Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird damit beauftragt,
die Planung des 3. BA entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung
„Barrierefreiheit“ fortzuführen. Die Entwurfsplanung wird dabei unter
Berücksichtigung des politischen Beschlusses zum Erhalt der Platanen angepasst und
die Baumstandorte werden in die Planung integriert. Die hieraus entstehenden
konkretisierten Planungen werden der Politik zu einem späteren Zeitpunkt zur
Beschlussfassung vorgelegt.
2. Die Verwaltung wird damit beauftragt,
die Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten eines erneuten Antrags auf
Städtebaufördermittel für den 3. BA zu prüfen. Bei entsprechend positivem
Ergebnis dieser Prüfung soll ein Förderantrag zum Stichtag 30.09.2021
eingereicht werden.
3. Die Verwaltung wird weiterhin damit
beauftragt, die Planung des 4. BA aufzunehmen und diese weiter zu entwickeln.
Der dringenden Notwendigkeit der Sanierung des Brückenbauwerks Stiftsplatz wird
dabei wie mit dieser Vorlage gezeigt Rechnung getragen (s. Anlage 1).
Insbesondere hat die Verwaltung die Sanierung des Brückenbauwerks und die
Umsetzung des 4. BA baulich zu harmonisieren.
4. Die in dieser Sitzung vorgestellten
Entwurfsvarianten zur Platzgestaltung und den sich daraus ergebenden
Abmessungen des Brückenbauwerks Stiftsplatz werden zur Kenntnis genommen (s.
Anlage 2). Weiterhin wird zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss einer
Vorzugsvariante in der folgenden Sitzung des GUO am 09.06.2020 erfolgen soll.
5. Die Verwaltung wird damit beauftragt,
einen Antrag auf Städtebaufördermittel für den 4. BA zum Stichtag 30.09.2021
einzureichen.
Sachverhalt:
Das Vorhaben zum barrierefreien Umbau der Straßen
und Gehwege im Ortskern von Nottuln (Maßnahmenkonzept, Mai 2013) wurde in der
Vergangenheit seit 2012 in mehreren Ausschusssitzungen behandelt. Mit Beschluss
des integrierten Handlungskonzeptes Ortskern Nottuln im Dezember 2015 wurde die
schrittweise Umsetzung der Maßnahmen beschlossen, ursprünglich in drei
Bauabschnitten. Diese wurden im weiteren Fortgang der Umsetzung und der
Planungen in vier Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt (BA) wurde
im Jahr 2017 umgesetzt, der 2. BA wurde in 2019 fertiggestellt. An den 2. BA
sollte sich gemäß Planung der 3. BA anschließen. Dieser knüpft an das
Ausbauende des 2. BA auf der Stiftsstraße an und erstreckt sich entlang der
Stiftsstraße bis zur Einmündung in die Straße Potthoff (s. Anlage 1
Übersichtsplan Bauabschnitte).
Das Bauprogramm für den 3. BA wurde zuletzt in der
Ausschusssitzung am 10.09.2019 vorgestellt, beraten und zum Beschluss vorgelegt
(VL 133/2019). Die entsprechenden Beschlüsse wurden unter dem Vorbehalt
gefasst, die Ausführungsplanung zuvor erneut im Ausschuss vorzustellen. Der
Beschluss vom 10.09.2019 war ebenfalls Grundlage für die Einreichung eines
Antrags auf Städtebaufördermittel zum Stichtag 30.09.2019 für eine Förderung in
2020.
Hintergrund und Anlass für die erneute
Beratung des Entwurfs war insbesondere auch der geplante Umgang mit den
vorhandenen Bäumen (Platanen) entlang der Stiftsstraße. Der vorgelegte Entwurf
sah vor, die vorhandenen Bäume zu beseitigen und durch Neupflanzungen in
reduziertem Umfang am gleichen Standort zu ersetzen. Dieser Entwurf wurde in
der Ausschusssitzung am 28.01.2020 erörtert und beraten, der Ausschuss ist im
Ergebnis dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt und hat die Umsetzung
des Entwurfs beschlossen. Der 3. BA sollte vor diesem Hintergrund in 2020/21, abhängig vom
Zeitpunkt der Vorlage des Bewilligungsbescheids für Fördermittel, umgesetzt
werden.
Diesem positiven Beschluss des GUO folgte der Rat in seiner Sitzung am 18.02.2020 jedoch nicht, der Baubeschluss wurde mehrheitlich abgelehnt. Zugleich wurde kein alternativer Beschlussvorschlag insbesondere zum weiteren Vorgehen formuliert. Aus dieser Beschlusslage ergibt sich für die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt hinsichtlich der weiteren Umsetzung des Konzeptes „Barrierefreier Ortskern Nottuln“ jedenfalls kein eindeutiger Arbeitsauftrag.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist also unklar, in welchem
Bereich und in welchem Umfang die Planungen zur weiteren Umsetzung des
Maßnahmenkonzeptes „barrierefreier Umbau Ortskern“ fortgeführt werden sollen.
Das Maßnahmenkonzept sieht insgesamt 4
Bauabschnitte zur stufenweisen Umsetzung vor. Die Bauabschnitte bauen insofern
aufeinander auf, als dass die Abschnitte 1-3 die Straßenführung Kirchplatz –
Stiftsstraße bis zur Einmündung in den Potthoff umgestalten. Der 4. Bauabschnitt
umfasst den Bereich Stiftsplatz, Kurze Straße und einen Teilbereich des
Kirchplatzes. Mit Fertigstellung der 4 Bauabschnitte sind die im
Maßnahmenkonzept definierten wesentlichen Wegebeziehungen gemäß der dort
beschriebenen Zielsetzung im Ortskern barrierefrei umgestaltet.
Diese Vorlage dient nunmehr dazu, Klarheit über
den jetzigen Sachstand in Bezug auf die weitere Umsetzung zu schaffen und die
verschiedenen Handlungsoptionen aufzuzeigen, die sich in Anbetracht der
gegenwärtigen Beschlusslage bieten. Die entsprechende Beschlussfassung dient
sodann dazu, der Verwaltung einen klaren Arbeitsauftrag zu erteilen und
insoweit Handlungssicherheit – insbesondere im Rahmen des Förderantragswesens –
herzustellen.
Die Verwaltung weist zudem im Zusammenhang mit der
Ortskernentwicklung und der weiteren Planungen einleitend noch auf folgendes
hin:
Im Ortskern der Gemeinde Nottuln befindet sich im
Kreuzungsbereich Stiftsplatz (Stiftsplatz/Kurze Straße/Kirchstraße) über dem
Nonnenbach ein großflächig überbautes Brückenbauwerk. Bei einer Brückenprüfung
im Oktober 2018 wurden statische Mängel festgestellt, die Brücke ist seitdem
auf 3,5 Tonnen abgelastet. Aufgrund des Ergebnisses der Bauwerksprüfungen nach
DIN 1076 wurden jährliche Sonderprüfungen durchgeführt, um die Standsicherheit
jeweils wieder für einen kurzen Folgezeitraum zu testieren. Die nächste Prüfung
der Brücke erfolgt im November 2020. Bei jeder Prüfung besteht das Risiko, dass
das Brückenbauwerk mit sofortiger Wirkung für den Fahrzeugverkehr geschlossen werden
muss. Im Ergebnis muss das Bauwerk in Kürze erneuert werden.
Diese notwendige Baumaßnahme nimmt die Gemeinde
Nottuln zum Anlass, zeitgleich auch die Platzgestaltung an der Oberfläche neu
zu planen, die Brücke zu öffnen und nicht zuletzt auch den Nonnenbach
erlebbarer zu machen. Dazu wurde bereits ein Planungsauftrag für die
Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs in 3 Varianten vergeben.
Mittlerweile liegen der Verwaltung erste
Gestaltungsentwürfe des beauftragten Büros Wolters&Partner vor (s. Anlage
2). Diese Entwürfe werden in der Sitzung vorgestellt und insoweit zur Kenntnis
und anschließenden fraktionsinternen Beratung gegeben. Auf dieser Grundlage
soll dann in der nächsten Sitzung des GUO am 09.06.2020 eine Vorzugsvariante
für die weitere Planung beschlossen werden. Dies ist insbesondere auch deshalb
wichtig, weil die Abmessungen des Brückenbauwerks aus dem städtebaulichen
Entwurf im weiteren Verlauf als Grundlage für die Umplanung des technischen
Brückenbauwerks dienen sollen. Deswegen ist bereits hier der ausdrückliche
Hinweis angebracht, dass spätestens wenn die Planung des Brückenwerks
fortgeschritten ist, die zugrundeliegenden Maße nicht mehr veränderbar sind,
weshalb dieser Entscheidung besondere Bedeutung zukommt.
Der Bereich des Brückenbauwerks liegt im bisher
geplanten Bereich des 4. BA des barrierefreien Ortskerns. Vor diesem
Hintergrund besteht nun die Chance und Möglichkeit, den gesamten Bereich des 4.
BA einschließlich des Stiftsplatzes, des Brückenbauwerks, der Kurzen Straße und
des Kirchplatzes in einem gemeinsamen Planungsansatz zu überplanen und neu zu
gestalten.
Auf der Grundlage der oben dargestellten politischen Beschlüsse und der fachlichen Planungs- bzw. Gestaltungsnotwendigkeiten im Ortskern ergeben sich aus Sicht der Verwaltung folgende grundlegende Planungsaufgaben bzw. Handlungsstränge:
1. Fortführung
und modifizierte Neuplanung des 3. Bauabschnitts
Aus Sicht der Verwaltung bietet es sich an, die
Planung des 3. BA entsprechend der ursprünglichen Zielstellung „Barrierefreiheit“
nunmehr fortzuführen. Die Entwurfsplanung wird dabei unter Berücksichtigung des
politischen Beschlusses zum Erhalt der Platanen angepasst und die Baumstandorte
werden in die Planung integriert. Zum jetzigen Zeitpunkt kann auf die bereits
bestehende Planung grundsätzlich aufgebaut werden, auf aktuelle planerische
Grundlagen, z. B. Gutachten kann zurückgegriffen werden, was erhöhte
Planungskosten zu einem späteren Zeitpunkt vermeiden soll. Die ursprünglich
vorgesehene zeitliche Abfolge der Bauabschnitte wird fortgeführt und mit
Abschluss des 3. BA ist die Stiftsstraße vollständig barrierefrei umgebaut.
In diesem Zusammenhang ist jedoch zunächst zu
prüfen, ob und inwieweit unter Erhalt der Platanen die Zielstellung
„Barrierefreiheit“ überhaupt erreicht werden kann. Darüber hinaus ist zu
prüfen, ob vor diesem Hintergrund der 3. BA in dem bisher geplanten Umfang
realisiert werden kann (Ausbauende).
Der Politik wird somit schnellstmöglich eine
Alternativplanung, die den Erhalt der Platanen beinhaltet, zum Beschluss
vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen
Für die nunmehr notwendigen zusätzlichen bzw.
neuen Planungen unter Erhalt der Platanen fallen weitere Planungskosten an. Die
baulichen Maßnahmen zum Erhalt der Bäume im Pflaster (Wurzelbrücken bzw. -schutz
etc.) erhöhen die Baukosten zusätzlich.
Ein Antrag auf Städtebaufördermittel müsste erneut
eingereicht werden, eine erneute Bewilligung von Mitteln für den 3. BA ist
dabei weiterhin unklar.
Nach Fertigstellung des 3. BA können KAG-Beiträge
für den gesamten Abschnitt 2. und 3. BA insgesamt abgerechnet werden.
Zeitplan
Die Planung muss angepasst und in den politischen
Gremien ein korrespondierender Baubeschluss gefasst werden. Die auf der
Grundlage der Planung ermittelten voraussichtlichen Baukosten müssen erneut in
den Haushalt für 2021/2022 eingebracht werden.
Der diesjährige Stichtag 30.09.2020 für die
Einreichung eines Förderantrags kann voraussichtlich nicht erreicht werden.
Damit wäre eine Antragstellung erst im Herbst 2021 für eine Bewilligung und
Realisierung der Maßnahme in 2022 möglich. Vor der Ausschreibung von Leistungen
muss ein Bewilligungsbescheid in 2022 abgewartet werden. Ein Umbau ist damit
nach Vorliegen eines Bewilligungsbescheids, frühestens jedoch ab Frühjahr 2022
möglich.
2. Planung des 4.
Bauabschnitts: Integration der Straße Stiftsplatz, des Lückenschlusses zum 1.
BA und des Brückenbauwerks Stiftsplatz
Die Verwaltung schlägt darüber hinaus vor,
parallel zu der Überarbeitung und Prüfung des 3. BA die Planungen für den 4. BA
aufzunehmen und weiter zu entwickeln. Der 4. BA umfasst ursprünglich einen
Teilbereich des Stiftsplatzes, die Kurze Straße und einen Teil der Straße
Kirchplatz. Diese ursprüngliche Planung des 4. BA muss um neue Sachverhalte und
Handlungserfordernisse erweitert werden. Dazu zählen insbesondere der Bereich
der Straße Stiftsplatz, der fehlende Lückenschluss zum Bauabschnitt 1 im
Bereich Kirchplatz und die dringende Sanierung des Brückenbauwerks Stiftsplatz.
Im Straßenverlauf des Stiftsplatzes hat das
Pflaster im Sommer 2018 durch den Lindentau umfänglich Schaden genommen. Die
gebrochenen Pflastersteine sind an vielen Stellen durch den Klebeeffekt aus der
Fahrbahn herausgezogen worden und haben in der Folge Löcher in der
Pflasterdecke hinterlassen. Diese wurden im Nachgang provisorisch geschlossen.
Aus fachlicher Sicht sollte die Fahrbahn in diesem Bereich erneuert werden. Es
bietet sich daher an, diesen Bereich im Rahmen einer weiteren Planung des 4. BA
mit zu berücksichtigen und im Sinne der Barrierefreiheit mit zu überplanen.
Bisher war im Bereich Stiftsplatz lediglich ein barrierefreier Fußweg
vorgesehen.
Das Maßnahmenkonzept „barrierefreier Ortskern“
wird an dieser Stelle wie ursprünglich geplant weiter fortgesetzt und die
aktuelle Sanierungsnotwendigkeit des Straßenbereichs Stiftsplatz kann jetzt
mitberücksichtigt werden.
Weiterführende Planungen für den 4. BA liegen noch
nicht vor. Diese müssten mit dem damit verbundenen umfassenden zeitlichen und
finanziellen Aufwand vollständig neu aufgenommen werden. Durch die Integration
der Straße Stiftsplatz wird der Umfang des 4. BA insgesamt größer.
Finanzielle Auswirkungen
Für die nunmehr notwendigen neuen Planungen des 4.
BA fallen Planungskosten an. Durch die Berücksichtigung der Straße Stiftsplatz,
des Lückenschlusses zum 1. BA und des Gestaltungsentwurfs Brückenbauwerk
erhöhen sich sowohl die Planungs- als auch die Baukosten zusätzlich. Hier ist
eine Aufteilung der Kosten der Maßnahmen (Brückenbau, Straßenbau) zu
berücksichtigen. Für die Planung des technischen Brückenbauwerks sind bereits
Mittel im Haushalt 2018 eingestellt gewesen und für das Haushaltsjahr 2020
übertragen worden.
Ein Antrag auf Städtebaufördermittel müsste erneut
eingereicht werden, eine Bewilligung von Fördermitteln für den 4. BA bzw. von
Teilmaßnahmen ist unklar. Ungeachtet dessen wird derzeit die Förderfähigkeit
des Brückenbauwerks über das Förderprogramm „Infrastrukturförderung des
kommunalen Straßenbaus“ geprüft.
Die Möglichkeit der Abrechnung von KAG-Beiträgen
für diese Baumaßnahme muss ebenfalls rechtlich geprüft werden und ist zum
jetzigen Zeitpunkt unklar.
Zeitplan
Die Planung muss mit Hilfe eines externen Büros
erstellt und in den politischen Gremien ein korrespondierender Baubeschluss
gefasst werden. Die ermittelten Baukosten müssen in den Haushalt für 2021
eingebracht werden.
Eine Antragstellung für Fördermittel wäre erst im
Herbst 2021 für eine Bewilligung und Realisierung der Maßnahme in 2022 möglich.
Vor der Ausschreibung von Leistungen muss ein Bewilligungsbescheid in 2022
abgewartet werden. Ein Umbau ist nach Vorliegen eines Bewilligungsbescheids,
jedoch frühestens im Frühjahr 2022 möglich. Wird hier mit dem Umbau des 3. BA
begonnen, kann sich der Umbau 4. BA im Herbst 2022 anschließen.
Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der
Gesamtmaßnahme wiederum in Bauabschnitte unterteilt erfolgen muss. Einzelne
Maßnahmen werden zeitlich und organisatorisch voneinander getrennt realisiert
werden müssen, hierzu zählt insbesondere das technische Brückenbauwerk.
3. Sanierung des
Brückenbauwerks Stiftsplatz und Neugestaltung des darüberliegenden Bereichs
(Gestaltungsentwurf Stiftsplatz)
Die anstehende notwendige Baumaßnahme der
Sanierung des Brückenbauwerks Stiftsplatz nimmt die Gemeinde Nottuln zum
Anlass, die Platzgestaltung an der Oberfläche neu zu planen, die Brücke zu
öffnen und den Nonnenbach erlebbar zu machen Der Bereich des Brückenbauwerks
liegt im bisher geplanten Bereich des 4. BA. Vor diesem Hintergrund besteht nun
die Möglichkeit, den gesamten Bereich des 4. BA einschließlich des
Stiftsplatzes, des Brückenbauwerks, der Kurzen Straße und des Kirchplatzes in
einem gemeinsamen Planungsansatz zu überplanen und neu zu gestalten (siehe dazu
bereits oben). Im Rahmen der Entwicklung des Gestaltungsentwurfs bzw. der
weiteren Planungen sieht die Verwaltung ebenfalls eine Beteiligung der Anlieger
des Planungsbereichs vor.
Bei der
Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs wurden insbesondere folgende
inhaltliche Aspekte und Vorgaben berücksichtigt:
- Der Nonnenbach
soll durch die Umgestaltung erlebbar gemacht werden, optisch bzw. ggf. auch
durch einen Zugang zum Wasser;
- Die technischen
Anforderungen des darunter liegenden Brückenbauwerks, u. a. muss das
Brückenbauwerk im Rahmen der Erneuerung verkürzt werden (auch aus
wasserrechtlichen Gründen);
- Die technischen
Anforderungen des Bachverlaufs (Wasserzufuhr, Niedrig- und Hochwasser,
ausgetrocknetes Flussbett usw.);
- Die
Besonderheiten der Verkehrsführung im Ortskern;
- Die besonderen
Anforderungen des Denkmalschutzes im Ortskern;
- Die örtliche
Aufenthaltsqualität in all ihren Ausprägungen;
- Die Belange der
privaten Anlieger des Platzes (u. a. Gastronomie) müssen in den
Gestaltungsentwurf eingebunden werden.
Entwurfsvarianten
Für die Gestaltung des Straßen- bzw. Platzbereichs
oberhalb des Brückenbauwerks wurden verschiedene Varianten und -untervarianten
erarbeitet. Die Varianten 1-3 unterscheiden sich im Grundsatz insbesondere
durch folgende grundlegende Voraussetzungen: die Lage des Brunnens, Lage und
Breite der Fahrbahnen, Verkehrsführungen und Fahrbeziehungen (Abbindung der
Kurzen Straße), Lage und Breite des Brückenbauwerks
Variante
1:
-
Alle Verkehrsbeziehungen bleiben erhalten
-
Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks auf
13,95 m
-
Die Fahrbahn der Straße „Kirchplatz“ wird nach
Osten verschwenkt. Hierfür wird der Brunnen nach Westen verschoben
-
Der Platz im Bereich der Hausnummer Kirchplatz 5
wird vergrößert, der Brunnen wird in die Platzgestaltung integriert,
-
Der Nonnenbach wird im Rahmen der neuen
Platzgestaltung im vorderen Bereich der Hausnummer 5 erlebbar gemacht
Vorteile:
-
Klare Fahrbahnführung
-
Starke Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks
möglich
Nachteile:
-
Hohe Kosten durch Verlagerung des Brunnens.
Variante 1A:
-
Alle Verkehrsbeziehungen bleiben erhalten
-
Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks auf
17,55 m
-
Der Brunnen bleibt an seinem heutigen Standort auf
dem Stiftsplatz innerhalb der Fahrbahn, daher ist nur eine geringe Reduzierung
der Breite des Brückenbauwerks möglich
-
Der Nonnenbach wird im Rahmen der neuen
Platzgestaltung im vorderen Bereich der Hausnummer 5 erlebbar gemacht.
Vorteile:
-
Der Brunnen verbleibt an seinem heutigen Standort
Nachteile:
-
Breites Brückenbauwerk aufgrund der
Fahrbeziehungen erforderlich
-
Breite Fahrbahnen und unklare Fahrbeziehungen
Variante
1B:
-
Alle Verkehrsbeziehungen bleiben erhalten
-
Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks auf
13,20 m
-
Der Brunnen bleibt an seinem heutigen Standort
erhalten, liegt aber außerhalb der Fahrbahn,
-
Die Fahrbahn des Kirchplatzes wird stark
verschwenkt, so dass eine Entschleunigung der gefahrenen Geschwindigkeiten
möglich ist
-
Es entsteht eine gesammelte, gemischte
Fahrsituation mit nur einer Fahrspur auf der Brücke, die ca. 5,50 m breit ist
-
Es werden zweit Kreuzungspunkte gebildet
(Kirchplatz/Stiftsplatz, Kurze Straße/Kirchstraße)
-
Der Nonnenbach wird im Rahmen der neuen
Platzgestaltung im vorderen Bereich der Hausnummer 5 erlebbar gemacht.
Vorteile:
-
Erhalt des Brunnens
-
Vor dem Gebäude Kirchplatz Nr. 5 ist die
Gestaltung eines Aufenthaltsbereichs möglich, der Brunnen ist in die
Platzgestaltung integriert
-
Starke Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks
möglich
-
Klare Fahrbeziehungen
-
Südliche Fahrbahnbegrenzungen zum Marktplatz
können im Bestand erhalten bleiben.
Variante 2:
-
Die Kurze Straße wird abgebunden und endet in
einer Sackgasse mit Wendemöglichkeit; dadurch werden Durchgangsverkehre
unterbunden, was zu einer Verkehrsberuhigung führt
-
Deutlich höhere Aufenthaltsqualität südlich des
Nonnenbachs durch die Gestaltung eines autofreien Platzes
-
Einrichtung Treppenanlage zur verbesserten
Wahrnehmung des Nonnenbachs
-
Starke Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks
auf 10,95 m möglich
-
Die Fahrbahn der Straße „Kirchplatz“ wird nach
Osten verschwenkt. Hierfür wird der Brunnen nach Westen verschoben
Vorteile:
-
Klare Fahrbahnführung
-
Starke Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks
möglich
-
Höhere Aufenthaltsqualität und Wahrnehmung des
Gewässers nördlich und südlich des Nonnenbachs möglich
Nachteile:
-
Hohe Kosten durch Verlagerung des Brunnens
-
Erhöhte Kosten durch die Treppenanlage
-
Keine Fahrbeziehungen Kurze Straße – Stiftsplatz
-
Keine dauerhafte Wasserführung im Nonnenbach
Variante
2A:
-
Untervariante zu Variante 2
-
Unterschiede: keine Treppenanlage
-
Der Brunnen verbleibt am heutigen Standort, die
Fahrbahn „Kirchplatz“ wird verschwenkt
Variante
3
-
Erhalt der heutigen Fahrbeziehungen
-
Brunnen bleibt in seiner Lage erhalten, liegt
innerhalb der Fahrbahn
-
Bau zweier Brücken, Gestaltung eines „Wasserfensters“
innerhalb des Platzes
Vorteile:
-
Erhalt des Brunnens
-
Starke Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks
möglich
-
Höhere Aufenthaltsqualität und Wahrnehmung des
Gewässers nördlich und südlich des Nonnenbachs möglich
Nachteile:
-
unklare Fahrbeziehungen, erschwerte Orientierung
-
Hohe Kosten durch den Bau von zwei
Brückenbauwerken
-
Erhöhte Kosten für die regelmäßige Kontrolle von
zwei Brückenbauwerken
-
Hoher Anteil an Flächen, in denen motorisierter
Verkehr aufkommt, somit sind die autofreien Flächen kleiner als in den
Varianten 1 und 2 und deren Untervarianten
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der
verschiedenen Varianten schlägt die Verwaltung die Varianten 1B und die
Varianten 2/2A für die weitere und vertiefte Planungsdiskussion vor. Bei diesen
Varianten werden alle wesentlichen Planungsziele erreicht, die baulichen und
strukturellen Veränderungen sind bei den Varianten 2/2A weitreichender. Ziel
der Sitzung des Ausschusses am 09.06.2020 ist der Beschluss einer
Vorzugsvariante, aus der dann die Abmessungen für das technische Brückenbauwerk
übernommen werden können.
Weiteres
Vorgehen
Vor dem Hintergrund der beschriebenen fachlichen
Handlungserfordernisse und der Planungsoptionen in der weiteren
Ortskernentwicklung schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor:
Modifizierte
Neuplanung des 3. Bauabschnitts, Fortführung und Entwicklung der Planung des
gesamten 4. Bauabschnitts; dabei vorrangige Planung des Bereichs Brückenbauwerk
Stiftsplatz
In diesem Ansatz liegen aus Sicht der Verwaltung
zusammenfassend folgende Vorteile:
Die Planung des 3. BA kann zeitnah auf den
bestehenden Grundlagen entsprechend der ursprünglichen Zielstellung
„Barrierefreiheit“ fortgeführt werden. Die Entwurfsplanung wird dabei unter
Berücksichtigung des politischen Beschlusses zum Erhalt der Platanen angepasst
und die Baumstandorte werden in die Planung integriert.
Parallel hierzu werden die Planungen des 4. BA
unter Berücksichtigung aktueller Planungs- bzw. Handlungserfordernisse
aufgenommen und entwickelt. Hierzu zählen die Straße Stiftsplatz, der
Lückenschluss zum 1. BA und die Sanierung bzw. Oberflächengestaltung des
Brückenbauwerks Stiftsplatz.
In dem beschriebenen Ansatz liegt die Chance, ein
umfassendes, aufeinander abgestimmtes Gesamtkonzept für den gesamten
beschriebenen Planungsbereich zu entwickeln und umzusetzen.
Der Umfang der Planungen des 4. BA nimmt unter
Berücksichtigung der zusätzlichen, oben beschriebenen Planungsbereiche dabei
jedoch ohne Zweifel deutlich zu. Die beschriebene Planungsaufgabe ist in ihrer
Gesamtheit insofern sehr komplex (technische Anforderungen des Brückenbauwerks,
städtebauliche Gestaltung des darüber liegenden Bereiches, barrierefreier Umbau
etc.), birgt jedoch die große Chance, die inzwischen veränderten Ausgangsbedingungen
der Planungen zum barrierefreien Umbau des Ortskerns angemessen zu
berücksichtigen und ggf. gemeinsam einem Förderantrag zuzuführen.
Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass die
Umsetzung der Gesamtmaßnahme deswegen wiederum in Bauabschnitte unterteilt
erfolgen muss. Einzelne Maßnahmen werden zeitlich und organisatorisch
voneinander getrennt realisiert werden müssen, hierzu zählt insbesondere das
technische Brückenbauwerk.
Die Planung eines städtebaulichen Entwurfs für den
Bereich oberhalb des Brückenbauwerks Stiftsplatz soll daher aufgrund der
Dringlichkeit und ihrer maßstabsbildenden Vorwirkung für die weiteren Schritte
vorrangig weiter konkretisiert werden (Beschluss einer Vorzugsvariante). Die
Abmessungen aus dem städtebaulichen Entwurf dienen im weiteren Verlauf dann als
Grundlage für die Umplanung des technischen Brückenbauwerks. Die Sanierung des
darunter liegenden technischen Brückenbauwerks kann dann (ggf. vorgezogen)
realisiert werden. Dem zeitlichen Druck zur Sanierung des Brückenbauwerks wird
so Rechnung getragen. Der gesamte 4. BA wird bei der o. g. Vorgehensweise von
Anfang an berücksichtigt, die dann vorliegenden Gestaltungs- und Umbauplanungen
des Brückenbauwerks werden in die Planungen für den 4. BA integriert.
Insgesamt dient das Vorgehen insoweit der
integrierten Betrachtung und Harmonisierung mehrerer Bauvorhaben auf engem und
besonders prominentem Raum. Hier rechtzeitig die Zusammenhänge zu erkennen, sie
gemeinsam in den Blick zu nehmen und darin die sich bietenden Chancen zu
erkennen, ist hier wie dort Qualitätsmerkmal gelungener städtebaulicher
Planung.
Zeitplan
Die Planungen für einen modifizierten 3. BA und
für den 4. BA müssen fortgeführt, entwickelt und den politischen Gremien
vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage können Anträge auf Städtebaufördermittel
ggf. für beide Maßnahmen zum Stichtag im Herbst 2021 eingereicht werden. Mit
Vorliegen eines Bewilligungsbescheids im Frühjahr 2022 können die Leistungen
ausgeschrieben werden. Ein Umbau von ersten Teilmaßnahmen könnte dann
frühestens ab Frühjahr 2022 stattfinden.
Hiervon zu unterscheiden ist die Möglichkeit,
Teile der Maßnahme, insbesondere das technische Brückenbauwerk, bereits früher
zu bauen.
Wird der 3. BA als erste Baumaßnahme in 2022
begonnen, kann sich der Umbau des 4. BA ab Herbst 2022 anschließen.
KAG-Beitragspflicht
Analog zu den bisherigen Umbaumaßnahmen im
Ortskern ist auch für den 4. BA eine eingehende Rechtsprüfung darüber nötig, ob
die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führen.
Eine abschließende Aussage zu einer
KAG-Beitragspflicht und deren Gegenstand kann somit erst zu einem späteren
Zeitpunkt getroffen werden.
Weiteres
Vorgehen
Mit einem positiven Beschluss können die Planungen
der Maßnahme „barrierefreier Ortskern Nottuln“ fortgeführt werden und die
Umsetzung vorbereitet werden. Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss des
Haushaltes, der zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vorlag.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsentwurf 2020 waren insgesamt 800.000
Euro für den 3. BA des barrierefreien Umbaus des Nottulner Ortskerns
eingestellt. Nach dem ablehnenden Ratsbeschluss vom 18.02.2020 wurde dieser
Haushaltsansatz gestrichen.
Für die Planung des 4. BA werden im Haushaltsjahr
2020 Mittel in Höhe von 80.000 Euro veranschlagt. Bei entsprechend positivem
Beschluss können diese Mittel wie folgt eingesetzt werden: 30.000 Euro für eine
Anpassung der vorliegenden Planung des 3. BA, 50.000 Euro für die Planung des
4. BA.
Ebenfalls wurde der Antrag auf
Städtebauförderungsmittel bei der Bezirksregierung Münster auf Grundlage des o.
g. Ratsbeschlusses zurückgezogen. Für etwaige Mittel aus der Städtebauförderung
für einen planerisch modifizierten 3. BA muss ebenso wie für den 4. BA erneut
ein Förderantrag gestellt werden. Ob Fördermittel erneut bewilligt werden, ist
zum jetzigen Zeitpunkt durch die Änderung der Sachlage völlig unklar.
An dieser Stelle sei erneut darauf hingewiesen, dass
entsprechend dem vorliegenden Rechtsgutachten der 2. BA bezogen auf die
Stiftsstraße KAG-beitragsfähig ist, jedoch nur in Zusammenhang mit der
Fertigstellung des 3. BA. D.h. dass erst mit Fertigstellung des 3. BA die
KAG-Beiträge über die gesamten Kosten des 2. und 3. BA abgerechnet werden können.
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtsplan Bauabschnitte
barrierefreier Umbau Ortskern
Anlage 2 Gestaltungsentwürfe Brückenbauwerk
Stiftsplatz: Varianten