Nottulns und
von weiteren neun Baudenkmälern umgeben ist, bedarf es aus diesem Grund einer
denkmalrechtlichen Erlaubnis.
In
der Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen am 05.04.2022 und in der
Ratssitzung am 10.05.2022 wurde gem. Vorlage 040/2022 beschlossen zur
fachlichen Bewertung des Bauvorhabens den mobilen Baukulturbeirat einzuberufen.
Der mobile Baukulturbeirat wird bei besonders außenwirksamen Baumaßnahmen an
Gebäuden im Gemeindegebiet Nottuln um ein Votum gebeten. Die fachliche
Expertise des mobilen Baukulturbeirates dient als Entscheidungsempfehlung zur
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren bei
besonders außenwirksamen oder wegen ihrer Komplexität und baulichen Ambivalenz
besonders diskussionswürdigen Einzelbauvorhaben.
Am 18.08.2022 fand die
erste öffentliche Sitzung des Mobilen Baukulturbeirats statt (Niederschrift
siehe Anlage 10) und am 16.02.2023 eine zweite nicht-öffentliche Sitzung des
mobilen Baukulturbeirats (Niederschrift siehe Anlage 10).
In der heutigen Sitzung
des Ausschusses Planen und Bauen soll der Bauherr die Möglichkeit bekommen, die
überarbeiteten Pläne vorzustellen. Für diese Planung hat der Bauherr die
Bauantragsunterlagen beim Kreis Coesfeld eingereicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Zunächst keine.
Anlagen:
Anlage 1 Keller + Erdgeschoss
Anlage 2 Ober-, Dachgeschoss und
Spitzboden
Anlage 3 Ansichten 1
Anlage 4 Ansichten 2
Anlage 5 Schnitte
Anlage 6 Schwarzplan
Anlage 7 Abstandsflächen neu
Anlage 8 Lageplan Bauantrag 18.09.2023
Anlage 9 231030 Zahlen
Anlage 10 Votum LWL