Beschlussvorschlag:

1.    Es wird die Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

2.    Die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes im Entwurf sowie dessen Begründung mit Umweltbericht im Entwurf und der Bebauungsplan Nr. 160 "Neue Rettungswache“ im Entwurf, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht im Entwurf und die einschlägigen Gutachten zur Planung werden mit Stand der Anlagen 1-11 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit demselben Stand beteiligt.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 den Beschluss zur Aufstellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 160 „Neue Rettungswache“ gefasst.

 

Im obigen Bauleitplanverfahren fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 06.09.2023 bis zum 09.10.2023 statt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden Anregungen oder Bedenken vorgetragen. Die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Die erarbeiteten Abwägungsvorschläge befinden sich in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die eingegangenen Anregungen und Bedenken nicht zu wesentlichen Änderungen in den Planunterlagen geführt haben.

 

Als weiteres Vorgehen werden – bei Zustimmung des Ausschusses zur aktuellen Planung – die Planzeichnung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes im Entwurf sowie dessen Begründung mit Umweltbericht im Entwurf und der Bebauungsplan Nr. 160 "Neue Rettungswache“ im Entwurf, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht im Entwurf und die einschlägigen Gutachten erneut der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgelegt. Die Offenlage ist für den Zeitraum ab Januar 2024 vorgesehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Das Bauleitplanverfahren wird durch ein externes Planungsbüro abgewickelt. Dafür entstehen der Gemeinde Nottuln Kosten in Höhe von 14.717,33€ brutto. Für die Erarbeitung der Artenschutzrechtlichen Prüfungen der Stufen I und II sind Kosten in Höhe von 4.498,20 € brutto entstanden. Hinzu kommen Kosten in Höhe von 3.153,50 € brutto für die Erarbeitung der Geräuschprognose sowie der ergänzenden Stellungnahme. Die Gesamtkosten betragen damit 22.369,03 € brutto.

 


Anlagen:

Anlage 1:      Abwägungsvorschläge zur 80. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160 „Neue Rettungswache“

 

Anlage 2:       Planzeichnung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes im Entwurf

 

Anlage 3:      Begründung und Umweltbericht zur 80. Änderung des Flächennutzungsplanes im Entwurf

 

Anlage 4:      Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 160 im Entwurf

 

Anlage 5:      Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 160 „Neue Rettungswache“ im Entwurf

 

Anlage 6:       Geräuschprognose zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160

 

Anlage 7:      ergänzende Stellungnahme zur Geräuschprognose zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160

 

Anlage 8:      aktualisierter Bericht zur Geräuschprognose Geräuschprognose zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160

 

Anlage 9:       Fachbeitrag zur Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe I

 

Anlage 10:     Fachbeitrag zur Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe II

 

Anlage 11:     Alternativenprüfung