Betreff
Berichtigung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 143 "Erweiterung Hellersiedlung"
Vorlage
200/2017/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nottuln wird im Bereich „Bebauungsplan Nr. 143 – Erweiterung Hellersiedlung“ wie in Anlage 1 ersichtlich im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 (VL 200/2017) den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 143 „Erweiterung Hellersiedlung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst. Der Beschluss lautet wie folgt:

1.    Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung des Bebauungsplans Nr. 143 „Erweiterung Hellersiedlung“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.

2.    Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 143 „Erweiterung Hellersiedlung“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3-5) wird beschlossen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes war die Schaffung eines ca. 4.650 m² großen Wohngebietes an der Lindenstraße L 844, in dem ebenfalls ein Kindergarten errichtet wurde. Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest.

Das beschleunigte Bauleitplanverfahren gem. § 13a BauGB ermöglicht, dass ein Bebauungsplan von der Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichen kann. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Die Fläche des Bebauungsplans Nr. 143 „Erweiterung Hellersiedlung“ ist bisher im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof dargestellt. Im Zuge der Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 143 nun eine Wohnbaufläche ausgewiesen.

Details sind der Planzeichnung (Anlage 1) zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagen:

Anlage 1: Berichtigung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 143 „Erweiterung Hellersiedlung“