Beschlussvorschlag:
Über die Anregungen wird wie in Anlage 7 empfohlen abgewogen und beschlossen.
Die 54. Änderung des Flächennutzungsplan (s. Anlage 1) wird gem. § 6 BauGB mit ihrer Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 102 (s. Anlage 2) wird gem. § 10 BauGB mit seiner Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung beschlossen.
Sachverhalt:
Der Beschluss zur Änderung dieses Bebauungsplanes ist durch den Rat bereits im Jahr 2003 gefasst worden. Aufgrund von Gesetzesänderungen (LEPro) und ständiger Rechtssprechung zum schwierigen Thema Einzelhandel in der Bauleitplanung, kann das Verfahren erst jetzt zu einem Ende geführt werden.
Wesentliche Bestandteile der Änderung sind die Änderung der textlichen Festsetzungen, durch die Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten in allen Gewerbe- und Industriegebieten unzulässig werden.
Im zeichnerischen Teil ist die Umwandlung des Gewerbegebietes in ein Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel - Fachmarktszentrum“ ein wesentlicher Bestandteil der Änderung. Hierdurch kann der dort bereits heute ansässige Lebensmittelmarkt angemessen erweitert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1 Entwurf der Flächennutzungsplanänderung
Anlage 2 Begründung mit Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung
Anlage 3 Zusammenfassende Erklärung zur Flächennutzungsplanänderung
Anlage 4 Entwurf des Bebauungsplanes
Anlage 5 Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan
Anlage 6 Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan
Anlage 7 Abwägungsempfehlungen über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Parallelverfahrens Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan