Beschlussvorschlag:
Zur
fachlichen Bewertung wird der mobile Baukulturbeirat einberufen.
Sachverhalt:
Die Firma
DWS Baumanagement GmbH, vertreten durch Herrn Richard Dammann, Haverlandhöhe 4
in 48249 Dülmen, hat einen Bauantrag beim Landrat des Kreises Coesfeld als
zuständige Bauaufsichtsbehörde gestellt. Geplant ist die Errichtung von zwei
Mehrfamilienhäusern mit 17 Wohneinheiten, einer Tiefgarage und
Fahrradabstellräumen. Bauort ist die Stiftsstraße 5 in Nottuln, angrenzend an
den Kastanienplatz.
Der
Bauantrag ist der Gemeinde Nottuln zur Stellungnahme gem. § 36 Baugesetzbuch
(BauGB) am 28.01.2022 zugegangen.
Zur
Errichtung des Bauvorhabens ist es erforderlich, dass das Bestandgebäude
abgerissen wird. In der denkmalgeschützten Fassade des Bestandsgebäudes
befindet sich der darin integrierten Wappenstein des Baudenkmals A 119 der
ehemaligen „Velenschen Kurie“. Lt. Aussage des Antragstellers soll der
Wappenstein fachgerecht demontiert werden und später in das neue Gebäude erneut
integriert werden.
Das
Bauvorhaben befindet sich in einem unbeplanten Innenbereich der Gemeinde
Nottuln. Das heißt, ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich nicht. Ein
Baurecht entwickelt sich aus § 34 Baugesetzbuch. Hiernach muss sich das Gebäude
in die nähere Umgebung einfügen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden
soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung
gesichert ist. Die Anforderung an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen
gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Ein
hierfür notwendiges Referenzgebäude ist seitens des Bauherren bislang nicht
benannt worden. Insofern ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend geklärt,
ob seitens des Bauherren noch Anpassungen an seine Planung erfolgen
werden.
Darüber
hinaus befindet sich das Bauvorhaben in zentraler Lage im historischen Ortskern
Nottulns und in der engeren Umgebung von weiteren 9 Baudenkmälern und bedarf
aus diesem Grund einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Die Baumasse, die Höhe und
die äußere Gestaltung des geplanten Bauvorhabens, als auch die Lage des
Bauvorhabens, wirken ortsbildprägend. Ob das Bauvorhaben auf die in der engeren
Umgebung befindlichen weiteren 9 Baudenkmäler denkmalwürdigend ausreichend
Zurückhaltung übt, ist mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe, Referat
Praktische Denkmalpflege, noch abzustimmen.
Parallel
ist zu dem Bauvorhaben gem. Ratsbeschluss, Vorlage 126/2018, bei besonders
außenwirksamen Baumaßnahmen an Gebäuden im Gemeindegebiet Nottuln der mobile
Baukulturbeirat um ein Votum zu bitten. Die fachliche Expertise des mobilen
Baukulturbeirates dient als Entscheidungsempfehlung zur Erteilung des
gemeindlichen Einvernehmen im Baugenehmigungsverfahren bei besonders
außenwirksamen oder wegen ihrer Komplexität und baulichen Ambivalenz besonders
diskussionswürdigen Einzelbauvorhaben.
Finanzielle Auswirkungen:
Bis zu
ca. 5.000,00 € € für notwendige Honorare. Siehe hierzu auch Ratsbeschluss
126/2018. Die genauen Kosten können erst nach Erteilung des Auftrages durch den
Rat von der Verwaltung ermittelt werden.
Anlagen:
Die
Anlagen können im Gesamtdokument leider nicht dargestellt werden.
Anlage 1: 01 Keller- und Erdgeschoss
Anlage 2: 02 Ober-, Dachgeschoss und Spitzboden
Anlage 3:
03 Ansichten 1
Anlage 4:
04 Ansichten 2
Anlage 5: 05 Schnitte
Anlage 6: 06 GRZ (Berechnung der Grundflächenzahl)
Anlage 7: Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis