Betreff
Barrierefreier Umbau des Ortskerns Nottuln im 4. BA; hier: Beschluss der weiteren Planung
Vorlage
019/2021/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Planung für den 4. BA des barrierefreien Umbaus des Nottulner Ortskerns in Ausführungsvariante I (siehe Anlage 2-3) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, diese Planung zur Ausführungsreife zu bringen. Die Planung wird dem Ausschuss
für Umwelt und Mobilität vor Fördermittelantragstellung erneut zur Beratung vorgelegt.

Mit Vorliegen des Fördermittelbescheids und eines entsprechenden Beschlusses über den Haushalt der Gemeinde Nottuln für das Jahr 2022 können die Leistungen ausgeschrieben werden.

 

 


Sachverhalt:

Das Vorhaben zum barrierefreien Umbau der Straßen und Gehwege im Ortskern von Nottuln sieht heute insgesamt 4 Bauabschnitte zur stufenweisen Umsetzung vor. Die Bauabschnitte bauen insofern aufeinander auf, als dass die Abschnitte 1-3 die Straßenführung Kirchplatz – Stiftsstraße bis zur Einmündung in den Potthoff umgestalten. Der 4. Bauabschnitt umfasst, aufgeteilt in die Teilabschnitte 4.1 und 4.2, den Bereich Stiftsplatz, Kurze Straße und einen Teilbereich des Kirchplatzes. Mit Fertigstellung der 4 Bauabschnitte sind die im Maßnahmenkonzept definierten wesentlichen Wegebeziehungen gemäß der dort beschriebenen Zielsetzung im Ortskern barrierefrei umgestaltet.

Die Fortführung der Umsetzung des Konzeptes im Bauabschnitt 4 wurde zuletzt in der Ausschusssitzung am 05.05.2020, in der Ratssitzung im Mai 2020 (VL 050/2020) und in der Sitzung des HFA am 02.03.2021 (VL 019/2021) beraten. Hier wurde die weitere Planung des 4. BA in seinem aktuellen Umfang beschlossen, wobei die ursprüngliche Planung des 4. BA räumlich und inhaltlich erweitert wurde. Insbesondere der Bereich der Straße Stiftsplatz, der fehlende Lückenschluss zum Bauabschnitt 1 im Bereich Kirchplatz und die dringende Sanierung des Brückenbauwerks Stiftsplatz sind in der Planung nun berücksichtigt.

Die Maßnahmen im Kreuzungsbereich Stiftsplatz/Kurze Straße/Kirchstraße hat die Gemeinde Nottuln zum Anlass genommen, zeitgleich auch die Platzgestaltung an der Oberfläche neu zu planen, die Brücke zu öffnen und nicht zuletzt auch den Nonnenbach erlebbarer zu machen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 aus diesen Entwürfen eine Vorzugsvariante 1b für die weitere Umsetzung beschlossen (s. VL 050/2020/2). Diese Gestaltungsvariante ist fester Bestandteil der Planungen des 4. BA.

In der heutigen Sitzung soll nunmehr das Bauprogramm für den 4. BA vorgestellt, beraten und zum Beschluss vorgelegt werden. Das beauftragte Planungsbüro nts, vertreten durch Herrn Suhre, wird das Programm in der Sitzung vorstellen. Die Präsentation ist dieser Vorlage bereits als Anlage 2 beigefügt. Der heutige Beschluss ist maßstabsbildend für die weitere Ausführungsplanung und damit auch Grundlage für die Einreichung eines Antrags auf Städtebaufördermittel zum Stichtag 30.09.2021 für eine Förderung in 2022. Die Ausführungsplanung wird dem Ausschuss für Umwelt und Mobilität zuvor erneut am 07.09.2021 vorgestellt.

 

Bauprogramm der Bauabschnitte 4.1 und 4.2

Lage

Der 4. Bauabschnitt umfasst den Bereich Stiftsplatz, Kurze Straße und einen Teilbereich des Kirchplatzes. Der Bauabschnitt ist in die Teilabschnitte 4.1 und 4.2 unterteilt, das Brückenbauwerk Stiftsplatz liegt im BA 4.1 (siehe Übersichtslageplan in Anlage 1).

Maßnahmen

Grundsätzlich umfasst der barrierefreie Umbau der Straßen und Gehwege im 4. BA die gleichen Maßnahmen und Gestaltungsgrundsätze, die bereits in den Bauabschnitten 1 und 2 umgesetzt wurden.

 

 

 

In der Hauptsache geht es dabei um die grundhafte Erneuerung der Straßen und Gehwege, damit einhergehend die Angleichung des Niveaus, die Verbreiterung bzw. Neuanlage von angemessen breiten Gehwegen (sog. „Komfortwege“), die Schaffung von barrierefreien Querungsmöglichkeiten und grundsätzlich auch um die Beseitigung von Barrieren auf den Wegen. Insgesamt wird damit auch das Ziel einer gestalterischen Aufwertung des Ortskerns verfolgt. Die Gestaltungsgrundsätze des 1. und 2. Bauabschnitts werden im 4. BA aufgenommen und fortgeführt, hierzu zählen insbesondere die Materialauswahl und der Straßenquerschnitt.

Teilabschnitt 4.1, Ausführungsvariante I, Naturstein

Der Teilabschnitt 4.1 umfasst den gesamten Bereich des Stiftsplatzes, des Brückenbauwerks und der Straße Kirchplatz bis zum Lückenschluss zum 1. BA (siehe Anlage 1).

Im Bereich des Stiftsplatzes werden die Fahrbahn und die Rinne erneuert. Gemäß den Gestaltungsgrundsätzen des 1. und des 2. BA wird der eigentliche Stiftsplatz (Fahrbahn) in Naturstein und die Rinne in Betonstein wiederhergestellt. In der Neustrukturierung dieses Bereichs soll die Fahrbahn etwas schmaler und der angrenzende begehbare Bereich etwas breiter gefasst werden. Die neuen Betonsteinrinnen werden hierfür ein Stück nach innen versetzt. Die Parkmöglichkeiten auf dem Stiftsplatz bleiben soweit wie möglich erhalten, wobei die Details im Zuge der Ausführungsplanung erarbeitet werden.

Im angrenzenden Randbereich der Fahrbahn ist vorgesehen, das Pflastermaterial herauszunehmen, die Baumscheiben zu vergrößern und ggf. mit wassergebundener Decke zu unterlegen. Die Betonpoller und die Strauchpflanzungen sollen zum großen Teil entfernt werden. Das schafft Transparenz für den Platz und bringt die Laternen als Gestaltungselemente wieder stärker zur Geltung. Die Baumreihen bleiben dabei erhalten, sodass der Charakter der Allee insgesamt stärker betont wird. Die Randbereiche der Fahrbahn werden in Betonstein (Riemchen, Klinkeroptik) ausgeführt.

Auf dem Platzbereich vor dem Rathaus werden zudem punktuell Mängel ausgebessert, der in der ursprünglichen Planung aus 2017 über den Stiftsplatz vorgesehene Fußweg entfällt. Das Fußwegenetz wurde im Verlauf der Planungen der Bauabschnitte in den letzten Jahren angepasst (siehe Anlage 2).

In der bekannten Engstelle an der Kirche (Kirchstraße) wird – da der Platz für die separate Anlage von Straße und Gehweg nicht ausreicht – Betonsteinpflaster als Mischverkehrsfläche eingebaut, um auch hier einen barrierefreien Durchgang zu schaffen. Dieses Material wurde bereits am gegenüberliegenden Kreuzungsbereich Burgstraße eingesetzt und wird somit hier wieder aufgenommen.

Bereich Brückenbauwerk Stiftsplatz

Für die Oberflächengestaltung des gesamten Bereichs Brückenbauwerk Stiftsplatz wird gemäß Ratsbeschluss die Vorzugsvariante 1b in die Planung von nts übernommen, die Materialauswahl entspricht den bisherigen Umbauplanungen im Ortskern. (siehe Anlage 2). Die Parkplätze im Kurvenbereich entfallen nunmehr insbesondere aus verkehrsrechtlichen Gründen voraussichtlich in der Neuplanung, wobei auch hier die Details der Ausführungsplanung vorbehalten bleiben.

Für die Erneuerung des darunter liegenden technischen Brückenbauwerks liegt bereits eine Planung des beauftragten Büros vor.

 

 

 

Im Bereich des Brückenbauwerks befinden sich zudem einige Bäume, insgesamt 6 waren Gegenstand einer genaueren Begutachtung am 11.05.2021 (siehe Anlage 5). Nach Einschätzung des Baumgutachters können jedoch mindestens 4 dieser Bäume aufgrund der baulichen Erneuerung des Brückenbauwerks bzw. aufgrund der neu geplanten Straßenführung aller Voraussicht nach nicht erhalten bleiben. 2 Bäume können voraussichtlich direkt an ihrem jetzigen Standort ersetzt werden. Ersatzpflanzungen von voraussichtlich weiteren 3 Bäumen sind vorgesehen (siehe Anlage 3).

Der Gutachter ist in der Sitzung anwesend und steht für Erläuterungen und Rückfragen zur Verfügung.

 

Teilabschnitt 4.1, Ausführungsvariante II, Betonstein

Die Ausführungsvariante II unterscheidet sich von der oben beschriebenen Ausführungsvariante I lediglich in dem verwendeten Material. Die baulichen Maßnahmen sind weitgehend identisch. In dieser Variante wird jedoch anstelle des Natursteinpflasters Betonsteinpflaster eingebaut. Es handelt sich dabei um dasselbe Betonsteinpflaster aus dem Bereich der Mischverkehrsfläche im 1. BA. Dieses Material hat im Vergleich zum Naturstein Vorteile insbesondere in Bezug auf den Preis und die Haltbarkeit bzw. Beständigkeit bei Schub- und Scherkräften.

Teilabschnitt 4.2

Der Teilabschnitt 4.2 umfasst den Bereich westlich des Brückenbauwerks, im Wesentlichen die Kurze Straße bis zur Einmündung Heriburgstraße (siehe Anlage 1).

Der Materialwechsel vom Naturstein zu Asphalt ist ungefähr auf der Höhe des Materialwechsels im aktuellen Bestand vorgesehen. Auf der rechten Seite der Kurzen Straße in Laufrichtung Heriburgstraße wird wie auch ursprünglich vorgesehen ein Fußweg angelegt.

Zeitplan

Maßgeblich für den Zeitpunkt der Umsetzung des 4. BA ist das Vorliegen eines positiven Bewilligungsbescheids des Fördermittelgebers und der Beschluss über den Haushalt der Gemeinde Nottuln für das Jahr 2022. Liegen diese rechtzeitig im Frühjahr vor, kann die Vergabe vorbereitet werden. Der Baubeginn könnte dann im Anschluss an die Ausschreibung im Sommer 2022 erfolgen.

Der Baubeginn des 4. BA (hier 4.1) ist jedoch auch und in erster Linie abhängig von einem möglichen Baubeginn des technischen Brückenbauwerks Stiftsplatz. Diese beiden großen Baumaßnahmen können nicht parallel umgesetzt werden, müssen in der Bauausführung aufeinander abgestimmt und in der Bauabfolge mit den regelmäßigen Veranstaltungen im Ortskern koordiniert werden. Insofern soll das technische Brückenbauwerk eingebaut werden, sobald die Genehmigung für die Planung vorliegt. Der Zeitrahmen für die mögliche Umsetzung erstreckt sich dabei von Herbst/Winter 2021 bis zum Frühjahr/Sommer 2022, abhängig von internen (insbes. Haushalt) und externen Rahmenbedingungen (Vergabe, Wetter etc.). Die Umsetzung des 4. BA (hier 4.1) orientiert sich an diesem Zeitrahmen. Die Bauzeit wird ungefähr 3-4 Monate in Anspruch nehmen. Maßgabe für die Fertigstellung ist wie in der Vergangenheit auch ein Zeitpunkt deutlich vor dem Martini-Markt 2022. Die Abwicklung des BA 4.2 kann insoweit frühestens 2023 erfolgen.

 

Beteiligung der Anlieger

Gemäß Ratsbeschluss vom 01.12.2020 über die Vorzugsvariante 1b zur Gestaltung der Oberfläche Brückenbauwerk Stiftsplatz sind die Anlieger hieran zu beteiligen. Im Beschluss heißt es wie folgt: „Die Verwaltung wird damit beauftragt, auf Grundlage der Vorzugsvariante 1b eine Beteiligung der Anlieger an der Planung für die städtebauliche Gestaltung der Platzsituation durchzuführen.“ (VL 050/2020/2).

Eine entsprechende Beteiligung der Anlieger ist für die Sommerpause geplant. Die inhaltlichen Spielräume für die Beteiligung sind durch den Ratsbeschluss der Variante 1b jedoch bereits vorgegeben. Das Beteiligungsformat muss an die dann geltende Corona-Schutzverordnung angepasst werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2021 sind insgesamt 110.000 Euro für die Planung des 4. BA eingestellt.

Die förderfähigen Baukosten wurden in einer Kostenschätzung basierend auf der vorliegenden Entwurfsplanung mit einer Höhe von insgesamt 1.047.000 € ermittelt. Hiervon entfallen 676.000 € (Ausführungsvariante I, Naturstein) bzw. 631.000 € brutto (Ausführungsvariante II, Betonstein) auf den Abschnitt 4.1 und 371.000 € brutto auf den Abschnitt 4.2.

Entsprechend dem politischen Auftrag ist geplant, für den 4. BA zum 30.09.2021 einen Antrag auf Städtebaufördermittel bei der Bezirksregierung Münster einzureichen. Ob und in welchem Umfang Fördermittel bewilligt werden, ist heute noch unklar. Die Förderquote liegt in diesem Jahr erneut bei 60%.

KAG-Beitragspflicht

Analog zu den bisherigen Umbaumaßnahmen im Ortskern ist auch für den 4. BA eine eingehende Rechtsprüfung darüber nötig, ob die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führt. Eine abschließende Aussage zu einer KAG-Beitragspflicht und deren Umfang kann somit erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

In diesem Zusammenhang ist auch das zum 01.01.2020 geänderte KAG NRW zu beachten, das durch ein Förderprogramm des Landes flankiert wird. Mit der Förderung soll eine Entlastung der Beitragsschuldner erreicht werden. Unter Maßgabe der entsprechenden Förderrichtlinie wird die Gemeinde dann einen Antrag stellen.

 


Anlagen:

Anlage 1 Übersichtslageplan der Bauabschnitte

Anlage 2: Präsentation nts

Anlage 3: Entwurfsplanung (Ausführungsvariante I, Naturstein)

Anlage 4: Entwurfsplanung (Ausführungsvariante II, Betonstein)

Anlage 5: Baumgutachten