Betreff
80. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160 "Neue Rettungswache"
Vorlage
162/2020
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur 80. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160 „Neue Rettungswache“ wird im Parallelverfahren für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 25.10.2017 bittet der Kreis Coesfeld die Gemeinde Nottuln, ein Verfahren zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Rettungswache im Bereich der Anschlussstelle der neuen Ortsumgehung und der Havixbecker Straße, unmittelbar nördlich des Baugebiets Nottuln-Nord, zu eröffnen (siehe Anlage 2). Hintergrund dieses Ersuchens des Kreises Coesfeld ist der Umstand, dass die im Jahre 1999 an der Lise-Meitner-Straße 4 in der Gemeinde Nottuln errichtete Rettungswache inzwischen den rechtlichen Anforderungen an das Notfallsanitätergesetz und den tatsächlichen Anforderungen an die Betriebsabläufe im modernen Rettungswesen nicht mehr genügt.

Der Kreis Coesfeld hat daraufhin in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Nottuln und dem Betreiber des Rettungsdiensts unterschiedliche Standortvarianten geprüft. Aus dieser Prüfung ist schließlich das oben bezeichnete Areal u.a. wegen seiner guten Erreichbarkeit und schnellen Anbindung an das örtliche Krankenhaus als geeigneter Neustandort für eine Rettungswache im Gemeindegebiet hervorgegangen. Die Lage an der Ortsumgehung Nottuln (B525) ermöglicht eine schnelle Erreichbarkeit aller Ortsteile der Gemeinde Nottuln sowie anderer Städte und Gemeinden im nördlichen Teil des Kreises Coesfeld. Ein Ersatzneubau bzw. eine bauliche Modernisierung und Erweiterung der Bestandswache scheitert indes am unzureichenden Flächenangebot des aktuellen Standorts.

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat die Verwaltung in der Folge mit Beschluss vom 30.01.2018 beauftragt, die erforderlichen Bauleitplanverfahren in der betreffenden Angelegenheit vorzubereiten. In Anbetracht der geplanten Nutzung als Rettungswache ist nunmehr beabsichtigt, den betreffenden Bereich im Flächennutzungsplan, der derzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist, künftig als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Rettungswache“ i.S.v. § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB darzustellen. Der entsprechende Bebauungsplan, der im Parallelverfahren erarbeitet werden soll, soll das Areal ebenfalls als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Rettungswache“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB festsetzen.

Inzwischen konnte sich der Kreis Coesfeld ins Eigentum der notwendigen Flächen setzen, sodass nunmehr die Eröffnung des Bauleitplanverfahrens geboten ist.


Finanzielle Auswirkungen:

Es ist beabsichtigt, das Bauleitplanverfahren durch ein externes Planungsbüro abwickeln zu lassen. Dafür entstehen Kosten in geschätzter Höhe von 15.000 € bis 20.000 €.


Anlagen:

Anlage 1: Geltungsbereich des Bauleitplanverfahrens

Anlage 2: Schreiben des Kreises Coesfeld vom 25.10.2017