Betreff
Bürgerantrag gem. § 24 GO NW - Regelung zur Laubentsorgung
Vorlage
154/2022/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerantrag wird abgelehnt.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Lösungsvorschläge für die Laubentsorgung

 

Der Bürgerantrag zur Aufstellung von kostenfreien Laubtonnen wurde im HFA am 29.11.2022 diskutiert (VL 154/2022). Die Verwaltung wurde daraufhin durch Ratsbeschluss vom 13.12.2022 beauftragt, entsprechend Lösungsvorschläge mit der Darstellung der dadurch entstehenden Kosten vorzulegen

 

 

Die derzeitige Entsorgung des im Herbst vermehrt anfallenden Laubes von gemeindlichen Straßenbäumen auf die Gehwege erfolgt über das rechtlich einwandfreie Modell der Übertragung der Reinigung auf die Anlieger.

 

Der Gebührenhaushalt für die Straßenreinigung umfasst die Kosten für die allgemeine Straßenreinigung und den Winterdienst. Aufgrund der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 10.12.2020 ist die Reinigung aller Gehwege auf die Anlieger übertragen. Davon erfasst ist auch das auf Gehwege fallende Laub von Straßenbäumen.

 

 

Option 1:

 

Eine zusätzliche Bio-/Laubtonne wird für einen Zeitraum von zwei laubintensiven Monaten angeboten. Die Gefäße werden auf Antrag ausgeliefert. Die Leerung erfolgt zeitgleich mit den Bioabfallgefäßen. Beantragte zusätzliche Gefäße stehen auf privaten Anliegergrundstücken.

 

Bei einer zusätzlichen Bio-/Laubtonne für den Zeitraum von 2 Monaten würden Kosten von insgesamt rund 1.200 Euro entstehen, die den nutzenden Anlieger:innen in Rechnung gestellt würden. Ermittlungsgrundlage ist der Erfahrungswert aus Vorjahren, in denen rund 25 Haushalte von dem seinerzeit kostenfreien Angebot der Fa. Remondis Gebrauch gemacht haben. Pro zusätzliche aufgestellter Bio-/Laubtonne entstehen Kosten von 47,06 €/Jahr.

 

 

Option 2:

 

Für eine Bereitstellung von allgemein zugänglichen Sammellaubkörben in den exemplarisch dargestellten Möglichkeiten auf öffentlich geeigneten Flächen, müsste im Vorfeld eine Standortsuche erfolgen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Anschaffungskosten für Sammelkörbe auf öffentlichen Flächen, wie in Abb. 1 dargestellt, liegen bei ca. 300 Euro pro Stück. Das Aufstellen, Leeren und Abbauen werden mit 90 €/Jahr pro Korb kalkuliert. Bei einem Aufstellen von je einem Sammelkorb an sechs Straßen (in 2021 waren 20 Tonnen an sechs Straßen im Gemeindegebiet aufgestellt) würden sich die Kosten auf 1.800 Euro für die Anschaffung und auf 540 Euro für die jährlich Pflege belaufen (bei Übernahme der Aufgabe durch den Baubetriebshof).

 

Für die Sammelsysteme wie in Abb. 2 und 3 dargestellt, müssten gesonderte Geräte zum Absaugen des Inhaltes angeschafft werden. Die Kosten für diese Sammelsysteme würden entsprechend höher ausfallen.

 

 

Möglichkeiten der Kostenübernahme:

 

Die Laubentsorgung könnte über die Straßenreinigungsgebühren abgerechnet werden, wenn alle Bürger:innen gleichermaßen von dem Angebot Gebrauch machen könnten. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen „Laubtonne“ kann allerdings nur in Straßenzügen mit großem gemeindeeigenem Baumbestand gesehen werden. Eine rechtssichere Kalkulation ist somit nicht gegeben.

 

Somit bliebe eine Kostenübernahme zu Lasten des allgemeinen Haushalts bzw. aus allgemeinen Steuermitteln. Es ist zudem fraglich, wie bei einer für die Bürgerschaft kostenfreien Laubtonnenaufstellung sich die tatsächliche Inanspruchnahme entwickeln würde. Aufgrund der grundsätzlich defizitären Haushaltssituation, muss aus Sicht der Gemeindeverwaltung die Übernahme einer weiteren freiwilligen Ausgabe/ der Kosten in Höhe von ca. 1.200 € (bei angenommenen 25 zusätzlichen Laubtonnen) abgelehnt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich aus dem Sachverhalt.

 


Anlagen:

keine