Betreff
Bauantrag zur Bebauung des Grundstücks Stiftsstraße 5 in Nottuln. Einberufung des mobilen Baukulturbeirates.
Vorlage
040/2022
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Zur fachlichen Bewertung wird der mobile Baukulturbeirat einberufen.

 


Sachverhalt:

Die Firma DWS Baumanagement GmbH, vertreten durch Herrn Richard Dammann, Haverlandhöhe 4 in 48249 Dülmen, hat einen Bauantrag beim Landrat des Kreises Coesfeld als zuständige Bauaufsichtsbehörde gestellt. Geplant ist die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 17 Wohneinheiten, einer Tiefgarage und Fahrradabstellräumen. Bauort ist die Stiftsstraße 5 in Nottuln, angrenzend an den Kastanienplatz.

Der Bauantrag ist der Gemeinde Nottuln zur Stellungnahme gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) am 28.01.2022 zugegangen.

Zur Errichtung des Bauvorhabens ist es erforderlich, dass das Bestandgebäude abgerissen wird. In der denkmalgeschützten Fassade des Bestandsgebäudes befindet sich der darin integrierten Wappenstein des Baudenkmals A 119 der ehemaligen „Velenschen Kurie“. Lt. Aussage des Antragstellers soll der Wappenstein fachgerecht demontiert werden und später in das neue Gebäude erneut integriert werden.

 

 

Das Bauvorhaben befindet sich in einem unbeplanten Innenbereich der Gemeinde Nottuln. Das heißt, ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich nicht. Ein Baurecht entwickelt sich aus § 34 Baugesetzbuch. Hiernach muss sich das Gebäude in die nähere Umgebung einfügen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderung an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Ein hierfür notwendiges Referenzgebäude ist seitens des Bauherren bislang nicht benannt worden. Insofern ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend geklärt, ob seitens des Bauherren noch Anpassungen an seine Planung erfolgen werden. 

 

Darüber hinaus befindet sich das Bauvorhaben in zentraler Lage im historischen Ortskern Nottulns und in der engeren Umgebung von weiteren 9 Baudenkmälern und bedarf aus diesem Grund einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Die Baumasse, die Höhe und die äußere Gestaltung des geplanten Bauvorhabens, als auch die Lage des Bauvorhabens, wirken ortsbildprägend. Ob das Bauvorhaben auf die in der engeren Umgebung befindlichen weiteren 9 Baudenkmäler denkmalwürdigend ausreichend Zurückhaltung übt, ist mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe, Referat Praktische Denkmalpflege, noch abzustimmen.

 

Parallel ist zu dem Bauvorhaben gem. Ratsbeschluss, Vorlage 126/2018, bei besonders außenwirksamen Baumaßnahmen an Gebäuden im Gemeindegebiet Nottuln der mobile Baukulturbeirat um ein Votum zu bitten. Die fachliche Expertise des mobilen Baukulturbeirates dient als Entscheidungsempfehlung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen im Baugenehmigungsverfahren bei besonders außenwirksamen oder wegen ihrer Komplexität und baulichen Ambivalenz besonders diskussionswürdigen Einzelbauvorhaben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bis zu ca. 5.000,00 € € für notwendige Honorare. Siehe hierzu auch Ratsbeschluss 126/2018. Die genauen Kosten können erst nach Erteilung des Auftrages durch den Rat von der Verwaltung ermittelt werden.

 


Anlagen:

Die Anlagen können im Gesamtdokument leider nicht dargestellt werden.

Anlage 1:       01 Keller- und Erdgeschoss

Anlage 2:       02 Ober-, Dachgeschoss und Spitzboden

Anlage 3:       03 Ansichten 1

Anlage 4:       04 Ansichten 2

Anlage 5:       05 Schnitte

Anlage 6:       06 GRZ (Berechnung der Grundflächenzahl)

Anlage 7:       Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis