Betreff
Bereitstellung von Laubtonnen im Herbst 2023
Vorlage
154/2022/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a.) Der Erfahrungsbericht wird zur Kenntnis genommen.


Seitens der Verwaltung wird empfohlen, zukünftig auf eine Wiederholung der Aktion oder vergleichbare Aktionen zu verzichten. Das Laub sollte zukünftig wieder über den Wertstoffhof oder alternativ über die bereits vorhandenen Biotonnen entsorgt werden.

 

 

b.) Der Erfahrungsbericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt auch in den kommenden Jahren für jeweils zwei laubintensive Monate pro Jahr in laubintensiven Straßen mit gemeindlichem Baum vor dem Grundstück maximal zwei zusätzliche Laubtonnen aufzustellen. Die Laubtonnen werden nur auf Anfrage an Anlieger bereitgestellt.

 

Die Kosten werden durch den gemeindlichen Haushalt getragen.

 


Sachverhalt:

 

Referenzvorlage: 154/2022/I

 

Laubentsorgung in den Monaten November und Dezember 2023

Bürgerantrag gem. § 24 GO NW – Regelung zur Laubentsorgung

 

Mit dem Ratsbeschluss vom 20.06.2023 wurde festgelegt, dass für zwei laubintensive Monate – November und Dezember 2023 –  in laubintensiven Straßen mit gemeindlichem Baum vor dem Grundstück maximal zwei zusätzliche Laubtonnen aufzustellen sind. Die Laubtonnen werden nur auf Anfrage an Anlieger bereitgestellt.

Die Kosten werden durch den gemeindlichen Haushalt getragen.

 

Der Ratsbeschluss wurde wie folgt umgesetzt:

 

  • insgesamt 170 zusätzlichen Biotonnen für 127 Haushalte wurden aufgestellt

 

  • Kosten für die zusätzlich aufgestellten Laubtonnen 3.392,18 €

 

(Anmerkung: Die Rechnung der Firma Remondis i.H.v.  3.392,18 € beinhaltete keine Tauschgebühr. Da die Laubtonnen nicht Bestandteil des derzeitigen Vertrages über Sammlung und Transport der Abfälle sind, kann die Berechnung von Mal zu Mal variieren. Beim nächsten Mal könnten 170 x 38,00 € Tauschgebühr zusätzlich in Rechnung gestellt werden.)

 

  • Die gesammelten Mengen können nicht beziffert werden. Sie werden gemeinsam mit dem „normalen“ Bioabfall über die Abfallgebühren abgerechnet. Eine Trennung ist nicht möglich.

 

 

Bestellungen

mehr als 5

Nottuln:

 

 

Am Bagno

2

 

Antonistraße

1

 

Appelhülsener Straße

3

 

Carl-Diem-Ring 

2

 

Cilly-Aussem-Weg

1

 

Coubertin-Str.

 

9

Daruper Straße

2

 

Dülmener Straße

 

33

Fasanenfeld

 

9

Grauten Ihl

Grüner Weg

3

 

Jesse-Owens-Str.

2

 

Ketteler Straße

1

 

Lerchenhain

2

 

Martinistraße

2

 

Nachtigallengrund

 

14

Nonnenbachtal

 

6

Nurmi-Str. 

3

 

Oberstockumer Weg

5

 

Olympiastraße

4

 

Rudolf-Harbig-Str.

4

 

Schlehbiek

3

 

Sepp-Herberger-Str.

1

 

Steinstraße

 

8

Stiftsstraße

 

11

Summe Nottuln:

138

 

 

 

 

Appelhülsen:

 

 

Bakenstraße

 

7

Brulandstraße

3

 

Hellerstraße

1

 

Lindenstraße

4

 

Prozessionsweg (Pfarrheim, neben Hausnr 28)

2

 

Sch. Frenkings Hof

1

 

Wemhofstraße

1

 

Summe Appelhülsen:

19

 

 

 

 

Darup:

 

 

Billerbecker Straße

1

 

Coesfelder Straße

2

 

Nieresch

4

 

Summe Darup:

7

 

 

 

 

 

 

 

 

Schapdetten:

 

 

Fuldastraße

2

 

Roxeler Straße

4

 

Summe Schapdetten:

6

 

 

Gesamt:

170

 

 

 

 

Aus dieser Tabelle kann entnommen werden, in welchen Straßen die Laubentsorgung für die Anlieger von größerer Bedeutung ist.

Bei den Antragstellern konnte festgestellt werden, dass es sich vielfach um Anlieger handelte, die privat große Grundstücke mit Bäumen besitzen.

 

Der derzeitige Dienstleister der Abfallentsorgung, Fa. Remondis, wurde mit der Aufstellung und Abholung der Laubtonnen beauftragt.  Bereits Ende Juni 2023 wurde die Firma vom Steueramt darauf aufmerksam gemacht, dass ab Ende September eine unbestimmte Anzahl von 240 l Biotonnen benötigt, aufgestellt und im Dezember wieder eingesammelt werden muss.

 

Die Aufträge an die Fa. Remondis sind an folgenden Terminen erledigt worden:

26.09.2024    = 48 Tonnen

29.09.2024    = 68 Tonnen

23.10.2024    = 23 Tonnen

14.11.2024    = 32 Tonnen   

15.11.2023    =   2 Tonnen

                   = - 2 Tonnen (wurden nicht aufgestellt)

                   = 170 Tonnen ./. 3 Monate = 57 Laubtonnen/Monat

 

Zum Vergleich: durchschnittliche Anzahl der Tauschvorgänge im Jahr 2023

für Gefäßgrößentausch        = 29 Adressen

für defekte Tonnen             = 51 Adressen

Die Anzahl der Adressen kann eine oder mehrere Tonnen beinhalten.

 

In einem personellen und materiellen Kraftakt wurden diese Tonnen von Ende September bis Mitte November ausgeliefert. Zeitweise teilte Fa. Remondis mit, dass keine Biotonnen mehr in Coesfeld auf dem Hof stehen würden. Erst nach einer neuen Lieferung könnten wieder welche aufgestellt werden. Die Lieferung war dann in ca. 10 Tagen in Aussicht gestellt worden. Zeitweise war kein Personal vorhanden, welches ausliefern konnte.

 

Die Anlieger fragten telefonisch meist unfreundlich nach dem Verbleib der bestellten Tonnen.

Bereits Ende Oktober kamen erste Anrufe von Anliegern, dass die Laubtonnen wieder abgeholt werden könnten, da die Laubzeit um sei. Diese Gespräche waren ebenfalls selten freundlich, da einigen Nutzern die Tonne im Weg stand, sie in den Urlaub fahren wollten usw.

Zu diesem Zeitpunkt waren aber noch nicht alle bestellten Laubtonnen ausgeliefert worden.

Vorgabe war, dass den Anliegern die Laubtonnen für zwei laubintensive Monate zur Verfügung gestellt werden sollten. Mitte Dezember waren dann endlich alle Laubtonnen aufgestellt.

 

Am 11.12.2023 wurde nach Abschluss der Aufstellung der Fa. Remondis mitgeteilt, dass alle Laubtonnen wieder eingesammelt werden könnten. Durch eine Presseinformation vom 13.12.2023 wurde die Bürgerschaft darauf hingewiesen. Auch hier kam es zu Verzögerungen, weil einige Tonnen nicht zugänglich zum Abholen aufgestellt waren, oder in einigen Fällen auch falsche Tonnen abgeholt wurden, die anschließend wieder aufgestellt werden mussten.

 

In der ersten Januarwoche 2024 wurde die Aktion Laubtonnen von Fa. Remondis abgeschlossen.

 

Für das Jahr 2025 gibt es bereits Anfragen aus der Bürgerschaft zusätzliche Biotonnen für die Blütezeit im Frühjahr kostenlos bereitzustellen.

 

 

In den Nachbarkommunen werden teilweise Lösungen mit Laubkörben angeboten. Die Laubkörbe werden von den Bauhöfen gefertigt und entleert (teilweise mit sog. Laubsaugern). In einer Kommune wird das Laub in Kisten verpackt von einer gemeinnützigen Organisation eingesammelt. Alle Lösungen kämpfen mit dem Problem, dass sowohl Grünschnitt, Äste als auch Müll darüber entsorgt werden. Hierdurch entstehen Schäden an den Fahrzeugen / Maschinen, die weitere Kosten nach sich ziehen.

 

Der hiesige Bauhof verfügt über kein Fahrzeug, welches das Laub absaugen könnte. Bei der Aufstellung von Laubkörben, müsste das Personal des Bauhofes dementsprechend die Laubkörbe manuell entleeren. Dies würde zu hohen Personalkosten führen. Somit stellt diese Lösung für Gemeinde Nottuln keine Alternative dar.

 

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, zukünftig auf eine Wiederholung der Aktion oder vergleichbare Aktionen zu verzichten. Insbesondere vor der hierzu eindeutigen Rechtsprechung.

 

 

Rechtslage:

Die Reinigung aller Gehwege ist mit § 2 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Nottuln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren auf die Anlieger übertragen. Auch das Laub von Bäumen, die dem Nachbarn oder der Gemeinde gehören, muss beseitigt werden. Einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für das Entfernen des Laubs gibt es nicht (OLG Hamm, Az.: 5 U 161/08).

 

Die Rechtslage der Reinigung von Straßen, Wege und Plätze wird wie folgt kommentiert: Äste, Laub sowie von Bäumen gefallene Früchte sind Fremdkörper. Sie gehören nicht zur Straße samt ihrer Bestandteile. Dadurch verunreinigen sie die Straße. Somit müssen Städte und Gemeinden oder die Anlieger, falls es ihnen übertragen wurde, reinigen. Das gilt unabhängig vom Eigentum am Baum, der die Blätter abgeworfen hat. Entscheidend ist allein, dass sich das Laub auf der zu säubernden Straße oder dem Gehweg befindet. Ein reinigungsverpflichter Anlieger kann juristisch nicht erfolgreich einwenden, das Laub stamme von einem Baum, der nicht auf seinem Grundstück stehe und jemand anderem, wie seinem Nachbarn oder der Kommune, gehöre.

 

Die Pflicht, das Laub wegzuschaffen, überschreitet nicht die Grenze der Zumutbarkeit (Kommentar Straßenreinigung und Winterdienst - Wichmann 1.2.2.1.1, S.70). Persönliche Gründe wie Alter, Krankheit u.a. führen zu keiner Unzumutbarkeit. Sie ist allein grundstücksbezogen zu verstehen. Pflichten knüpfen als auf dem Grundstück liegende öffentlich-rechtliche Last ausschließlich an Eigentum und Besitz. Anlieger schulden lediglich den Erfolg.


Finanzielle Auswirkungen:

 

a.)           3.392,18 € für die Bereitstellung der Laubtonnen im Herbst 2023 wurden aus dem gemeindlichen Haushalt 2023 finanziert.

 

Weitere Aufwendungen für die Folgejahre entstehen nicht.

 

b.)           3.392,18 € für die Bereitstellung der Laubtonnen im Herbst 2023 wurden aus dem

gemeindlichen Haushalt 2023 finanziert.

 

Die Kosten für die folgenden Jahre können nicht genau beziffert werden, da diese davon abhängen, wieviel Laubtonnen bestellt werden müssen und ob die Tauschvorgänge durch Remondis in Rechnung gestellt werden.

 

Ausgehend von der Anzahl der in 2023 bestellten Laubtonnen (170) ist von ca. 3.400 € pro Jahr für die Bereitstellung der Tonnen auszugehen.

 

Evtl. erhöht sich dieser Betrag um ca. 6.500 € pro Jahr falls die Tauschvorgänge in Rechnung gestellt werden.