Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung des Bebauungsplans Nr. 143 „Erweiterung Hellersiedlung“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
- Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 143 „Erweiterung Hellersiedlung“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3-5) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in
seiner Sitzung am 19.01.2016 unter der Vorlagennummer 185/2015 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 143 „Erweiterung
Hellersiedlung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB einstimmig
gefasst.
Zielstellung ist es, direkt an der
Lindenstraße L 844, auf ca. 4.650 m² Fläche ein neues kleines Wohngebiet mit
insgesamt 3 Baufeldern zu errichten. Die Ausweisung des neuen Wohngebietes
ermöglicht zum einen eine kurzfristige Bereitstellung von Bauland (2-3 Reihenhäuser
+ 3 frei stehende Einfamilienhäuser), für die große Nachfrage an
Baugrundstücken, sowie die Möglichkeit zur Errichtung eines dringend benötigten
Kindergartens.
Während der Offenlage sind Anregungen durch Stellungnahmen eingegangen, die Anlage 1 entnommen werden können. Das beschleunigte Bauleitverfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden.
Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) der Begründung (Anlage 3), dem Verkehrslärmgutachten (Anlage 4) und dem Artenschutzgutachten (Anlage 5) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
- Interner Personalaufwand
- Artenschutzgutachten: 1.785 Euro
- Verkehrslärmgutachten: 3.500 Euro
Anlagen:
Anlage 1: Abwägung Offenlage des B-Plans Nr. 143
Anlage 2: B-Plan Nr. 143
Anlage 3: Begründung zum B-Plan Nr. 143
Anlage 4: Verkehrslärmgutachten
Anlage 5: Artenschutzgutachten