Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird damit beauftragt,
die Planung des 4. Bauabschnitts „barrierefreier Umbau Ortskern Nottuln“
entsprechend der Darstellung in Anlage 1 (Übersicht der Bauabschnitte)
weiterzuentwickeln. Die Entwurfsplanung wird dabei entsprechend der Darstellung
in Anlage 1 und in dieser Vorlage erweitert bzw. angepasst. Die hieraus
entstehenden konkretisierten Planungen werden der Politik zu einem späteren
Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.
2. Die zeitliche Reihenfolge der Umsetzung
der Bauabschnitte des Gesamtkonzeptes „Barrierefreier Umbau Ortskern“ wird an
die akuten Handlungserfordernisse im Bereich Brückenbauwerk Stiftsplatz
angepasst: zunächst wird der Bauabschnitt 4.1, dann BA 4.2 und zu einem
späteren Zeitpunkt der BA 3 umgesetzt.
3. Die Verwaltung wird damit beauftragt,
einen Antrag auf Städtebaufördermittel für den 4. BA in den hier beschlossenen
Abmessungen zum Stichtag 30.09.2021 einzureichen.
Sachverhalt:
Das Vorhaben zum barrierefreien Umbau der Straßen
und Gehwege im Ortskern von Nottuln (Maßnahmenkonzept, Mai 2013) wurde in der
Vergangenheit seit 2012 in vielen Ausschusssitzungen behandelt. Mit Beschluss
des integrierten Handlungskonzeptes Ortskern Nottuln im Dezember 2015 wurde die
schrittweise Umsetzung der Maßnahmen beschlossen, ursprünglich in drei
Bauabschnitten. Diese wurden im weiteren Fortgang der Umsetzung und der
Planungen in vier Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt (BA) wurde
im Jahr 2017 umgesetzt, der 2. BA wurde im Jahr 2019 fertiggestellt. An den 2.
BA sollte sich gemäß Planung der 3. BA anschließen. Dieser knüpft an das
Ausbauende des 2. BA auf der Stiftsstraße an und erstreckt sich entlang der
Stiftsstraße bis zur Einmündung in die Straße Potthoff (s. Anlage 1 Übersichtsplan
Bauabschnitte).
Die Fortführung der Umsetzung des Konzeptes in den
Bauabschnitten 3 und 4 wurde zuletzt in der Ausschusssitzung am 05.05.2020 und
der Ratssitzung
im Mai 2020 beraten (VL 050/2020). Demnach sollten die Planungen sowohl des 3. BA
als auch des 4. BA fortgeführt werden.
Das Maßnahmenkonzept sieht heute insgesamt 4
Bauabschnitte zur stufenweisen Umsetzung vor. Die Bauabschnitte bauen insofern
aufeinander auf, als dass die Abschnitte 1-3 die Straßenführung Kirchplatz –
Stiftsstraße bis zur Einmündung in den Potthoff umgestalten. Der 4.
Bauabschnitt umfasst den Bereich Stiftsplatz, Kurze Straße und einen
Teilbereich des Kirchplatzes. Mit Fertigstellung der 4 Bauabschnitte sind die
im Maßnahmenkonzept definierten wesentlichen Wegebeziehungen gemäß der dort
beschriebenen Zielsetzung im Ortskern barrierefrei umgestaltet.
Im Ortskern der Gemeinde Nottuln befindet sich im
Kreuzungsbereich Stiftsplatz (Stiftsplatz/Kurze Straße/Kirchstraße) über dem
Nonnenbach ein großflächig überbautes Brückenbauwerk. Bei einer Brückenprüfung
im Oktober 2018 wurden statische Mängel festgestellt, die Brücke ist seitdem
auf 3,5 Tonnen abgelastet. Aufgrund des Ergebnisses der Bauwerksprüfungen nach
DIN 1076 werden jährliche Sonderprüfungen durchgeführt, um die Standsicherheit
jeweils wieder für einen kurzen Folgezeitraum zu testieren. Bei jeder Prüfung
besteht das Risiko, dass das Brückenbauwerk mit sofortiger Wirkung für den
Fahrzeugverkehr geschlossen werden muss. Im Ergebnis muss das Bauwerk in Kürze
erneuert werden.
Diese notwendige Baumaßnahme hat die Gemeinde
Nottuln zum Anlass genommen, zeitgleich auch die Platzgestaltung an der
Oberfläche neu zu planen, die Brücke zu öffnen und nicht zuletzt auch den
Nonnenbach erlebbarer zu machen. Dazu wurde im letzten Jahr ein Planungsauftrag
für die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs in mehreren Varianten
vergeben. Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 aus diesen Entwürfen eine
Vorzugsvariante 1b für die weitere Umsetzung beschlossen (s. VL 050/2020/2).
Dies war insbesondere auch deshalb wichtig, weil
die Abmessungen des Brückenbauwerks aus dem städtebaulichen Entwurf im weiteren
Verlauf als Grundlage für die Umplanung des technischen Brückenbauwerks dienen
sollen. Spätestens wenn die Planung des Brückenwerks fortgeschritten ist, sind
die zugrundeliegenden Maße nicht mehr veränderbar.
Der Bereich des Brückenbauwerks liegt im bisher
geplanten Bereich des 4. BA des barrierefreien Ortskerns. Vor diesem
Hintergrund besteht nun die Chance und Möglichkeit, den gesamten Bereich des 4.
BA einschließlich des Stiftsplatzes, des Brückenbauwerks, der Kurzen Straße und
des Kirchplatzes in einem gemeinsamen Planungsansatz zu überplanen und neu zu
gestalten.
Auf Grundlage der fachlichen Planungs- bzw. Gestaltungsnotwendigkeiten im Ortskern ergeben sich aus Sicht der Verwaltung folgende erweiterte Abmessungen für den 4. BA:
Planung des 4.
Bauabschnitts: Integration der Straße Stiftsplatz, des Lückenschlusses zum 1.
BA und des Brückenbauwerks Stiftsplatz
Die Planungen für den 4. BA wurden mit dem
Beschluss aus letztem Jahr wieder aufgenommen und weiterentwickelt. Der 4. BA
umfasst ursprünglich einen Teilbereich des Stiftsplatzes, die Kurze Straße und
einen Teil der Straße Kirchplatz. Diese ursprüngliche Planung des 4. BA muss um
neue Sachverhalte und Handlungserfordernisse erweitert werden. Dazu zählen
insbesondere der Bereich der Straße Stiftsplatz, der fehlende Lückenschluss zum
Bauabschnitt 1 im Bereich Kirchplatz und die dringende Sanierung des
Brückenbauwerks Stiftsplatz.
Der Lückenschluss zwischen den Bauabschnitten 4
und 1, im Wesentlichen ist dies der Bereich der Hausnummern Kirchplatz 11-8
(Blaudruckerei), ist aufgrund des schlechten Zustands der Pflasterung und der
Raumaufteilung in diesem Bereich (Unebenheiten, Brüche, schlechte
Platzaufteilung und Platzmangel) fachlich dringend angezeigt. Er dient dem
Gesamtkonzept im Sinne der konsequenten Schaffung und Verbindung der
barrierefreien Wege im Ortskern.
Im Straßenverlauf des Stiftsplatzes hat zudem das
Pflaster im Sommer 2018 durch den Lindentau umfänglich Schaden genommen. Die
gebrochenen Pflastersteine sind an vielen Stellen durch den Klebeeffekt aus der
Fahrbahn herausgezogen worden und haben in der Folge Löcher in der
Pflasterdecke hinterlassen. Diese wurden im Nachgang provisorisch geschlossen.
Aus fachlicher Sicht sollte die Fahrbahn in diesem Bereich erneuert werden. Es
bietet sich daher an, diesen Bereich im Rahmen einer weiteren Planung des 4. BA
mit zu berücksichtigen und im Sinne der Barrierefreiheit mit zu überplanen. Für Fußgänger werden im unteren Bereich des
Stiftsplatzes durch angleichende Maßnahmen in der Pflasterung die
Voraussetzungen geschaffen, hier den Stiftsplatz möglichst barrierefrei
Richtung Stiftsbrücke zu überqueren.
Das Maßnahmenkonzept „barrierefreier Ortskern“
wird an dieser Stelle wie ursprünglich geplant weiter fortgesetzt und die
aktuelle Sanierungsnotwendigkeit des Straßenbereichs Stiftsplatz kann jetzt
mitberücksichtigt werden.
Weiteres
Vorgehen und Zeitplan
Wegen der dringenden Notwendigkeit der Sanierung
des Brückenbauwerks Stiftsplatz ist inzwischen davon auszugehen, dass der
Bauabschnitt 4 entgegen der ursprünglich geplanten und insofern benannten
Reihenfolge in der Umsetzung gegenüber dem BA 3 vorgezogen werden muss.
Die weiterführenden Planungen für den 4. BA werden
auf der Grundlage des heutigen Beschlusses mit Hilfe eines externen Büros
fortgeführt. Durch die Integration der Straße Stiftsplatz und des
Lückenschlusses wird der Umfang des 4. BA insgesamt größer. Der Bauabschnitt
wird in die Bauabschnitte 4.1 und 4.2 unterteilt. Das Brückenbauwerk liegt in
BA 4.1., dieser soll daher zuerst umgesetzt werden.
Die weiter entwickelte Planung wird vor
Förderantragstellung den politischen Gremien erneut zur Beschlussfassung
vorgelegt. Die ermittelten Baukosten müssen in den Haushalt für 2022
eingebracht werden.
Entsprechend dem politischen Auftrag ist geplant,
zum 30.09.2021 einen Antrag auf Städtebaufördermittel einzureichen. Ob und in
welchem Umfang Fördermittel für den 4. BA bzw. von Teilmaßnahmen bewilligt
werden, ist heute noch unklar. Mit einem Bewilligungsbescheid wäre frühestens
im Frühjahr 2022 zu rechnen, mit einem Baubeginn demnach frühestens im Sommer
2022.
Der Baubeginn des 4. BA ist ebenfalls abhängig von
einem möglichen Baubeginn des technischen Brückenbauwerks Stiftsplatz. Diese
großen Baumaßnahmen müssen in der Bauausführung aufeinander abgestimmt und in
der Bauabfolge mit den regelmäßigen Veranstaltungen im Ortskern koordiniert werden.
Hier besteht die die Möglichkeit und ggf. auch Notwendigkeit, das technische
Brückenbauwerk ggf. bereits früher zu bauen.
Mit einem positiven Beschluss können die Planungen
der Maßnahme „barrierefreier Ortskern Nottuln, 4. BA“ fortgeführt und die
Umsetzung vorbereitet werden. Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss des
Haushaltes, der zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vorlag.
Finanzielle Auswirkungen:
Planungskosten
Für die nunmehr notwendigen neuen Planungen des 4.
BA fallen Planungskosten an. Durch die Berücksichtigung der Straße Stiftsplatz,
des Lückenschlusses zum 1. BA und des Gestaltungsentwurfs Brückenbauwerk
erhöhen sich sowohl die Planungs- als auch die Baukosten zusätzlich. Hier ist
eine Aufteilung der Kosten der Maßnahmen (Brückenbau, Straßenbau) zu
berücksichtigen. Für die Planung des technischen Brückenbauwerks sind bereits
Mittel im Haushalt 2018 eingestellt gewesen und für das Haushaltsjahr 2020
übertragen worden.
Im Haushaltsentwurf 2021 sind insgesamt 110.000
Euro für die Planung des 4. BA eingestellt. In der Kalkulation dieser
Planungsmittel wurden die heute zum Beschluss vorgelegten Erweiterungen bzw.
Anpassungen des 4. BA bereits berücksichtigt. Die entsprechenden Baukosten
wurden als Grundlage für die Berechnung der Planungskosten überschlägig
ermittelt.
Baukosten
Die anrechenbaren Baukosten wurden auf
Basis einer groben Kostenannahme (basierend auf den Abschnitten 1-3) mit einer
Höhe von 575.000 € netto für den Abschnitt 4.1 und mit einer Höhe von 400.000 €
netto für den Abschnitt 4.2 ermittelt. In der Kalkulation dieser Baukosten wurden die
heute zum Beschluss vorgelegten Erweiterungen bzw. Anpassungen des 4. BA
bereits berücksichtigt.
Für etwaige Mittel
aus der Städtebauförderung muss ebenso wie für den 3. BA zeitgleich auch für
den 4. BA erneut ein Förderantrag gestellt werden. Ob Fördermittel bewilligt
werden ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Die Förderquote liegt für die
Gemeinde Nottuln in diesem Jahr bei 60%.
KAG-Beitragspflicht
Analog zu den bisherigen Umbaumaßnahmen im
Ortskern ist auch für den 4. BA eine eingehende Rechtsprüfung darüber nötig, ob
die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führen. Eine
abschließende Aussage zu einer KAG-Beitragspflicht und deren Gegenstand kann
somit erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.
Anlagen:
Anlage
1 Übersichtsplan Bauabschnitte
barrierefreier Umbau Ortskern