hier: Vorstellung neuer Entwürfe als Reaktion auf den Beschluss zu VL 001/2019
Beschlussvorschlag:
Das Parallelverfahren zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 "Einkaufsbereich Rhodeplatz und ZOB Nottuln wird auf Grundlage des in der heutigen Ausschusssitzung vom 08.06.2020 vorgestellten Planentwurfs in Variante 1 fortgesetzt.
Sachverhalt:
In der
Beratung zu VL 001/2019 ist beschlossen worden, die in der Sache im Jahre 2019
vorgelegten Planentwürfe zur Erweiterung der Einzelhandelsimmobilien am
Rhodeplatz nicht weiter zu verfolgen. Insbesondere ist festgestellt worden,
dass eine Erweiterungsplanung für den Rat der Gemeinde nur dann
zustimmungsfähig erscheint, wenn der Rhodepark in seiner räumlichen Ausdehnung
unangetastet bleibt.
In der
Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vom
08.06.2020 wünscht der Investor nunmehr, die überarbeiteten Entwürfe erneut
vorzustellen. Unter Berücksichtigung der Anregungen aus den Diskussionen sind
dabei nunmehr drei Entwurfsvarianten entstanden, die den Anlagen 1-3 entnommen
werden können.
Verwaltungsseitig
wird Entwurfsvariante 1 zur weiteren Bearbeitung vorgeschlagen. Dieser
Vorschlag begründet sich darin, dass gerade aus verkehrstechnischer Sicht diese
Variante am meisten überzeugt. Insbesondere das Einfahren auf den
Parkplatzbereich kann in Variante 1 wegen der guten Einsehbarkeit des
kreuzenden Fußweges entlang der Heriburgstraße zuverlässig abgewickelt werden.
Das Ausfahrtverbot verhindert in Ergänzung dazu Unsicherheitsbereiche beim
Verlassen des Parkplatzes. Diesseits wird jedoch angeregt, zur weiteren
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Einfahrtsbereich an der Heriburgstraße die
letzten beiden Parkbuchten (Nr. 14 und 15) zu entfernen, um Kollisionen
zwischen einfahrenden und ausparkenden Fahrzeugen noch effektiver zu vermeiden.
Wollte
man – wie in Variante 2 verdeutlicht – diese Situation räumlich umkehren und
den Bereich an der Heriburgstraße künftig nur noch als Ausfahrt nutzen, so
könnte es zwar gelingen, etwaige Konflikte zwischen ausfahrenden und
ausparkenden Fahrzeugen in den Parkplatzbereich zu verlegen, was sich als
vorteilhaft darstellen kann. Gleichzeitig aber entstünde im Kreuzungsbereich
der Ausfahrt mit der Heriburgstraße eine wegen der nicht optimalen
Einsehbarkeit der kreuzenden Fahrbahn ungünstige Situation.
Variante
3, die von einer gänzlichen Abbindung der Heriburgstraße von der
Parkplatzsituation ausgeht, überzeugt hier am wenigsten. Schlechterdings
verlagerte sich bei Umsetzung dieser Variante der gesamte ein- und ausfahrende
Verkehr auf den Kreuzungsbereich an der Daruper Straße. Da dieser mit einer Lichtsignalanlage
geregelt ist, ließe sich aus Sicht der Verkehrssicherheit auch für diese Lösung
argumentieren. Im Hinblick auf die Leichtigkeit des Verkehrs und u.a. die
zusätzliche Belastung der Daruper Straße und der dortigen Anlieger aber,
unterliegt diese Variante im Ergebnis.
Bei
Zustimmung zu den Planentwürfen kann das zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen notwendige Bauleitplanverfahren künftig fortgeführt werden.
Dieses sieht dann insbesondere eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage der
geänderten Planung vor.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1 Variante 1
Anlage 2 Variante 2
Anlage 2 Variante 3