Betreff
Bebauungsplan Nr. 143 "Erweiterung Hellersiedlung"; hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
200/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung des Bebauungsplans Nr. 143 „Erweiterung Hellersiedlung“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  2. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 143 „Erweiterung Hellersiedlung“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3-5) wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 19.01.2016 unter der Vorlagennummer 185/2015 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 143 „Erweiterung Hellersiedlung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB einstimmig gefasst.

Zielstellung ist es, direkt an der Lindenstraße L 844, auf ca. 4.650 m² Fläche ein neues kleines Wohngebiet mit insgesamt 3 Baufeldern zu errichten. Die Ausweisung des neuen Wohngebietes ermöglicht zum einen eine kurzfristige Bereitstellung von Bauland (2-3 Reihenhäuser + 3 frei stehende Einfamilienhäuser), für die große Nachfrage an Baugrundstücken, sowie die Möglichkeit zur Errichtung eines dringend benötigten Kindergartens.

Während der Offenlage sind Anregungen durch Stellungnahmen eingegangen, die Anlage 1 entnommen werden können. Das beschleunigte Bauleitverfahren kann nun zum Abschluss gebracht werden.

Details sind der Planzeichnung (Anlage 2) der Begründung (Anlage 3), dem Verkehrslärmgutachten (Anlage 4) und dem Artenschutzgutachten (Anlage 5) zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

-       Interner Personalaufwand

-       Artenschutzgutachten: 1.785 Euro

-       Verkehrslärmgutachten: 3.500 Euro

 


Anlagen:

Anlage 1: Abwägung Offenlage des B-Plans Nr. 143

Anlage 2: B-Plan Nr. 143

Anlage 3: Begründung zum B-Plan Nr. 143

Anlage 4: Verkehrslärmgutachten

Anlage 5: Artenschutzgutachten