Hier: Prüfung der vorangetragenen Anregungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden (Offenlagebeschluss)
Beschlussvorschlag:
Es wird
die Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4
Abs. 1 BauGB beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 163 "Logistikzentrallager
Agravis“, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die dazugehörige Begründung und
die einschlägigen Gutachten zur Planung werden mit Stand der Anlagen 1-16 nach
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit demselben Stand
beteiligt.
Sachverhalt:
Der Rat
der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 den Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Beisenbusch II“ und zur 85. Änderung
des Flächennutzungsplanes gefasst. Dieser Bebauungsplan wurde im Zuge der
weiteren Bearbeitung in den Bebauungsplan Nr. 162 „Beisenbusch II“ und den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 163 „Logistikzentrallager Agravis“ unterteilt.
Im obigen
Bauleitplanverfahren fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §
3 Abs. 1 BauGB vom 14.06. 2022 bis zum 05.07.2022 statt und die Beteiligung der
berührten Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom
11.07.2022 bis zum 08.08.2022 statt.
Im Rahmen
dieses Verfahrens wurden von der Öffentlichkeit Anregungen oder Bedenken
vorgetragen.
Die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der berührten
Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Die erarbeiteten
Abwägungsvorschläge befinden sich in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle.
In der
heutigen Sitzung werden Vertreter der Firma AGRAVIS Raiffeisen AG und des
Planungsbüros WoltersPartner den aktuellen Planungsstand für die Änderung des Flächennutzungsplanes
(siehe Vorlage 139/2022), zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162
„Beisenbusch II“ (siehe Vorlage 137/2022) und zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorstellen und Fragen des Ausschusses
beantworten. Alle relevanten Dokumente für die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Die
verkehrstechnische Untersuchung, die geruchstechnische Untersuchung, die schalltechnische
Untersuchung, das Artenschutzgutachten, das Abstandgutachten, das
Entwässerungskonzept sowie das Energiekonzept liegen in der Endfassung vor.
Die
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie der berührten
Behörden
gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplans und
die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 und des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 163 soll dann - nach Vorlage aller gutachterlichen
Stellungnahmen – voraussichtlich ab Oktober 2022 durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungstabelle VBP 163
Anlage 2: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 163
"Logistikzentrallager Agravis"
Anlage 3: Begründung und Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 163 "Logistikzentrallager Agravis"
Anlage 4: Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 163 "Logistikzentrallager Agravis"
Anlage 5: Artenschutzrechtliche Prüfung
Anlage 6: Verkehrsuntersuchung
Anlage 7:
Schalltechnische Untersuchung VBP
163
Anlage 8: Geruchstechnische Untersuchung
Anlage 9:
Geruchstechnische
Untersuchung Anlage
Anlage
10: Stellungnahme Geruchstechnische
Untersuchung
Anlage
11: Abstandsgutachten
Anlage
12: Technische Regeln für
Gefahrstoffe_TRG
Anlage
13: Entwässerungskonzept
Anlage
14: Energiekonzept
Anlage
15: Alternativenprüfung
Anlage
16: Stellungnahme Ökologie