Beschlussvorschlag:
Der Planung für den 4. BA des
barrierefreien Umbaus des Nottulner Ortskerns in Ausführungsvariante I (siehe
Anlage 2-3) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, diese
Planung zur Ausführungsreife zu bringen. Die Planung wird dem Ausschuss
für Umwelt und Mobilität vor Fördermittelantragstellung erneut zur Beratung
vorgelegt.
Mit Vorliegen des Fördermittelbescheids und
eines entsprechenden Beschlusses über den Haushalt der Gemeinde Nottuln für das
Jahr 2022 können die Leistungen ausgeschrieben werden.
Sachverhalt:
Das Vorhaben zum barrierefreien Umbau der Straßen
und Gehwege im Ortskern von Nottuln sieht heute insgesamt 4 Bauabschnitte zur
stufenweisen Umsetzung vor. Die Bauabschnitte bauen insofern aufeinander auf,
als dass die Abschnitte 1-3 die Straßenführung Kirchplatz – Stiftsstraße bis
zur Einmündung in den Potthoff umgestalten. Der 4. Bauabschnitt umfasst,
aufgeteilt in die Teilabschnitte 4.1 und 4.2, den Bereich Stiftsplatz, Kurze
Straße und einen Teilbereich des Kirchplatzes. Mit Fertigstellung der 4
Bauabschnitte sind die im Maßnahmenkonzept definierten wesentlichen
Wegebeziehungen gemäß der dort beschriebenen Zielsetzung im Ortskern
barrierefrei umgestaltet.
Die Fortführung der Umsetzung des Konzeptes im
Bauabschnitt 4 wurde zuletzt in der Ausschusssitzung am 05.05.2020, in der
Ratssitzung im Mai 2020 (VL 050/2020) und in der Sitzung des HFA am 02.03.2021
(VL 019/2021) beraten. Hier wurde die weitere Planung des 4. BA in seinem
aktuellen Umfang beschlossen, wobei die ursprüngliche Planung des 4. BA
räumlich und inhaltlich erweitert wurde. Insbesondere der Bereich der Straße
Stiftsplatz, der fehlende Lückenschluss zum Bauabschnitt 1 im Bereich
Kirchplatz und die dringende Sanierung des Brückenbauwerks Stiftsplatz sind in
der Planung nun berücksichtigt.
Die Maßnahmen im Kreuzungsbereich
Stiftsplatz/Kurze Straße/Kirchstraße hat die Gemeinde Nottuln zum Anlass
genommen, zeitgleich auch die Platzgestaltung an der Oberfläche neu zu planen,
die Brücke zu öffnen und nicht zuletzt auch den Nonnenbach erlebbarer zu
machen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 aus diesen Entwürfen eine
Vorzugsvariante 1b für die weitere Umsetzung beschlossen (s. VL 050/2020/2).
Diese Gestaltungsvariante ist fester Bestandteil der Planungen des 4. BA.
In der heutigen Sitzung soll nunmehr das
Bauprogramm für den 4. BA vorgestellt, beraten und zum Beschluss vorgelegt
werden. Das beauftragte Planungsbüro nts, vertreten durch Herrn Suhre, wird das
Programm in der Sitzung vorstellen. Die Präsentation ist dieser Vorlage bereits
als Anlage 2 beigefügt. Der heutige Beschluss ist maßstabsbildend für die
weitere Ausführungsplanung und damit auch Grundlage für die Einreichung eines
Antrags auf Städtebaufördermittel zum Stichtag 30.09.2021 für eine Förderung in
2022. Die Ausführungsplanung wird dem Ausschuss für Umwelt und Mobilität zuvor
erneut am 07.09.2021 vorgestellt.
Bauprogramm der Bauabschnitte 4.1 und 4.2
Lage
Der 4. Bauabschnitt umfasst den Bereich
Stiftsplatz, Kurze Straße und einen Teilbereich des Kirchplatzes. Der
Bauabschnitt ist in die Teilabschnitte 4.1 und 4.2 unterteilt, das
Brückenbauwerk Stiftsplatz liegt im BA 4.1 (siehe Übersichtslageplan in Anlage
1).
Maßnahmen
Grundsätzlich umfasst der barrierefreie Umbau der
Straßen und Gehwege im 4. BA die gleichen Maßnahmen und Gestaltungsgrundsätze,
die bereits in den Bauabschnitten 1 und 2 umgesetzt wurden.
In der Hauptsache geht es dabei um die grundhafte
Erneuerung der Straßen und Gehwege, damit einhergehend die Angleichung des
Niveaus, die Verbreiterung bzw. Neuanlage von angemessen breiten Gehwegen (sog.
„Komfortwege“), die Schaffung von barrierefreien Querungsmöglichkeiten und
grundsätzlich auch um die Beseitigung von Barrieren auf den Wegen. Insgesamt
wird damit auch das Ziel einer gestalterischen Aufwertung des Ortskerns
verfolgt. Die Gestaltungsgrundsätze des 1. und 2. Bauabschnitts werden im 4. BA
aufgenommen und fortgeführt, hierzu zählen insbesondere die Materialauswahl und
der Straßenquerschnitt.
Teilabschnitt 4.1, Ausführungsvariante I,
Naturstein
Der Teilabschnitt 4.1 umfasst den gesamten Bereich
des Stiftsplatzes, des Brückenbauwerks und der Straße Kirchplatz bis zum
Lückenschluss zum 1. BA (siehe Anlage 1).
Im Bereich des Stiftsplatzes werden die Fahrbahn
und die Rinne erneuert. Gemäß den Gestaltungsgrundsätzen des 1. und des 2. BA
wird der eigentliche Stiftsplatz (Fahrbahn) in Naturstein und die Rinne in
Betonstein wiederhergestellt. In der Neustrukturierung dieses Bereichs soll die
Fahrbahn etwas schmaler und der angrenzende begehbare Bereich etwas breiter
gefasst werden. Die neuen Betonsteinrinnen werden hierfür ein Stück nach innen
versetzt. Die Parkmöglichkeiten auf dem Stiftsplatz bleiben soweit wie möglich
erhalten, wobei die Details im Zuge der Ausführungsplanung erarbeitet werden.
Im angrenzenden Randbereich der Fahrbahn ist
vorgesehen, das Pflastermaterial herauszunehmen, die Baumscheiben zu vergrößern
und ggf. mit wassergebundener Decke zu unterlegen. Die Betonpoller und die
Strauchpflanzungen sollen zum großen Teil entfernt werden. Das schafft
Transparenz für den Platz und bringt die Laternen als Gestaltungselemente
wieder stärker zur Geltung. Die Baumreihen bleiben dabei erhalten, sodass der
Charakter der Allee insgesamt stärker betont wird. Die Randbereiche der
Fahrbahn werden in Betonstein (Riemchen, Klinkeroptik) ausgeführt.
Auf dem Platzbereich vor dem Rathaus werden zudem
punktuell Mängel ausgebessert, der in der ursprünglichen Planung aus 2017 über
den Stiftsplatz vorgesehene Fußweg entfällt. Das Fußwegenetz wurde im Verlauf
der Planungen der Bauabschnitte in den letzten Jahren angepasst (siehe Anlage
2).
In der bekannten
Engstelle an der Kirche (Kirchstraße) wird – da der Platz für die separate
Anlage von Straße und Gehweg nicht ausreicht – Betonsteinpflaster als
Mischverkehrsfläche eingebaut, um auch hier einen barrierefreien Durchgang zu
schaffen. Dieses Material wurde bereits am gegenüberliegenden Kreuzungsbereich
Burgstraße eingesetzt und wird somit hier wieder aufgenommen.
Bereich Brückenbauwerk Stiftsplatz
Für die Oberflächengestaltung des gesamten
Bereichs Brückenbauwerk Stiftsplatz wird gemäß Ratsbeschluss die
Vorzugsvariante 1b in die Planung von nts übernommen, die Materialauswahl
entspricht den bisherigen Umbauplanungen im Ortskern. (siehe Anlage 2). Die
Parkplätze im Kurvenbereich entfallen nunmehr insbesondere aus
verkehrsrechtlichen Gründen voraussichtlich in der Neuplanung, wobei auch hier
die Details der Ausführungsplanung vorbehalten bleiben.
Für die Erneuerung des darunter liegenden
technischen Brückenbauwerks liegt bereits eine Planung des beauftragten Büros
vor.
Im Bereich des Brückenbauwerks befinden sich zudem
einige Bäume, insgesamt 6 waren Gegenstand einer genaueren Begutachtung am
11.05.2021 (siehe Anlage 5). Nach Einschätzung des
Baumgutachters können jedoch mindestens 4 dieser Bäume aufgrund der baulichen
Erneuerung des Brückenbauwerks bzw. aufgrund der neu geplanten Straßenführung
aller Voraussicht nach nicht erhalten bleiben. 2 Bäume können voraussichtlich
direkt an ihrem jetzigen Standort ersetzt werden. Ersatzpflanzungen von
voraussichtlich weiteren 3 Bäumen sind vorgesehen (siehe Anlage 3).
Der Gutachter ist in der Sitzung anwesend und
steht für Erläuterungen und Rückfragen zur Verfügung.
Teilabschnitt
4.1, Ausführungsvariante II, Betonstein
Die Ausführungsvariante II unterscheidet sich von
der oben beschriebenen Ausführungsvariante I lediglich in dem verwendeten
Material. Die baulichen Maßnahmen sind weitgehend identisch. In dieser Variante
wird jedoch anstelle des Natursteinpflasters Betonsteinpflaster eingebaut. Es
handelt sich dabei um dasselbe Betonsteinpflaster aus dem Bereich der
Mischverkehrsfläche im 1. BA. Dieses Material hat im Vergleich zum Naturstein
Vorteile insbesondere in Bezug auf den Preis und die Haltbarkeit bzw. Beständigkeit
bei Schub- und Scherkräften.
Teilabschnitt 4.2
Der Teilabschnitt 4.2 umfasst den Bereich westlich
des Brückenbauwerks, im Wesentlichen die Kurze Straße bis zur Einmündung
Heriburgstraße (siehe Anlage 1).
Der Materialwechsel vom Naturstein zu Asphalt ist
ungefähr auf der Höhe des Materialwechsels im aktuellen Bestand vorgesehen. Auf
der rechten Seite der Kurzen Straße in Laufrichtung Heriburgstraße wird wie
auch ursprünglich vorgesehen ein Fußweg angelegt.
Maßgeblich für
den Zeitpunkt der Umsetzung des 4. BA ist das Vorliegen eines positiven
Bewilligungsbescheids des Fördermittelgebers und der Beschluss über den
Haushalt der Gemeinde Nottuln für das Jahr 2022. Liegen diese rechtzeitig im
Frühjahr vor, kann die Vergabe vorbereitet werden. Der Baubeginn könnte dann im
Anschluss an die Ausschreibung im Sommer 2022 erfolgen.
Der Baubeginn des
4. BA (hier 4.1) ist jedoch auch und in erster Linie abhängig von einem
möglichen Baubeginn des technischen Brückenbauwerks Stiftsplatz. Diese beiden
großen Baumaßnahmen können nicht parallel umgesetzt werden, müssen in der
Bauausführung aufeinander abgestimmt und in der Bauabfolge mit den regelmäßigen
Veranstaltungen im Ortskern koordiniert werden. Insofern soll das technische
Brückenbauwerk eingebaut werden, sobald die Genehmigung für die Planung
vorliegt. Der Zeitrahmen für die mögliche Umsetzung erstreckt sich dabei von
Herbst/Winter 2021 bis zum Frühjahr/Sommer 2022, abhängig von internen (insbes.
Haushalt) und externen Rahmenbedingungen (Vergabe, Wetter etc.). Die Umsetzung
des 4. BA (hier 4.1) orientiert sich an diesem Zeitrahmen. Die Bauzeit wird
ungefähr 3-4 Monate in Anspruch nehmen. Maßgabe für die Fertigstellung ist wie
in der Vergangenheit auch ein Zeitpunkt deutlich vor dem Martini-Markt 2022.
Die Abwicklung des BA 4.2 kann insoweit frühestens 2023 erfolgen.
Beteiligung der Anlieger
Gemäß Ratsbeschluss vom 01.12.2020 über die
Vorzugsvariante 1b zur Gestaltung der Oberfläche Brückenbauwerk Stiftsplatz
sind die Anlieger hieran zu beteiligen. Im Beschluss heißt es wie folgt: „Die
Verwaltung wird damit beauftragt, auf Grundlage der Vorzugsvariante 1b eine
Beteiligung der Anlieger an der Planung für die städtebauliche Gestaltung der
Platzsituation durchzuführen.“ (VL 050/2020/2).
Eine entsprechende
Beteiligung der Anlieger ist für die Sommerpause geplant. Die inhaltlichen
Spielräume für die Beteiligung sind durch den Ratsbeschluss der Variante 1b
jedoch bereits vorgegeben. Das Beteiligungsformat muss an die dann geltende
Corona-Schutzverordnung angepasst werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2021 sind insgesamt 110.000 Euro für
die Planung des 4. BA eingestellt.
Die förderfähigen Baukosten wurden in einer
Kostenschätzung basierend auf der vorliegenden Entwurfsplanung mit einer Höhe
von insgesamt 1.047.000 € ermittelt. Hiervon entfallen 676.000 €
(Ausführungsvariante I, Naturstein) bzw. 631.000 € brutto (Ausführungsvariante
II, Betonstein) auf den Abschnitt 4.1 und 371.000 € brutto auf den Abschnitt
4.2.
Entsprechend dem
politischen Auftrag ist geplant, für den 4. BA zum 30.09.2021 einen Antrag auf
Städtebaufördermittel bei der Bezirksregierung Münster einzureichen. Ob und in
welchem Umfang Fördermittel bewilligt werden, ist heute noch unklar. Die
Förderquote liegt in diesem Jahr erneut bei 60%.
KAG-Beitragspflicht
Analog zu den bisherigen Umbaumaßnahmen im
Ortskern ist auch für den 4. BA eine eingehende Rechtsprüfung darüber nötig, ob
die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führt. Eine
abschließende Aussage zu einer KAG-Beitragspflicht und deren Umfang kann somit
erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.
In diesem Zusammenhang ist auch das zum 01.01.2020
geänderte KAG NRW zu beachten, das durch ein Förderprogramm des Landes
flankiert wird. Mit der Förderung soll eine Entlastung der Beitragsschuldner
erreicht werden. Unter Maßgabe der entsprechenden Förderrichtlinie wird die
Gemeinde dann einen Antrag stellen.
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtslageplan der
Bauabschnitte
Anlage 2: Präsentation nts
Anlage 3: Entwurfsplanung
(Ausführungsvariante I, Naturstein)
Anlage 4: Entwurfsplanung
(Ausführungsvariante II, Betonstein)
Anlage 5: Baumgutachten