Betreff
78. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 "Einkaufsbereich Rhodeplatz und ZOB Nottuln"
hier: Vorstellung neuer Entwürfe als Reaktion auf den Beschluss zu VL 001/2019
Vorlage
001/2019/3
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Das Parallelverfahren zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 "Einkaufsbereich Rhodeplatz und ZOB Nottuln wird auf Grundlage des in der heutigen Ausschusssitzung vom 08.06.2020 vorgestellten Planentwurfs in Variante 1 fortgesetzt.


Sachverhalt:

In der Beratung zu VL 001/2019 ist beschlossen worden, die in der Sache im Jahre 2019 vorgelegten Planentwürfe zur Erweiterung der Einzelhandelsimmobilien am Rhodeplatz nicht weiter zu verfolgen. Insbesondere ist festgestellt worden, dass eine Erweiterungsplanung für den Rat der Gemeinde nur dann zustimmungsfähig erscheint, wenn der Rhodepark in seiner räumlichen Ausdehnung unangetastet bleibt.

In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen vom 08.06.2020 wünscht der Investor nunmehr, die überarbeiteten Entwürfe erneut vorzustellen. Unter Berücksichtigung der Anregungen aus den Diskussionen sind dabei nunmehr drei Entwurfsvarianten entstanden, die den Anlagen 1-3 entnommen werden können.

Verwaltungsseitig wird Entwurfsvariante 1 zur weiteren Bearbeitung vorgeschlagen. Dieser Vorschlag begründet sich darin, dass gerade aus verkehrstechnischer Sicht diese Variante am meisten überzeugt. Insbesondere das Einfahren auf den Parkplatzbereich kann in Variante 1 wegen der guten Einsehbarkeit des kreuzenden Fußweges entlang der Heriburgstraße zuverlässig abgewickelt werden. Das Ausfahrtverbot verhindert in Ergänzung dazu Unsicherheitsbereiche beim Verlassen des Parkplatzes. Diesseits wird jedoch angeregt, zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit im Einfahrtsbereich an der Heriburgstraße die letzten beiden Parkbuchten (Nr. 14 und 15) zu entfernen, um Kollisionen zwischen einfahrenden und ausparkenden Fahrzeugen noch effektiver zu vermeiden.

 

Wollte man – wie in Variante 2 verdeutlicht – diese Situation räumlich umkehren und den Bereich an der Heriburgstraße künftig nur noch als Ausfahrt nutzen, so könnte es zwar gelingen, etwaige Konflikte zwischen ausfahrenden und ausparkenden Fahrzeugen in den Parkplatzbereich zu verlegen, was sich als vorteilhaft darstellen kann. Gleichzeitig aber entstünde im Kreuzungsbereich der Ausfahrt mit der Heriburgstraße eine wegen der nicht optimalen Einsehbarkeit der kreuzenden Fahrbahn ungünstige Situation.

 

Variante 3, die von einer gänzlichen Abbindung der Heriburgstraße von der Parkplatzsituation ausgeht, überzeugt hier am wenigsten. Schlechterdings verlagerte sich bei Umsetzung dieser Variante der gesamte ein- und ausfahrende Verkehr auf den Kreuzungsbereich an der Daruper Straße. Da dieser mit einer Lichtsignalanlage geregelt ist, ließe sich aus Sicht der Verkehrssicherheit auch für diese Lösung argumentieren. Im Hinblick auf die Leichtigkeit des Verkehrs und u.a. die zusätzliche Belastung der Daruper Straße und der dortigen Anlieger aber, unterliegt diese Variante im Ergebnis.

 

Bei Zustimmung zu den Planentwürfen kann das zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen notwendige Bauleitplanverfahren künftig fortgeführt werden. Dieses sieht dann insbesondere eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage der geänderten Planung vor.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1        Variante 1
Anlage 2        Variante 2
Anlage 2        Variante 3