Betreff
Maßnahmenkonzept „Barrierefreier Umbau der Ortskerns Nottuln“ – Fortführung der Umsetzung des Konzeptes in den Bauabschnitten 3. bzw. 4.
Vorlage
050/2020
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Planung des 3. BA entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung „Barrierefreiheit“ fortzuführen. Die Entwurfsplanung wird dabei unter Berücksichtigung des politischen Beschlusses zum Erhalt der Platanen angepasst und die Baumstandorte werden in die Planung integriert. Die hieraus entstehenden konkretisierten Planungen werden der Politik zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.

2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Möglichkeiten und die Erfolgsaussichten eines erneuten Antrags auf Städtebaufördermittel für den 3. BA zu prüfen. Bei entsprechend positivem Ergebnis dieser Prüfung soll ein Förderantrag zum Stichtag 30.09.2021 eingereicht werden.

3. Die Verwaltung wird weiterhin damit beauftragt, die Planung des 4. BA aufzunehmen und diese weiter zu entwickeln. Der dringenden Notwendigkeit der Sanierung des Brückenbauwerks Stiftsplatz wird dabei wie mit dieser Vorlage gezeigt Rechnung getragen (s. Anlage 1). Insbesondere hat die Verwaltung die Sanierung des Brückenbauwerks und die Umsetzung des 4. BA baulich zu harmonisieren. 

4. Die in dieser Sitzung vorgestellten Entwurfsvarianten zur Platzgestaltung und den sich daraus ergebenden Abmessungen des Brückenbauwerks Stiftsplatz werden zur Kenntnis genommen (s. Anlage 2). Weiterhin wird zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss einer Vorzugsvariante in der folgenden Sitzung des GUO am 09.06.2020 erfolgen soll.

5. Die Verwaltung wird damit beauftragt, einen Antrag auf Städtebaufördermittel für den 4. BA zum Stichtag 30.09.2021 einzureichen.

 


Sachverhalt:

Das Vorhaben zum barrierefreien Umbau der Straßen und Gehwege im Ortskern von Nottuln (Maßnahmenkonzept, Mai 2013) wurde in der Vergangenheit seit 2012 in mehreren Ausschusssitzungen behandelt. Mit Beschluss des integrierten Handlungskonzeptes Ortskern Nottuln im Dezember 2015 wurde die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen beschlossen, ursprünglich in drei Bauabschnitten. Diese wurden im weiteren Fortgang der Umsetzung und der Planungen in vier Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt (BA) wurde im Jahr 2017 umgesetzt, der 2. BA wurde in 2019 fertiggestellt. An den 2. BA sollte sich gemäß Planung der 3. BA anschließen. Dieser knüpft an das Ausbauende des 2. BA auf der Stiftsstraße an und erstreckt sich entlang der Stiftsstraße bis zur Einmündung in die Straße Potthoff (s. Anlage 1 Übersichtsplan Bauabschnitte).

Das Bauprogramm für den 3. BA wurde zuletzt in der Ausschusssitzung am 10.09.2019 vorgestellt, beraten und zum Beschluss vorgelegt (VL 133/2019). Die entsprechenden Beschlüsse wurden unter dem Vorbehalt gefasst, die Ausführungsplanung zuvor erneut im Ausschuss vorzustellen. Der Beschluss vom 10.09.2019 war ebenfalls Grundlage für die Einreichung eines Antrags auf Städtebaufördermittel zum Stichtag 30.09.2019 für eine Förderung in 2020.

Hintergrund und Anlass für die erneute Beratung des Entwurfs war insbesondere auch der geplante Umgang mit den vorhandenen Bäumen (Platanen) entlang der Stiftsstraße. Der vorgelegte Entwurf sah vor, die vorhandenen Bäume zu beseitigen und durch Neupflanzungen in reduziertem Umfang am gleichen Standort zu ersetzen. Dieser Entwurf wurde in der Ausschusssitzung am 28.01.2020 erörtert und beraten, der Ausschuss ist im Ergebnis dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt und hat die Umsetzung des Entwurfs beschlossen. Der 3. BA sollte vor diesem Hintergrund in 2020/21, abhängig vom Zeitpunkt der Vorlage des Bewilligungsbescheids für Fördermittel, umgesetzt werden.

Diesem positiven Beschluss des GUO folgte der Rat in seiner Sitzung am 18.02.2020 jedoch nicht, der Baubeschluss wurde mehrheitlich abgelehnt. Zugleich wurde kein alternativer Beschlussvorschlag insbesondere zum weiteren Vorgehen formuliert. Aus dieser Beschlusslage ergibt sich für die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt hinsichtlich der weiteren Umsetzung des Konzeptes „Barrierefreier Ortskern Nottuln“ jedenfalls kein eindeutiger Arbeitsauftrag.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist also unklar, in welchem Bereich und in welchem Umfang die Planungen zur weiteren Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes „barrierefreier Umbau Ortskern“ fortgeführt werden sollen.

Das Maßnahmenkonzept sieht insgesamt 4 Bauabschnitte zur stufenweisen Umsetzung vor. Die Bauabschnitte bauen insofern aufeinander auf, als dass die Abschnitte 1-3 die Straßenführung Kirchplatz – Stiftsstraße bis zur Einmündung in den Potthoff umgestalten. Der 4. Bauabschnitt umfasst den Bereich Stiftsplatz, Kurze Straße und einen Teilbereich des Kirchplatzes. Mit Fertigstellung der 4 Bauabschnitte sind die im Maßnahmenkonzept definierten wesentlichen Wegebeziehungen gemäß der dort beschriebenen Zielsetzung im Ortskern barrierefrei umgestaltet.

Diese Vorlage dient nunmehr dazu, Klarheit über den jetzigen Sachstand in Bezug auf die weitere Umsetzung zu schaffen und die verschiedenen Handlungsoptionen aufzuzeigen, die sich in Anbetracht der gegenwärtigen Beschlusslage bieten. Die entsprechende Beschlussfassung dient sodann dazu, der Verwaltung einen klaren Arbeitsauftrag zu erteilen und insoweit Handlungssicherheit – insbesondere im Rahmen des Förderantragswesens – herzustellen.

Die Verwaltung weist zudem im Zusammenhang mit der Ortskernentwicklung und der weiteren Planungen einleitend noch auf folgendes hin:

Im Ortskern der Gemeinde Nottuln befindet sich im Kreuzungsbereich Stiftsplatz (Stiftsplatz/Kurze Straße/Kirchstraße) über dem Nonnenbach ein großflächig überbautes Brückenbauwerk. Bei einer Brückenprüfung im Oktober 2018 wurden statische Mängel festgestellt, die Brücke ist seitdem auf 3,5 Tonnen abgelastet. Aufgrund des Ergebnisses der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 wurden jährliche Sonderprüfungen durchgeführt, um die Standsicherheit jeweils wieder für einen kurzen Folgezeitraum zu testieren. Die nächste Prüfung der Brücke erfolgt im November 2020. Bei jeder Prüfung besteht das Risiko, dass das Brückenbauwerk mit sofortiger Wirkung für den Fahrzeugverkehr geschlossen werden muss. Im Ergebnis muss das Bauwerk in Kürze erneuert werden.

Diese notwendige Baumaßnahme nimmt die Gemeinde Nottuln zum Anlass, zeitgleich auch die Platzgestaltung an der Oberfläche neu zu planen, die Brücke zu öffnen und nicht zuletzt auch den Nonnenbach erlebbarer zu machen. Dazu wurde bereits ein Planungsauftrag für die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs in 3 Varianten vergeben.

Mittlerweile liegen der Verwaltung erste Gestaltungsentwürfe des beauftragten Büros Wolters&Partner vor (s. Anlage 2). Diese Entwürfe werden in der Sitzung vorgestellt und insoweit zur Kenntnis und anschließenden fraktionsinternen Beratung gegeben. Auf dieser Grundlage soll dann in der nächsten Sitzung des GUO am 09.06.2020 eine Vorzugsvariante für die weitere Planung beschlossen werden. Dies ist insbesondere auch deshalb wichtig, weil die Abmessungen des Brückenbauwerks aus dem städtebaulichen Entwurf im weiteren Verlauf als Grundlage für die Umplanung des technischen Brückenbauwerks dienen sollen. Deswegen ist bereits hier der ausdrückliche Hinweis angebracht, dass spätestens wenn die Planung des Brückenwerks fortgeschritten ist, die zugrundeliegenden Maße nicht mehr veränderbar sind, weshalb dieser Entscheidung besondere Bedeutung zukommt.

Der Bereich des Brückenbauwerks liegt im bisher geplanten Bereich des 4. BA des barrierefreien Ortskerns. Vor diesem Hintergrund besteht nun die Chance und Möglichkeit, den gesamten Bereich des 4. BA einschließlich des Stiftsplatzes, des Brückenbauwerks, der Kurzen Straße und des Kirchplatzes in einem gemeinsamen Planungsansatz zu überplanen und neu zu gestalten.

 

Auf der Grundlage der oben dargestellten politischen Beschlüsse und der fachlichen Planungs- bzw. Gestaltungsnotwendigkeiten im Ortskern ergeben sich aus Sicht der Verwaltung folgende grundlegende Planungsaufgaben bzw. Handlungsstränge:

 

1. Fortführung und modifizierte Neuplanung des 3. Bauabschnitts

Aus Sicht der Verwaltung bietet es sich an, die Planung des 3. BA entsprechend der ursprünglichen Zielstellung „Barrierefreiheit“ nunmehr fortzuführen. Die Entwurfsplanung wird dabei unter Berücksichtigung des politischen Beschlusses zum Erhalt der Platanen angepasst und die Baumstandorte werden in die Planung integriert. Zum jetzigen Zeitpunkt kann auf die bereits bestehende Planung grundsätzlich aufgebaut werden, auf aktuelle planerische Grundlagen, z. B. Gutachten kann zurückgegriffen werden, was erhöhte Planungskosten zu einem späteren Zeitpunkt vermeiden soll. Die ursprünglich vorgesehene zeitliche Abfolge der Bauabschnitte wird fortgeführt und mit Abschluss des 3. BA ist die Stiftsstraße vollständig barrierefrei umgebaut.

In diesem Zusammenhang ist jedoch zunächst zu prüfen, ob und inwieweit unter Erhalt der Platanen die Zielstellung „Barrierefreiheit“ überhaupt erreicht werden kann. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob vor diesem Hintergrund der 3. BA in dem bisher geplanten Umfang realisiert werden kann (Ausbauende).

Der Politik wird somit schnellstmöglich eine Alternativplanung, die den Erhalt der Platanen beinhaltet, zum Beschluss vorgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Für die nunmehr notwendigen zusätzlichen bzw. neuen Planungen unter Erhalt der Platanen fallen weitere Planungskosten an. Die baulichen Maßnahmen zum Erhalt der Bäume im Pflaster (Wurzelbrücken bzw. -schutz etc.) erhöhen die Baukosten zusätzlich.

Ein Antrag auf Städtebaufördermittel müsste erneut eingereicht werden, eine erneute Bewilligung von Mitteln für den 3. BA ist dabei weiterhin unklar.

Nach Fertigstellung des 3. BA können KAG-Beiträge für den gesamten Abschnitt 2. und 3. BA insgesamt abgerechnet werden.

Zeitplan

Die Planung muss angepasst und in den politischen Gremien ein korrespondierender Baubeschluss gefasst werden. Die auf der Grundlage der Planung ermittelten voraussichtlichen Baukosten müssen erneut in den Haushalt für 2021/2022 eingebracht werden.

Der diesjährige Stichtag 30.09.2020 für die Einreichung eines Förderantrags kann voraussichtlich nicht erreicht werden. Damit wäre eine Antragstellung erst im Herbst 2021 für eine Bewilligung und Realisierung der Maßnahme in 2022 möglich. Vor der Ausschreibung von Leistungen muss ein Bewilligungsbescheid in 2022 abgewartet werden. Ein Umbau ist damit nach Vorliegen eines Bewilligungsbescheids, frühestens jedoch ab Frühjahr 2022 möglich.

 

2. Planung des 4. Bauabschnitts: Integration der Straße Stiftsplatz, des Lückenschlusses zum 1. BA und des Brückenbauwerks Stiftsplatz

Die Verwaltung schlägt darüber hinaus vor, parallel zu der Überarbeitung und Prüfung des 3. BA die Planungen für den 4. BA aufzunehmen und weiter zu entwickeln. Der 4. BA umfasst ursprünglich einen Teilbereich des Stiftsplatzes, die Kurze Straße und einen Teil der Straße Kirchplatz. Diese ursprüngliche Planung des 4. BA muss um neue Sachverhalte und Handlungserfordernisse erweitert werden. Dazu zählen insbesondere der Bereich der Straße Stiftsplatz, der fehlende Lückenschluss zum Bauabschnitt 1 im Bereich Kirchplatz und die dringende Sanierung des Brückenbauwerks Stiftsplatz.

Im Straßenverlauf des Stiftsplatzes hat das Pflaster im Sommer 2018 durch den Lindentau umfänglich Schaden genommen. Die gebrochenen Pflastersteine sind an vielen Stellen durch den Klebeeffekt aus der Fahrbahn herausgezogen worden und haben in der Folge Löcher in der Pflasterdecke hinterlassen. Diese wurden im Nachgang provisorisch geschlossen. Aus fachlicher Sicht sollte die Fahrbahn in diesem Bereich erneuert werden. Es bietet sich daher an, diesen Bereich im Rahmen einer weiteren Planung des 4. BA mit zu berücksichtigen und im Sinne der Barrierefreiheit mit zu überplanen. Bisher war im Bereich Stiftsplatz lediglich ein barrierefreier Fußweg vorgesehen. 

Das Maßnahmenkonzept „barrierefreier Ortskern“ wird an dieser Stelle wie ursprünglich geplant weiter fortgesetzt und die aktuelle Sanierungsnotwendigkeit des Straßenbereichs Stiftsplatz kann jetzt mitberücksichtigt werden.

Weiterführende Planungen für den 4. BA liegen noch nicht vor. Diese müssten mit dem damit verbundenen umfassenden zeitlichen und finanziellen Aufwand vollständig neu aufgenommen werden. Durch die Integration der Straße Stiftsplatz wird der Umfang des 4. BA insgesamt größer.

Finanzielle Auswirkungen

Für die nunmehr notwendigen neuen Planungen des 4. BA fallen Planungskosten an. Durch die Berücksichtigung der Straße Stiftsplatz, des Lückenschlusses zum 1. BA und des Gestaltungsentwurfs Brückenbauwerk erhöhen sich sowohl die Planungs- als auch die Baukosten zusätzlich. Hier ist eine Aufteilung der Kosten der Maßnahmen (Brückenbau, Straßenbau) zu berücksichtigen. Für die Planung des technischen Brückenbauwerks sind bereits Mittel im Haushalt 2018 eingestellt gewesen und für das Haushaltsjahr 2020 übertragen worden.

Ein Antrag auf Städtebaufördermittel müsste erneut eingereicht werden, eine Bewilligung von Fördermitteln für den 4. BA bzw. von Teilmaßnahmen ist unklar. Ungeachtet dessen wird derzeit die Förderfähigkeit des Brückenbauwerks über das Förderprogramm „Infrastrukturförderung des kommunalen Straßenbaus“ geprüft.

Die Möglichkeit der Abrechnung von KAG-Beiträgen für diese Baumaßnahme muss ebenfalls rechtlich geprüft werden und ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar.

Zeitplan

Die Planung muss mit Hilfe eines externen Büros erstellt und in den politischen Gremien ein korrespondierender Baubeschluss gefasst werden. Die ermittelten Baukosten müssen in den Haushalt für 2021 eingebracht werden.

Eine Antragstellung für Fördermittel wäre erst im Herbst 2021 für eine Bewilligung und Realisierung der Maßnahme in 2022 möglich. Vor der Ausschreibung von Leistungen muss ein Bewilligungsbescheid in 2022 abgewartet werden. Ein Umbau ist nach Vorliegen eines Bewilligungsbescheids, jedoch frühestens im Frühjahr 2022 möglich. Wird hier mit dem Umbau des 3. BA begonnen, kann sich der Umbau 4. BA im Herbst 2022 anschließen.

Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der Gesamtmaßnahme wiederum in Bauabschnitte unterteilt erfolgen muss. Einzelne Maßnahmen werden zeitlich und organisatorisch voneinander getrennt realisiert werden müssen, hierzu zählt insbesondere das technische Brückenbauwerk.

 

3. Sanierung des Brückenbauwerks Stiftsplatz und Neugestaltung des darüberliegenden Bereichs (Gestaltungsentwurf Stiftsplatz)

Die anstehende notwendige Baumaßnahme der Sanierung des Brückenbauwerks Stiftsplatz nimmt die Gemeinde Nottuln zum Anlass, die Platzgestaltung an der Oberfläche neu zu planen, die Brücke zu öffnen und den Nonnenbach erlebbar zu machen Der Bereich des Brückenbauwerks liegt im bisher geplanten Bereich des 4. BA. Vor diesem Hintergrund besteht nun die Möglichkeit, den gesamten Bereich des 4. BA einschließlich des Stiftsplatzes, des Brückenbauwerks, der Kurzen Straße und des Kirchplatzes in einem gemeinsamen Planungsansatz zu überplanen und neu zu gestalten (siehe dazu bereits oben). Im Rahmen der Entwicklung des Gestaltungsentwurfs bzw. der weiteren Planungen sieht die Verwaltung ebenfalls eine Beteiligung der Anlieger des Planungsbereichs vor.

Bei der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs wurden insbesondere folgende inhaltliche Aspekte und Vorgaben berücksichtigt:

- Der Nonnenbach soll durch die Umgestaltung erlebbar gemacht werden, optisch bzw. ggf. auch durch einen Zugang zum Wasser;

- Die technischen Anforderungen des darunter liegenden Brückenbauwerks, u. a. muss das Brückenbauwerk im Rahmen der Erneuerung verkürzt werden (auch aus wasserrechtlichen Gründen);

- Die technischen Anforderungen des Bachverlaufs (Wasserzufuhr, Niedrig- und Hochwasser, ausgetrocknetes Flussbett usw.);

- Die Besonderheiten der Verkehrsführung im Ortskern;

- Die besonderen Anforderungen des Denkmalschutzes im Ortskern;

- Die örtliche Aufenthaltsqualität in all ihren Ausprägungen;

- Die Belange der privaten Anlieger des Platzes (u. a. Gastronomie) müssen in den Gestaltungsentwurf eingebunden werden.

Entwurfsvarianten

Für die Gestaltung des Straßen- bzw. Platzbereichs oberhalb des Brückenbauwerks wurden verschiedene Varianten und -untervarianten erarbeitet. Die Varianten 1-3 unterscheiden sich im Grundsatz insbesondere durch folgende grundlegende Voraussetzungen: die Lage des Brunnens, Lage und Breite der Fahrbahnen, Verkehrsführungen und Fahrbeziehungen (Abbindung der Kurzen Straße), Lage und Breite des Brückenbauwerks

Variante 1:

-       Alle Verkehrsbeziehungen bleiben erhalten

-       Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks auf 13,95 m

-       Die Fahrbahn der Straße „Kirchplatz“ wird nach Osten verschwenkt. Hierfür wird der Brunnen nach Westen verschoben

-       Der Platz im Bereich der Hausnummer Kirchplatz 5 wird vergrößert, der Brunnen wird in die Platzgestaltung integriert,

-       Der Nonnenbach wird im Rahmen der neuen Platzgestaltung im vorderen Bereich der Hausnummer 5 erlebbar gemacht

Vorteile:

-       Klare Fahrbahnführung

-       Starke Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks möglich

Nachteile:

-       Hohe Kosten durch Verlagerung des Brunnens.

Variante 1A:

-       Alle Verkehrsbeziehungen bleiben erhalten

-       Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks auf 17,55 m

-       Der Brunnen bleibt an seinem heutigen Standort auf dem Stiftsplatz innerhalb der Fahrbahn, daher ist nur eine geringe Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks möglich

-       Der Nonnenbach wird im Rahmen der neuen Platzgestaltung im vorderen Bereich der Hausnummer 5 erlebbar gemacht.

Vorteile:

-       Der Brunnen verbleibt an seinem heutigen Standort

Nachteile:

-       Breites Brückenbauwerk aufgrund der Fahrbeziehungen erforderlich

-       Breite Fahrbahnen und unklare Fahrbeziehungen

Variante 1B:

-       Alle Verkehrsbeziehungen bleiben erhalten

-       Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks auf 13,20 m

-       Der Brunnen bleibt an seinem heutigen Standort erhalten, liegt aber außerhalb der Fahrbahn,

-       Die Fahrbahn des Kirchplatzes wird stark verschwenkt, so dass eine Entschleunigung der gefahrenen Geschwindigkeiten möglich ist

-       Es entsteht eine gesammelte, gemischte Fahrsituation mit nur einer Fahrspur auf der Brücke, die ca. 5,50 m breit ist

-       Es werden zweit Kreuzungspunkte gebildet (Kirchplatz/Stiftsplatz, Kurze Straße/Kirchstraße)

-       Der Nonnenbach wird im Rahmen der neuen Platzgestaltung im vorderen Bereich der Hausnummer 5 erlebbar gemacht.

Vorteile:

-       Erhalt des Brunnens

-       Vor dem Gebäude Kirchplatz Nr. 5 ist die Gestaltung eines Aufenthaltsbereichs möglich, der Brunnen ist in die Platzgestaltung integriert

-       Starke Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks möglich

-       Klare Fahrbeziehungen

-       Südliche Fahrbahnbegrenzungen zum Marktplatz können im Bestand erhalten bleiben.

 

Variante 2:

-       Die Kurze Straße wird abgebunden und endet in einer Sackgasse mit Wendemöglichkeit; dadurch werden Durchgangsverkehre unterbunden, was zu einer Verkehrsberuhigung führt

-       Deutlich höhere Aufenthaltsqualität südlich des Nonnenbachs durch die Gestaltung eines autofreien Platzes

-       Einrichtung Treppenanlage zur verbesserten Wahrnehmung des Nonnenbachs

-       Starke Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks auf 10,95 m möglich

-       Die Fahrbahn der Straße „Kirchplatz“ wird nach Osten verschwenkt. Hierfür wird der Brunnen nach Westen verschoben

Vorteile:

-       Klare Fahrbahnführung

-       Starke Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks möglich

-       Höhere Aufenthaltsqualität und Wahrnehmung des Gewässers nördlich und südlich des Nonnenbachs möglich

Nachteile:

-       Hohe Kosten durch Verlagerung des Brunnens

-       Erhöhte Kosten durch die Treppenanlage

-       Keine Fahrbeziehungen Kurze Straße – Stiftsplatz

-       Keine dauerhafte Wasserführung im Nonnenbach

Variante 2A:

-       Untervariante zu Variante 2

-       Unterschiede: keine Treppenanlage

-       Der Brunnen verbleibt am heutigen Standort, die Fahrbahn „Kirchplatz“ wird verschwenkt

Variante 3

-       Erhalt der heutigen Fahrbeziehungen

-       Brunnen bleibt in seiner Lage erhalten, liegt innerhalb der Fahrbahn

-       Bau zweier Brücken, Gestaltung eines „Wasserfensters“ innerhalb des Platzes

Vorteile:

-       Erhalt des Brunnens

-       Starke Reduzierung der Breite des Brückenbauwerks möglich

-       Höhere Aufenthaltsqualität und Wahrnehmung des Gewässers nördlich und südlich des Nonnenbachs möglich

Nachteile:

-       unklare Fahrbeziehungen, erschwerte Orientierung

-       Hohe Kosten durch den Bau von zwei Brückenbauwerken

-       Erhöhte Kosten für die regelmäßige Kontrolle von zwei Brückenbauwerken

-       Hoher Anteil an Flächen, in denen motorisierter Verkehr aufkommt, somit sind die autofreien Flächen kleiner als in den Varianten 1 und 2 und deren Untervarianten

 

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten schlägt die Verwaltung die Varianten 1B und die Varianten 2/2A für die weitere und vertiefte Planungsdiskussion vor. Bei diesen Varianten werden alle wesentlichen Planungsziele erreicht, die baulichen und strukturellen Veränderungen sind bei den Varianten 2/2A weitreichender. Ziel der Sitzung des Ausschusses am 09.06.2020 ist der Beschluss einer Vorzugsvariante, aus der dann die Abmessungen für das technische Brückenbauwerk übernommen werden können.

Weiteres Vorgehen

Vor dem Hintergrund der beschriebenen fachlichen Handlungserfordernisse und der Planungsoptionen in der weiteren Ortskernentwicklung schlägt die Verwaltung folgendes Vorgehen vor:

Modifizierte Neuplanung des 3. Bauabschnitts, Fortführung und Entwicklung der Planung des gesamten 4. Bauabschnitts; dabei vorrangige Planung des Bereichs Brückenbauwerk Stiftsplatz

In diesem Ansatz liegen aus Sicht der Verwaltung zusammenfassend folgende Vorteile:

Die Planung des 3. BA kann zeitnah auf den bestehenden Grundlagen entsprechend der ursprünglichen Zielstellung „Barrierefreiheit“ fortgeführt werden. Die Entwurfsplanung wird dabei unter Berücksichtigung des politischen Beschlusses zum Erhalt der Platanen angepasst und die Baumstandorte werden in die Planung integriert.

Parallel hierzu werden die Planungen des 4. BA unter Berücksichtigung aktueller Planungs- bzw. Handlungserfordernisse aufgenommen und entwickelt. Hierzu zählen die Straße Stiftsplatz, der Lückenschluss zum 1. BA und die Sanierung bzw. Oberflächengestaltung des Brückenbauwerks Stiftsplatz.

In dem beschriebenen Ansatz liegt die Chance, ein umfassendes, aufeinander abgestimmtes Gesamtkonzept für den gesamten beschriebenen Planungsbereich zu entwickeln und umzusetzen.

Der Umfang der Planungen des 4. BA nimmt unter Berücksichtigung der zusätzlichen, oben beschriebenen Planungsbereiche dabei jedoch ohne Zweifel deutlich zu. Die beschriebene Planungsaufgabe ist in ihrer Gesamtheit insofern sehr komplex (technische Anforderungen des Brückenbauwerks, städtebauliche Gestaltung des darüber liegenden Bereiches, barrierefreier Umbau etc.), birgt jedoch die große Chance, die inzwischen veränderten Ausgangsbedingungen der Planungen zum barrierefreien Umbau des Ortskerns angemessen zu berücksichtigen und ggf. gemeinsam einem Förderantrag zuzuführen.

Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der Gesamtmaßnahme deswegen wiederum in Bauabschnitte unterteilt erfolgen muss. Einzelne Maßnahmen werden zeitlich und organisatorisch voneinander getrennt realisiert werden müssen, hierzu zählt insbesondere das technische Brückenbauwerk.

Die Planung eines städtebaulichen Entwurfs für den Bereich oberhalb des Brückenbauwerks Stiftsplatz soll daher aufgrund der Dringlichkeit und ihrer maßstabsbildenden Vorwirkung für die weiteren Schritte vorrangig weiter konkretisiert werden (Beschluss einer Vorzugsvariante). Die Abmessungen aus dem städtebaulichen Entwurf dienen im weiteren Verlauf dann als Grundlage für die Umplanung des technischen Brückenbauwerks. Die Sanierung des darunter liegenden technischen Brückenbauwerks kann dann (ggf. vorgezogen) realisiert werden. Dem zeitlichen Druck zur Sanierung des Brückenbauwerks wird so Rechnung getragen. Der gesamte 4. BA wird bei der o. g. Vorgehensweise von Anfang an berücksichtigt, die dann vorliegenden Gestaltungs- und Umbauplanungen des Brückenbauwerks werden in die Planungen für den 4. BA integriert.

Insgesamt dient das Vorgehen insoweit der integrierten Betrachtung und Harmonisierung mehrerer Bauvorhaben auf engem und besonders prominentem Raum. Hier rechtzeitig die Zusammenhänge zu erkennen, sie gemeinsam in den Blick zu nehmen und darin die sich bietenden Chancen zu erkennen, ist hier wie dort Qualitätsmerkmal gelungener städtebaulicher Planung.

Zeitplan

Die Planungen für einen modifizierten 3. BA und für den 4. BA müssen fortgeführt, entwickelt und den politischen Gremien vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage können Anträge auf Städtebaufördermittel ggf. für beide Maßnahmen zum Stichtag im Herbst 2021 eingereicht werden. Mit Vorliegen eines Bewilligungsbescheids im Frühjahr 2022 können die Leistungen ausgeschrieben werden. Ein Umbau von ersten Teilmaßnahmen könnte dann frühestens ab Frühjahr 2022 stattfinden.

Hiervon zu unterscheiden ist die Möglichkeit, Teile der Maßnahme, insbesondere das technische Brückenbauwerk, bereits früher zu bauen.

Wird der 3. BA als erste Baumaßnahme in 2022 begonnen, kann sich der Umbau des 4. BA ab Herbst 2022 anschließen. 

KAG-Beitragspflicht

Analog zu den bisherigen Umbaumaßnahmen im Ortskern ist auch für den 4. BA eine eingehende Rechtsprüfung darüber nötig, ob die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führen.

Eine abschließende Aussage zu einer KAG-Beitragspflicht und deren Gegenstand kann somit erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

Weiteres Vorgehen

Mit einem positiven Beschluss können die Planungen der Maßnahme „barrierefreier Ortskern Nottuln“ fortgeführt werden und die Umsetzung vorbereitet werden. Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss des Haushaltes, der zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vorlag.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsentwurf 2020 waren insgesamt 800.000 Euro für den 3. BA des barrierefreien Umbaus des Nottulner Ortskerns eingestellt. Nach dem ablehnenden Ratsbeschluss vom 18.02.2020 wurde dieser Haushaltsansatz gestrichen.

Für die Planung des 4. BA werden im Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von 80.000 Euro veranschlagt. Bei entsprechend positivem Beschluss können diese Mittel wie folgt eingesetzt werden: 30.000 Euro für eine Anpassung der vorliegenden Planung des 3. BA, 50.000 Euro für die Planung des 4. BA.

Ebenfalls wurde der Antrag auf Städtebauförderungsmittel bei der Bezirksregierung Münster auf Grundlage des o. g. Ratsbeschlusses zurückgezogen. Für etwaige Mittel aus der Städtebauförderung für einen planerisch modifizierten 3. BA muss ebenso wie für den 4. BA erneut ein Förderantrag gestellt werden. Ob Fördermittel erneut bewilligt werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt durch die Änderung der Sachlage völlig unklar.

An dieser Stelle sei erneut darauf hingewiesen, dass entsprechend dem vorliegenden Rechtsgutachten der 2. BA bezogen auf die Stiftsstraße KAG-beitragsfähig ist, jedoch nur in Zusammenhang mit der Fertigstellung des 3. BA. D.h. dass erst mit Fertigstellung des 3. BA die KAG-Beiträge über die gesamten Kosten des 2. und 3. BA abgerechnet werden können.

 


Anlagen:

Anlage 1        Übersichtsplan Bauabschnitte barrierefreier Umbau Ortskern

Anlage 2        Gestaltungsentwürfe Brückenbauwerk Stiftsplatz: Varianten