Beschlussvorschlag:
Der Flächennutzungsplan
der Gemeinde Nottuln wird im Bereich „Bebauungsplan Nr. 143 – Erweiterung
Hellersiedlung“ wie in Anlage 1 ersichtlich im Wege der Berichtigung gemäß §
13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Nottuln
hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 (VL 200/2017) den Satzungsbeschluss für den
Bebauungsplans Nr. 143 „Erweiterung Hellersiedlung“ im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB gefasst. Der Beschluss lautet wie folgt:
1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung des Bebauungsplans Nr. 143
„Erweiterung Hellersiedlung“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1
vorgeschlagen, zu.
2. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 143 „Erweiterung Hellersiedlung“ (siehe
Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10
Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage
3-5) wird beschlossen.
Ziel der Aufstellung des
Bebauungsplanes war die Schaffung eines ca. 4.650 m² großen Wohngebietes an der
Lindenstraße L 844, in dem ebenfalls ein Kindergarten errichtet wurde. Der
Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest.
Das beschleunigte
Bauleitplanverfahren gem. § 13a BauGB ermöglicht, dass ein Bebauungsplan von
der Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichen kann. Der Flächennutzungsplan
ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Die Fläche des
Bebauungsplans Nr. 143 „Erweiterung Hellersiedlung“ ist bisher im
Flächennutzungsplan als Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof dargestellt. Im
Zuge der Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird für den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 143 nun eine Wohnbaufläche ausgewiesen.
Details sind der Planzeichnung (Anlage 1) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Berichtigung des Flächennutzungsplans
im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 143 „Erweiterung Hellersiedlung“