Betreff
Maßnahmenkonzept "Barrierefreier Umbau des Ortskerns Nottuln" - Erweiterung und Anpassung des 4. Bauabschnitts
Vorlage
019/2021
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Planung des 4. Bauabschnitts „barrierefreier Umbau Ortskern Nottuln“ entsprechend der Darstellung in Anlage 1 (Übersicht der Bauabschnitte) weiterzuentwickeln. Die Entwurfsplanung wird dabei entsprechend der Darstellung in Anlage 1 und in dieser Vorlage erweitert bzw. angepasst. Die hieraus entstehenden konkretisierten Planungen werden der Politik zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.

2. Die zeitliche Reihenfolge der Umsetzung der Bauabschnitte des Gesamtkonzeptes „Barrierefreier Umbau Ortskern“ wird an die akuten Handlungserfordernisse im Bereich Brückenbauwerk Stiftsplatz angepasst: zunächst wird der Bauabschnitt 4.1, dann BA 4.2 und zu einem späteren Zeitpunkt der BA 3 umgesetzt.

3. Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen Antrag auf Städtebaufördermittel für den 4. BA in den hier beschlossenen Abmessungen zum Stichtag 30.09.2021 einzureichen. 


Sachverhalt:

Das Vorhaben zum barrierefreien Umbau der Straßen und Gehwege im Ortskern von Nottuln (Maßnahmenkonzept, Mai 2013) wurde in der Vergangenheit seit 2012 in vielen Ausschusssitzungen behandelt. Mit Beschluss des integrierten Handlungskonzeptes Ortskern Nottuln im Dezember 2015 wurde die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen beschlossen, ursprünglich in drei Bauabschnitten. Diese wurden im weiteren Fortgang der Umsetzung und der Planungen in vier Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt (BA) wurde im Jahr 2017 umgesetzt, der 2. BA wurde im Jahr 2019 fertiggestellt. An den 2. BA sollte sich gemäß Planung der 3. BA anschließen. Dieser knüpft an das Ausbauende des 2. BA auf der Stiftsstraße an und erstreckt sich entlang der Stiftsstraße bis zur Einmündung in die Straße Potthoff (s. Anlage 1 Übersichtsplan Bauabschnitte).

Die Fortführung der Umsetzung des Konzeptes in den Bauabschnitten 3 und 4 wurde zuletzt in der Ausschusssitzung am 05.05.2020 und der Ratssitzung im Mai 2020 beraten (VL 050/2020). Demnach sollten die Planungen sowohl des 3. BA als auch des 4. BA fortgeführt werden.

Das Maßnahmenkonzept sieht heute insgesamt 4 Bauabschnitte zur stufenweisen Umsetzung vor. Die Bauabschnitte bauen insofern aufeinander auf, als dass die Abschnitte 1-3 die Straßenführung Kirchplatz – Stiftsstraße bis zur Einmündung in den Potthoff umgestalten. Der 4. Bauabschnitt umfasst den Bereich Stiftsplatz, Kurze Straße und einen Teilbereich des Kirchplatzes. Mit Fertigstellung der 4 Bauabschnitte sind die im Maßnahmenkonzept definierten wesentlichen Wegebeziehungen gemäß der dort beschriebenen Zielsetzung im Ortskern barrierefrei umgestaltet.

Im Ortskern der Gemeinde Nottuln befindet sich im Kreuzungsbereich Stiftsplatz (Stiftsplatz/Kurze Straße/Kirchstraße) über dem Nonnenbach ein großflächig überbautes Brückenbauwerk. Bei einer Brückenprüfung im Oktober 2018 wurden statische Mängel festgestellt, die Brücke ist seitdem auf 3,5 Tonnen abgelastet. Aufgrund des Ergebnisses der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 werden jährliche Sonderprüfungen durchgeführt, um die Standsicherheit jeweils wieder für einen kurzen Folgezeitraum zu testieren. Bei jeder Prüfung besteht das Risiko, dass das Brückenbauwerk mit sofortiger Wirkung für den Fahrzeugverkehr geschlossen werden muss. Im Ergebnis muss das Bauwerk in Kürze erneuert werden.

Diese notwendige Baumaßnahme hat die Gemeinde Nottuln zum Anlass genommen, zeitgleich auch die Platzgestaltung an der Oberfläche neu zu planen, die Brücke zu öffnen und nicht zuletzt auch den Nonnenbach erlebbarer zu machen. Dazu wurde im letzten Jahr ein Planungsauftrag für die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs in mehreren Varianten vergeben. Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 aus diesen Entwürfen eine Vorzugsvariante 1b für die weitere Umsetzung beschlossen (s. VL 050/2020/2).

Dies war insbesondere auch deshalb wichtig, weil die Abmessungen des Brückenbauwerks aus dem städtebaulichen Entwurf im weiteren Verlauf als Grundlage für die Umplanung des technischen Brückenbauwerks dienen sollen. Spätestens wenn die Planung des Brückenwerks fortgeschritten ist, sind die zugrundeliegenden Maße nicht mehr veränderbar.

Der Bereich des Brückenbauwerks liegt im bisher geplanten Bereich des 4. BA des barrierefreien Ortskerns. Vor diesem Hintergrund besteht nun die Chance und Möglichkeit, den gesamten Bereich des 4. BA einschließlich des Stiftsplatzes, des Brückenbauwerks, der Kurzen Straße und des Kirchplatzes in einem gemeinsamen Planungsansatz zu überplanen und neu zu gestalten.

 

Auf Grundlage der fachlichen Planungs- bzw. Gestaltungsnotwendigkeiten im Ortskern ergeben sich aus Sicht der Verwaltung folgende erweiterte Abmessungen für den 4. BA:

Planung des 4. Bauabschnitts: Integration der Straße Stiftsplatz, des Lückenschlusses zum 1. BA und des Brückenbauwerks Stiftsplatz

Die Planungen für den 4. BA wurden mit dem Beschluss aus letztem Jahr wieder aufgenommen und weiterentwickelt. Der 4. BA umfasst ursprünglich einen Teilbereich des Stiftsplatzes, die Kurze Straße und einen Teil der Straße Kirchplatz. Diese ursprüngliche Planung des 4. BA muss um neue Sachverhalte und Handlungserfordernisse erweitert werden. Dazu zählen insbesondere der Bereich der Straße Stiftsplatz, der fehlende Lückenschluss zum Bauabschnitt 1 im Bereich Kirchplatz und die dringende Sanierung des Brückenbauwerks Stiftsplatz.

Der Lückenschluss zwischen den Bauabschnitten 4 und 1, im Wesentlichen ist dies der Bereich der Hausnummern Kirchplatz 11-8 (Blaudruckerei), ist aufgrund des schlechten Zustands der Pflasterung und der Raumaufteilung in diesem Bereich (Unebenheiten, Brüche, schlechte Platzaufteilung und Platzmangel) fachlich dringend angezeigt. Er dient dem Gesamtkonzept im Sinne der konsequenten Schaffung und Verbindung der barrierefreien Wege im Ortskern.

Im Straßenverlauf des Stiftsplatzes hat zudem das Pflaster im Sommer 2018 durch den Lindentau umfänglich Schaden genommen. Die gebrochenen Pflastersteine sind an vielen Stellen durch den Klebeeffekt aus der Fahrbahn herausgezogen worden und haben in der Folge Löcher in der Pflasterdecke hinterlassen. Diese wurden im Nachgang provisorisch geschlossen. Aus fachlicher Sicht sollte die Fahrbahn in diesem Bereich erneuert werden. Es bietet sich daher an, diesen Bereich im Rahmen einer weiteren Planung des 4. BA mit zu berücksichtigen und im Sinne der Barrierefreiheit mit zu überplanen. Für Fußgänger werden im unteren Bereich des Stiftsplatzes durch angleichende Maßnahmen in der Pflasterung die Voraussetzungen geschaffen, hier den Stiftsplatz möglichst barrierefrei Richtung Stiftsbrücke zu überqueren.

Das Maßnahmenkonzept „barrierefreier Ortskern“ wird an dieser Stelle wie ursprünglich geplant weiter fortgesetzt und die aktuelle Sanierungsnotwendigkeit des Straßenbereichs Stiftsplatz kann jetzt mitberücksichtigt werden.

Weiteres Vorgehen und Zeitplan

Wegen der dringenden Notwendigkeit der Sanierung des Brückenbauwerks Stiftsplatz ist inzwischen davon auszugehen, dass der Bauabschnitt 4 entgegen der ursprünglich geplanten und insofern benannten Reihenfolge in der Umsetzung gegenüber dem BA 3 vorgezogen werden muss.

Die weiterführenden Planungen für den 4. BA werden auf der Grundlage des heutigen Beschlusses mit Hilfe eines externen Büros fortgeführt. Durch die Integration der Straße Stiftsplatz und des Lückenschlusses wird der Umfang des 4. BA insgesamt größer. Der Bauabschnitt wird in die Bauabschnitte 4.1 und 4.2 unterteilt. Das Brückenbauwerk liegt in BA 4.1., dieser soll daher zuerst umgesetzt werden.

Die weiter entwickelte Planung wird vor Förderantragstellung den politischen Gremien erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Die ermittelten Baukosten müssen in den Haushalt für 2022 eingebracht werden.

Entsprechend dem politischen Auftrag ist geplant, zum 30.09.2021 einen Antrag auf Städtebaufördermittel einzureichen. Ob und in welchem Umfang Fördermittel für den 4. BA bzw. von Teilmaßnahmen bewilligt werden, ist heute noch unklar. Mit einem Bewilligungsbescheid wäre frühestens im Frühjahr 2022 zu rechnen, mit einem Baubeginn demnach frühestens im Sommer 2022.

Der Baubeginn des 4. BA ist ebenfalls abhängig von einem möglichen Baubeginn des technischen Brückenbauwerks Stiftsplatz. Diese großen Baumaßnahmen müssen in der Bauausführung aufeinander abgestimmt und in der Bauabfolge mit den regelmäßigen Veranstaltungen im Ortskern koordiniert werden. Hier besteht die die Möglichkeit und ggf. auch Notwendigkeit, das technische Brückenbauwerk ggf. bereits früher zu bauen.  

Mit einem positiven Beschluss können die Planungen der Maßnahme „barrierefreier Ortskern Nottuln, 4. BA“ fortgeführt und die Umsetzung vorbereitet werden. Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss des Haushaltes, der zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vorlag.


Finanzielle Auswirkungen:

Planungskosten

Für die nunmehr notwendigen neuen Planungen des 4. BA fallen Planungskosten an. Durch die Berücksichtigung der Straße Stiftsplatz, des Lückenschlusses zum 1. BA und des Gestaltungsentwurfs Brückenbauwerk erhöhen sich sowohl die Planungs- als auch die Baukosten zusätzlich. Hier ist eine Aufteilung der Kosten der Maßnahmen (Brückenbau, Straßenbau) zu berücksichtigen. Für die Planung des technischen Brückenbauwerks sind bereits Mittel im Haushalt 2018 eingestellt gewesen und für das Haushaltsjahr 2020 übertragen worden.

Im Haushaltsentwurf 2021 sind insgesamt 110.000 Euro für die Planung des 4. BA eingestellt. In der Kalkulation dieser Planungsmittel wurden die heute zum Beschluss vorgelegten Erweiterungen bzw. Anpassungen des 4. BA bereits berücksichtigt. Die entsprechenden Baukosten wurden als Grundlage für die Berechnung der Planungskosten überschlägig ermittelt.

Baukosten

Die anrechenbaren Baukosten wurden auf Basis einer groben Kostenannahme (basierend auf den Abschnitten 1-3) mit einer Höhe von 575.000 € netto für den Abschnitt 4.1 und mit einer Höhe von 400.000 € netto für den Abschnitt 4.2 ermittelt. In der Kalkulation dieser Baukosten wurden die heute zum Beschluss vorgelegten Erweiterungen bzw. Anpassungen des 4. BA bereits berücksichtigt.

Für etwaige Mittel aus der Städtebauförderung muss ebenso wie für den 3. BA zeitgleich auch für den 4. BA erneut ein Förderantrag gestellt werden. Ob Fördermittel bewilligt werden ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Die Förderquote liegt für die Gemeinde Nottuln in diesem Jahr bei 60%.

KAG-Beitragspflicht

Analog zu den bisherigen Umbaumaßnahmen im Ortskern ist auch für den 4. BA eine eingehende Rechtsprüfung darüber nötig, ob die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führen. Eine abschließende Aussage zu einer KAG-Beitragspflicht und deren Gegenstand kann somit erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.


Anlagen:

Anlage 1        Übersichtsplan Bauabschnitte barrierefreier Umbau Ortskern