Die Vorlage (084/2009) sowie die zugehörige Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt sind diesem Protokoll als Anlagen 4 und 5 beigefügt.

 

Der Ausschussvorsitzende weist zu Beginn erneut auf die Tischvorlage hin. Hierzu erläutert Frau Schauer, dass es sich um Anregungen handelt, die in der erneuten Offenlage abgegeben wurden.

 

Im Anschluss werden die Anregungen einzeln durch den Ausschussvorsitzenden aufgerufen und um Wortmeldungen gebeten. Solche erfolgen zu folgenden Anregungen:

 

Anregung aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Nr. 7:

Aus den Reihen des Ausschusses wird der Abstand zur Bebauung an der Coubertinstraße auf Grund der Verschattung als problematisch angesehen. Es wird um erneute Ausführungen hierzu gebeten. Frau Schauer erläutert, dass es sich hierbei um eine städtebaulich gewünschte Abstufung von Nord nach Süd handelt und dass die künftige Bebauung entsprechend dieser Vorgabe bereits weniger dicht ist als an der Coubertin-Straße.

Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass die Anregungen der Anwohner der Coubertinstraße teilweise durch Vergrößerung der Abstände und Festsetzung der Traufhöhe aufgenommen wurden. Es wird um Erläuterung gebeten, ob die Festsetzung von max. einem Vollgeschoss eine Alternative sein könnte.

Frau Schauer weist darauf hin, dass es auf Grund der hier in Zukunft ausschließlich zulässigen Einzelhausbebauung immer nur zu einer Teilverschattung von Grundstücken kommen kann. Weiterhin seinen die bauordnungsrechtlichen Abstände, die vor allem auch einer ausreichenden Belichtung dienen, mehr als erfüllt.

 

Anregung aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Nr. 19:

Die CDU-Fraktion bittet um Erläuterung, ob die Sicherheit spielender Kinder bei der zentralen Grünfläche gesichert ist. Frau Schauer erläutert hierzu, dass hier ein herkömmlicher Spielplatz errichtet wird. Die genauen Planungen hierfür erfolgen in der späteren Ausführungsplanung. Eine angemessene Sicherheit kann aber durch unterschiedliche Maßnahmen hergestellt werden.

 

Zu den übrigen Anregungen erfolgen keine Wortmeldungen.


Beschlussvorschlag:

Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen. Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung (s. Anlage 2) wird beschlossen. Der vorliegende Bebauungsplan (s. Anlage 4) gem. § 10 BauGB wird als Satzung beschlossen. Die dazugehörigen Begründungen (Anlage 3 und 5) mit Umweltbericht werden beschlossen.