Hier: Prüfung der vorangetragenen Anregungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie de
Beschlussvorschlag:
1. Es wird die Abwägung aus der
frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
2. Die 80. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Entwurf sowie dessen Begründung mit Umweltbericht im
Entwurf und der Bebauungsplan Nr. 160 "Neue Rettungswache“ im Entwurf, die
dazugehörige Begründung mit Umweltbericht im Entwurf und die einschlägigen
Gutachten zur Planung werden mit Stand der Anlagen 1-11 nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
werden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit demselben Stand beteiligt.
Sachverhalt:
Der Rat
der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 den Beschluss zur
Aufstellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des
Bebauungsplanes Nr. 160 „Neue Rettungswache“ gefasst.
Im obigen
Bauleitplanverfahren fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §
3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden sowie Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 06.09.2023 bis zum 09.10.2023
statt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
Die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der berührten
Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Die erarbeiteten
Abwägungsvorschläge befinden sich in der als Anlage 1 beigefügten
Abwägungstabelle. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die eingegangenen
Anregungen und Bedenken nicht zu wesentlichen Änderungen in den Planunterlagen
geführt haben.
Als
weiteres Vorgehen werden – bei Zustimmung des Ausschusses zur aktuellen Planung
– die Planzeichnung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes im Entwurf sowie
dessen Begründung mit Umweltbericht im Entwurf und der Bebauungsplan Nr. 160
"Neue Rettungswache“ im Entwurf, die dazugehörige Begründung mit
Umweltbericht im Entwurf und die einschlägigen Gutachten erneut der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und den berührten Behörden und Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgelegt. Die Offenlage ist für den
Zeitraum ab Januar 2024 vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Das
Bauleitplanverfahren wird durch ein externes Planungsbüro abgewickelt. Dafür
entstehen der Gemeinde Nottuln Kosten in Höhe von 14.717,33€ brutto. Für die
Erarbeitung der Artenschutzrechtlichen Prüfungen der Stufen I und II sind
Kosten in Höhe von 4.498,20 € brutto entstanden. Hinzu kommen Kosten in Höhe
von 3.153,50 € brutto für die Erarbeitung der Geräuschprognose sowie der
ergänzenden Stellungnahme. Die Gesamtkosten betragen damit 22.369,03 € brutto.
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsvorschläge zur 80. Änderung des Flächennutzungsplanes
sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160 „Neue Rettungswache“
Anlage 2: Planzeichnung der 80. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Entwurf
Anlage 3: Begründung und Umweltbericht zur 80. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Entwurf
Anlage 4: Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 160 im Entwurf
Anlage 5: Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 160 „Neue
Rettungswache“ im Entwurf
Anlage 6: Geräuschprognose zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 160
Anlage 7: ergänzende Stellungnahme zur Geräuschprognose zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 160
Anlage 8: aktualisierter Bericht zur Geräuschprognose Geräuschprognose
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160
Anlage 9:
Fachbeitrag zur
Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe I
Anlage
10: Fachbeitrag zur
Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe II
Anlage
11: Alternativenprüfung